News Yahoo: Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht gehört aber sowas von gekippt!
Ich nutze z.B. Flipboard, und dort sehe ich auch nur die Übeschrift und ein zwei Zeilen Text. Wenn mich der Artikel anspricht, öffne ich ihn.

Traurig, dass sie Verleger da so quer stellen, und aus dem ganzen Ihren Profit steigern wollen. Die sollten viel eher die redaktionelle Qualität steigern, was eindeutig sinnvoller wäre.
Interessante Artikel werden gelesen! Allerweltsdinger natürlich nicht.
 
Lasst sie doch. Sollen diese ewig gestrigen Verlage, etc. halt pleite gehen, nehmt deren Zeugs einfach aus den Suchresultaten und wartet auf die Gegenklage der Verlage, welche dadurch die Gleichbehandlung, etc. verletzt sieht! Mal sehen wie sie dann einem Richter erklären, dass sie in den Suchresultaten stehen UND dafür Kohle kassieren wollen... Die merken das nicht von alleine.
 
Wenn Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren in Deutschland mehr als „kleinste Textausschnitte“ aus den Online-Angeboten der Presseverlage darstellen wollen, müssen diese aufgrund des Leistungsschutzrechts zustimmen. Bei einigen Verlagen ist diese Zustimmung mit der Forderung nach Lizenzgebühren verbunden.

Heißt das ich kann, dank des Leistungsschutzgesetzes, für meine persönlichen Daten die an Geheimdienste weitergegeben werden Lizenzgebühren verlangen :D

Aber Spaß beiseite. Es fällt mir in dieser Situation schwierig das Ganze aus der Sicht der Verlage zu sehen. Bei kleinsten Textstellen lizenzgebühren zu verlangen ist schon hart.
 
Man, wann lassen die Suchmaschinen endlich richtig ihre Muskeln spielen, nehmt endlich konsequent die Ergebnisse solcher Verlage aus den Suchergebnissen!
 
Ich bleibe dabei: Solange Zeitungen und Nachrichtenagenturen nichts anbieten was bezahlenswert ist, dann haben sie ein Geschaftsmodell welches nicht überleben kann.
Bestes Beispiel ist übrigens der Playboy der erfolgreich sich selbst online vermarktet.
Solange Verlage das nicht verstehen, nämlich das Menschen für Leistung bereit sind zu bezahlen, solange werden sie auf kurz oder lang eingehen.
Den was soll Google machen außer sie aus dem Index schmeißen, falls sie mit dieser absurden Klage durchkommen.
 
Daher ist das Leistungsschutzrecht nach Ansicht von Yahoo eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit, da eine gezielte Informationserlangung für Internetnutzer ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar wäre.

Da muss man doch mal wirklich fragen, wie die Menschheit vor dem Internet überleben konnte.... was waren wir nur eingeschränkt in der Informationsgelangung. Es steht auch nirgendwo in unserer Verfassung, dass die Informationsfreiheit kostenlos sein muss. Das wird schon durch die GEZ verhindert.

Ich kann allerdings die Verlage und die Suchmaschinen im Grundsatz schon verstehen. Die Verlage müssen viel Geld ausgeben, Reporter in alle Welt schicken, Nachrichten von Agenturen kaufen, um die Informationen erst zu generieren. Verständlich, dass sie diese nur gegen Bezahlung weitergeben wollen. Immerhin kann man die Informationen nur über sehr kurze Zeit nutzen.

Die Suchmaschienen verdienen kein Geld mit den Informationen. Statt dessen bringen sie den Verlagen sogar noch Kunden, da viele erst durch die News-Seiten zu den Verlagsseiten gelangen. Es gehört zum Geschäftsmodell, frei zugängliche Informationen zu finden und für die Nutzer bereitzustellen.

Bockmist hat hier der Gesetzgeber gebaut, indem er ein unbestimmtes Gesetz erlassen hat, dass erst durch die Gerichte klargestellt werden muss.

Was spricht denn dagegen, wenn die Suchmaschienen einfach mal nein sagen, und bestimmte Artikel nicht mehr anzeigen, wenn die Verlage diese nur gegen Gebühr freigeben wollen? Wir leben nunmal in einer Marktwirtschaft, und wenn die Verlage an ihrem Geschäftsmodell krampfhaft festhalten wollen (und sich damit ihr eigenes Grab schaufeln), dann sollen sie doch.

