Vodafone Vertrag gekündigt, Kundenbetreueung spricht von Widerruf?

Dieter.H

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Hallo,

Ich bin nun seit fast 2 Jahren Kunde bei Vodafone (vormals Unitymedia).

Der Vertrag (2 Play Jump 150) sollte eigentlich bis Januar 2021 gehen, nun habe ich im Vorfeld schon im April (diesen Jahres) eine Kündigung los geschickt. Im Kundencenter befindet sich aber nur ein Schreiben, in dem es heißt: "Ihre Kündigung habe ich zum Ende der Vertragslaufzeit erfasst: 2play FLY 400 April 2021". Nun habe ich noch mal angerufen um noch mal zu klären was es damit auf sich hat. Da wurde mir dann erklärt, ich wäre angeblich einen Upgrade-Vertrag des Rückgewinnungs-Teams eingegangen, und diesen hätte ich dann kurze Zeit später widerrufen, darauf würde es sich beziehen. Mein Jump 150 Vertrag wurde jetzt automatisch verlängert (da Kündigungsfrist nicht eingehalten.) Sprich Januar 2023.

Was ist da los? Ist das so rechtens? Es heißt doch im Schreiben ausdrücklich Kündigungsbestätigung. Dann aber sogar für einen Vertrag den ich nie eingegangen bin. Keine andere Schreiben bezüglich einer Verlängerung oder eines möglichen Widerrufs befinden sich dort. Dieses Schreiben ist auch das zuletzt einsehbare (bezüglich Verträge, danach nur noch was mit Hardware Rücksendung)

Nach meinen Rechtsverständnis zählt doch das zuletzt erhaltene Schreiben. Zudem kann ich ja auch keine Internet 2 Verträge gleichzeitig bei denen haben. Ein Widerruf muss doch auch genauso heißen, oder nicht? Kann mich nicht erinnern je einen Widerruf losgeschickt zu haben, lediglich diese Kündigung. Der Mitarbeiter wollte mir nun noch mal die aktuellen Vertragsdaten schriftlich zukommen lassen. (Angeblich ginge das nicht per Mail, was mich ebenfalls stutzig machte..)

Was mache ich nun? Lohnt es sich da eine Rechtsberatung einzuholen? Hat man da überhaupt eine Chance irgendwie raus zu kommen? Natürlich habe ich jetzt auch keinen Beweis da, dass ich diese Kündigung losgeschickt habe, lediglich dieses Rück-Schreiben Online. Eine etwaige Kündigungsfrist um notfalls nochmals zu Kündigen ist wohl versäumt (weniger 2 Monate bis zum genauen Tag des ursprünglichen Ablaufs des eigentlichen Vertrages). Auf Rechnungen befand sich seit eh und je nur die Erwähnung des Jump150 Vertrages.

Wie ist Eure Einschätzung?
Danke vorab!
 
Der Anwalt hilft dir bei der rechtlichen Einschätzung.
 
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Ohne den Wortlaut und den Nachweis des ursprünglich von dir verschickten Kündigungsschreibens sieht es übel aus.

Du hast nur eine nicht zutreffende Kündigungsbestätigung für ein Produkt, dass du nie hattest bzw. haben wolltest. Damit kann man nicht viel anfangen.

Ob es okay ist, dass sich der Vertrag gleich bis 2023 verlängert kann ich nicht sagen. Ich habe im Hinterkopf, dass es da eine Änderung bei der Zulässigkeit gegeben hat.
 
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Wenn du beweisen kannst, dass du deinen Vertrag fristgerecht gekündigt hast, sollte VF das so akzeptieren müssen. Den Abschluss vom ominösen Upgrade-Vetrag muss VF dann ja schriftlich oder als Aufzeichnung von einem Telefonat vorliegen haben. Da würde ich auf jeden Fall gegen vorgehen.
 