Es werden früher oder später schon andere kommen, die mit modernen Geschäftsmodellen erfolgreich sein werden und die jetzigen Platzhirsche verdrängen. Und ganz nebenbei: Ich würde den Suchmaschinen mal dringend empfehlen, selbst Nachrichten zu erstellen und sich damit gegen die Verlage stellen. Nachrichtenagenturen gibt es schließlich viele.
 
"Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."

Das ist ein Punkt am Leistungsschutzrecht, der mich besonders aufregt.

Wäre doch eigentlich nicht zuviel verlangt gewesen, dass sowas "kleinste Textausschnitte" klar definiert wird? Aber das wurde ganz bewusst unterlassen, obwohl zahlreiche Experten auf diese klaffende Lücke im Gesetzestext hingwiesen haben. Der Gesetzgeber hat sich einfach geweigert klar zu definieren, für was den sein neues Gesetz eigentlich gelten soll und für was nicht! :o

Diese unklaren Formulierungen wurden letztlich nicht aus Faulheit oder Inkompetenz gewählt, sondern ganz bewusst, eben mit dem Ziel, für möglichst lange Zeit eine möglichst große Rechtsunsicherheit zu erzeugen. Diese Rechtsunsicherheit sollen die Verlage bzw. von denen beauftragte Abmahnanwälte dann ausnutzen können, um von möglichst beliebigen Opfern möglichst beliebige Summen unter möglichst beliebigen Vorwänden einfordern zu können. Jedes Mal, wenn ein Opfer sich wehrt und sowas vor Gericht geht, kann/muss der jeweilige Richter von Neuem seine Fantasie spielen lassen und die schwammigen Formulierungen im Gesetzestext mit Sinn und Inhalt füllen. Bis hoch in die obersten Instanzen, deren Urteil dann aber auch nur für diesen einen Fall gilt und mit der nächsten Abmahnung das Spielchen von vorn beginnt.

Genau das selbe haben wir schon seit Jahren beim Urheberrecht, wo z.B. bis heute nicht klar ist, was die inhaltsleere Formulierung "gewerbliches Ausmaß" eigentlich bedeuten soll. Das einzige, wo Einigkeit zu herrschen scheint ist, dass es natürlich mit der üblichen Definition einer gewerblichen Tätigkeit überhaupt nichts zu tun hat. (Was sich schon daraus ergibt, dass das Ausmaß nicht Teil dieser Definition ist. Ein Gewerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben. "Gewerbliches Ausmaß" ist somit genauso blödsinnig wie "kreisförmiges Ausmaß".)

Ich finde es unerträglich, dass der Gesetzgeber (d.h. gewählte Volksvertreter) ganz bewusst Rechtsunsicherheit schafft.
Im Fall des Urheberrechts soll das wohl nicht nur die Möglichkeiten der Abmahnindustrie fördern, willkürliche Forderungen gegen Gott und die Welt zu erheben, sondern auch allgemein ein Klima der Unsicherheit und Angst unter der Bevölkerung erzeugen, die letztlich gar nicht mehr wissen kann, mit was sie sich strafbar machen und mit was nicht, so dass sie sich am Ende gar nichts mehr trauen und quasi freiwillig auf ihre Grundrechte wie Informations- und Meinungsfreiheit und das Recht auf anonyme Kommunikation verzichten.

Dieser Praxis, dass der Gesetzgeber bewusst Rechtsunsicherheit schafft, muss unbedingt Einhalt geboten werden! Damit wird der Rechtsstaat unterhöhlt. Ich hoffe, die Verfassungsrichter nutzen diese Klage gegen das (auch noch aus anderen Gründen unsinnige) Leistungsschutzrecht, um hier mal ordentlich auf den Putz zu hauen und den gesetzgeber zu zwingen, seinen Job wieder richtig zu machen.
 
zeromaster schrieb:
Lasst sie doch. Sollen diese ewig gestrigen Verlage, etc. halt pleite gehen, nehmt deren Zeugs einfach aus den Suchresultaten und wartet auf die Gegenklage der Verlage, welche dadurch die Gleichbehandlung, etc. verletzt sieht! Mal sehen wie sie dann einem Richter erklären, dass sie in den Suchresultaten stehen UND dafür Kohle kassieren wollen... Die merken das nicht von alleine.

+1, genauso ist es.
 
Oh wie schön, da hat jmd. "Cojones".
Da bin ich mal gespannt wie lange sich dieses Theater noch hinziehen wird. Hr. Maas will ja evtl das "Recht" verschärfen.
Es kann sich eigentlich nur um Jahrzehnte handeln.
 