Vorweg: Die Hotliner sind darauf geschult, die für das Unternehmen passendsten Aussagen zu treffen und nicht unbedingt die, die wahrheitsgemäß sind und/oder für dich als Kunden passendsten. Firmen spekulieren auf die Angst der Kunden und daß sie sich bei Mogeleien nicht wehren.

Du hast rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt und dafür auch eine Kündigungsbestätigung. Sollte Vodafone von dir nach dem Januar 2021 Geld wollen, müssen sie nachweisen, daß du einen neuen Vertrag eingegangen bist oder eine Verlängerung abgeschlossen hast. Das muß entweder ein Vertrag mit deiner Unterschrift oder ein aufgezeichneter Anruf sein. Beides können sie nicht vorweisen, also bist du aus dem Schneider.

Dieter.H schrieb:
Da wurde mir dann erklärt, ich wäre angeblich einen Upgrade-Vertrag des Rückgewinnungs-Teams eingegangen, und diesen hätte ich dann kurze Zeit später widerrufen, darauf würde es sich beziehen.

Selbst wenn du auf das Angebot der Rückgewinnung eingegangen wärst und das anschließend widerrufen hättest, hätte das keine Auswirkung auf die bestätigte Kündigung deines alten Vertrags.

Woher die unterschiedlichen Monate Januar 2021 und April 2021 kommen, kann ich mir nicht erklären. Weil du die Kündigung im April 2020 abgeschickt, liegt aber die Vermutung nah, daß jemand bei Vodafone einfach ein Jahr draufgerechnet hat und das dann falsch in die Kündigungsbestätigung geschrieben. Maßgeblich und rechtlich bindend ist das Datum und die Unterschrift des Zweijahresvertrags. Wenn du den im Dezember 2018 unterschrieben hast, die Bereitstellung der Leistung im Januar 2019 starten und im Januar 2021 enden sollte, hast du alles richtig gemacht.

Setz dich mit deiner Bank in Verbindung, daß sämtliche Abbuchungen von Vodafone nach dem Januar 2021 rückgängig gemacht werden.

Notfalls kannst du dich mit deinem Fall auch an die Verbraucherzentrale wenden.
 
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Naja, hier vielleicht mal genau lesen, bevor du Ratschläge gibts, die sehr teuer werden können, von der Unannehmlichkeit kein Internet mehr zu haben, weil sie den Dienst einstellen, mal abgesehen.
"Ihre Kündigung habe ich zum Ende der Vertragslaufzeit erfasst: 2play FLY 400 April 2021"
Sowohl das Produkt als auch der Termin sind ja offensichtlich falsch. Diese Kündigungsbestätigung ist nichts wert.

DeusoftheWired schrieb:
Du hast rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt und dafür auch eine Kündigungsbestätigung.
Hat er nicht und kann er nicht nachweisen, solange er das originale Kündigungsschreiben inkl. Zustellungsnachweis nicht vorliegen hat.
 
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Du MUSST bei Vodafone IMMER per Gerichtsvollzieher kündigen.
Das ist Pflicht sonst verlierst du vor Gericht mit großer Sicherheit.
 
Naja, Fax und Sendenachweis dürften auch reichen. Eventuell noch per Übergabeeinschreiben mit Zeugen hinterherschicken. :D
 
Hat sich nicht wirklich als ausreichend erwiesen.
Die 20 Euro für den Gerichtsvollzieher sind sehr sehr gut angelegt!
 
abulafia schrieb:
Hat er nicht und kann er nicht nachweisen, solange er das originale Kündigungsschreiben inkl. Zustellungsnachweis nicht vorliegen hat.

Die unterschiedlichen Vertragsbezeichnungen habe ich tatsächlich nicht gelesen.

OP wird eine digitale Kopie des Kündigungsschreibens noch haben und im besten Fall auch eine Bestätigung über den Versand der Post. Außerdem: Wenn er gar keine Kündigung abgeschickt hätte, weshalb sollte ihm Vodafone dann überhaupt eine Kündigungsbestätigung senden (auch wenn der Produjktname falsch ist)? Die machen das ja auch nicht wie sie lustig sind.

€dit:

Dieter.H schrieb:
Natürlich habe ich jetzt auch keinen Beweis da, dass ich diese Kündigung losgeschickt habe, lediglich dieses Rück-Schreiben Online.

Okay, dann wird’s natürlich schwierig. Bei solchen Mafiafirmen immer mindestens per Einschreiben kündigen, besser noch per Einschreiben mit Rückschein.

/€dit
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst einen Nachweis, dass du gekündigt hast - gerichtsverwertbar. Sprich Einschreiben Rückschein ist die beste Option.
Alternativ natürlich immer noch das gute alte Fax und entsprechender Sendebericht.
Oder natürlich direkt der Gerichtsvollzieher, der die Zustellung urkundlich bestätigt.
Wichtig ist auch immer darauf zu achten, dass eine Rückmeldung, sprich eine Bestätigung kommt!
Vorm Versand (postalisch) möglichst auch Kopien...
Sowas sollte man dokumentieren. Man hofft zwar immer, dass nichts schief geht. Man weiß aber nie.

Vodafone muss nachweisen, dass du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast.
Hast du einen neuen Vertrag (ein Tarifwechsel(!) ist in der Regel ein neuer Vertrag) abgeschlossen, dann kann der durchaus wieder ab Abschlussdatum 24 Monate laufen (der alte wird quasi im Einvernehmen aufgelöst und durch den neuen Vertrag ersetzt)

Die Frage ist doch:
Welche Leistung hattest du die vergangenen Monate? 150 oder 400? Von selbst stellt Vodafone nicht um.
 
Hab schon gehört, dass Vodafone sehr hart ist im Umgang. Deswegen schick ich alles dreimal, Fax, E-Mail und wenns keine Anwort gibt nochmal als Einschreiben.
Erst wenn dann nichts zurück kommt würde ich an den Gerichtsvollzieher denken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn das einzig nachweisbare eine Kündigungsbestätigung für einen Vertrag ist den man nie einging/eingehen wollte, dann hat man zunächst einmal schlechte Karten.

Das bringt dir jetzt natürlich nichts mehr, aber auch bei Kündigungsbestätigungen sollte man immer nachprüfen worauf sie sich eigentlich beziehen. Eine Kündigungsbestätigung die sich auf das falsche Produkt bezieht dürfte im Streitfall normalerweise wertlos sein. Wenn du jetzt nämlich keinen Nachweis mehr beibringen kannst, daß du eben doch genau diesen Vertrag fristgerecht gekündigt hast, hängst du bis zum Ende fest.
 
Es gibt genügend Fälle, sogar vor Gericht verloren, wo der Rückschein nicht ausreicht, weil im Schreiben kann auch nur eine Scheibe Brot gewesen sein und keine Kündigung. Der Scheint belegt rein gar nichts.
Gerade Vodafone ist ja dafür bekannt.
 
Ja, deswegen sollte man beim Verschicken auch einen Zeugen haben und eine Kopie behalten. Das Problem ist altbekannt. Eine sichere Zustellung ist grundsätzlich schwierig oder man geht den Weg über den Gerichtsvollzieher.
 
Geh mit dem Fall zur Verbraucherzentrale, da wird einem schnell und kompetent geholfen.
 
GrinderFX schrieb:
Der Scheint belegt rein gar nichts.
Gerade Vodafone ist ja dafür bekannt.

Wofür gibt’s den Dienst dann überhaupt, wenn er vor Gericht nicht anerkannt wird? Geldmacherei für die Post?
 
Der Dienst ist nur dafür da, dass DU weißt, dass dein Brief angekommen ist aber es sagt rein gar nichts über den Inhalt aus. Ist NUR für DICH und niemand anderen.
 
GrinderFX schrieb:
Der Dienst ist nur dafür da, dass DU weißt, dass dein Brief angekommen ist

Die Info ist ja nett aber eben nutzlos wenn nicht gerichtlich verwertbar. Aber gut, merk ich mir.
 
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