Also gegen die Ausschnitte von Suchmaschinen zu klagen ist ja wohl das lächerlichste überhaupt. Wie soll eine Suche ohne Auszüge denn aussehen? Wie soll ein Nutzer den beurteilen ob der Treffer relevant ist wenn nicht wenigstens ein kurzer Ausschnitt lesbar ist?
Glaub irgendwer ernsthaft der User würde den Content dann nur über die Suchmaschine konsumieren?

Ganz ehrlich, Google (und Yahoo &co) sollten einfach jeden der klagt aus dem Suchindex streichen dann wird kein Content mehr von denen dargestellt - wie viele Tage würde es wohl dauern bis um Wiederaufnahme gebettelt wird?
 
@NoD.sunrise
Der Punkt ist, dass Informationsaggregatoren wie Google und Yahoo Daten von anderen Seiten zusammensuchen, und sie komprimiert in eigenen Diensten wiedergeben. Da stellt sich durchaus die Frage, ob und wie sehr die Quellen dafür bezahlt werden sollen. Denn die haben ja für die Informationsgewinnung Geld ausgeben müssen (Reportergehalt, von Agenturen gekauft, usw.).
 
@e-Laurin:
Die Suchmaschinen bieten aber nicht den kompletten Artikel an, sondern nur einen Ausschnitt. Somit muss der Leser trotzdem auf die Seite des Verlages, um sich darüber zu belesen. Die Informationsbeschaffung der Verlage war somit nicht umsonst und das Geld mehr oder weniger gut angelegt.

Und wenn die Verlage es nicht wünschen, vom Crawler erfasst zu werden, dann gibt es - wie bereits hundertfach in dieser Debatte erwähnt - einfachste Mittel, um dies zu verhindern.

Hier wird schlicht erpresst und die Pistole auf die Brust gesetzt. Egal, wie man es dreht und wendet: der Verlag geht keinen Kompromiss ein und will einfach nur gewinnen.

Per robots.txt ausschließen? --> nö, wir wollen doch gefunden werden, aber wenn wir gefunden werden, möchten wir Geld dafür sehen.

Es ist einfach nur eine total einseitige Geschichte. Hier können die Suchmaschinenbetreiber nur verlieren. Werden die Verlage einfach aus dem Newsindex entfernt, wird ja auch wieder geklagt, weil z.B. Google seine Quasi-Monopolstellung missbraucht.
 
e-Laurin schrieb:
@NoD.sunrise
Der Punkt ist, dass Informationsaggregatoren wie Google und Yahoo Daten von anderen Seiten zusammensuchen, und sie komprimiert in eigenen Diensten wiedergeben.

Von welchen Diensten sprichst du da explizit? Bei der Suchmaschine selbst kann ich der Argumentation nicht folgen. Bei der Android News App zb auch nicht, da werden ja lediglich Schlagzeilen aufgeführt und direkt auf die Anbieter Seiten verlinkt.

Mir fällt jetzt spontan kein Beispiel ein wo zb Google den Content wirklich selbst nutzt und nicht nur auf den Anbieter weiterleitet.
 
Reglohln schrieb:
@e-Laurin:
Die Suchmaschinen bieten aber nicht den kompletten Artikel an, sondern nur einen Ausschnitt.
Die Ausschnitte umfassen aber in der Regel die meisten relevanten Informationen. Wenn es zB heißt, dass der-und-der Steuern hinterzogen hat, dann steht in dem Ausschnitt
"der-und-der angeklagt - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Steuerbetrug in Höhe von xx Millionen €"
Muss man jetzt nach diesem Auszug noch die eigentliche News lesen? Ich meine nein, bzw. ein Teil der Kundschaft wird das genauso meinen. Und das sind dann verlorene Einnahmen, denn diese Infos wurden auf Google gelesen und nicht auf der Nachrichtenseite.


@NoD.sunrise
Es geht um solche Dienste:
https://news.google.de/
und https://de.nachrichten.yahoo.com/
 
Naja wer nach einem Einzeiler genug Informationen hat ist wohl so oder so nicht ein potentieller Leser für die jeweiligen Nachrichtenseiten.
Da sehe ich jetzt wirklich keine Berechtigung für Zahlungsforderungen. Und wo soll das ganze dann halt machen? Was ist wenn CB andere Seiten zitiert? Die Textausschnitte dabei sind meist deutlich länger und aussagekräftiger und dienen wirklich dazu eigenen Content zu generieren.

Man muss sich einfach mal mit den technischen Gegebenheiten der heutigen Zeit arrangieren und nicht ständig versuchen den Umgang mit diesen durch künstliche rechtliche Konstrukte zu illegalisieren.
 
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