Texas: Anti-Trust-Ermittlungen gegen Google

Maximilian Schlafer
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Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Texas Greg Abbot hat Ermittlungen über Googles Art und Weise, Suchergebnisse aufzulisten, eingeleitet. Dabei soll überprüft werden, ob Google seine Suchergebnisse derart manipuliert, dass dadurch Anti-Trust-Gesetze verletzt werden.

Die schon seit Juli laufenden Untersuchungen konzentrieren sich darauf, die von vier Firmen vorgebrachten Anschuldigungen gegen Google zu verifizieren. Die besagten Firmen setzen sich aus dem britischen Unternehmen Foundem, dem aus dem US-Bundesstaat Ohio stammenden Unternehmen myTriggers und den beiden in New York beheimateten Unternehmungen SourceTool und TradeComet zusammen.

Warum nun ausgerechnet in Texas diese Anschuldigungen erhoben wurden, ist momentan nicht ganz geklärt. Eventuell könnte der Grund im für die Kläger vielleicht vorteilhafteren Zivil- und Gesellschaftsrecht liegen. Google selbst meint, dass eine texanische Jurisdiktion (Zuständigkeit) bestünde, wenn eine Firma Kunden in Texas habe und sich diese dort bei der Generalstaatsanwaltschaft beschweren würden. Dafür gäbe es aber keinerlei Hinweise. Die Behörde selbst schweigt sich momentan zu diesem Thema noch aus.

Die klagenden Firmen haben im Übrigen allesamt die Gemeinsamkeit, dass sie im Bereich vertikaler Web-Suchen tätig sind, wie man ihren Webauftritten entnehmen kann. Sie behaupten, dass sie von Google aufgrund der potentiellen wirtschaftlichen Gefahr, die sie für den Suchmaschinen Giganten darstellen würden, in den Suchergebnissen benachteiligt würden. In Anbetracht der Umstände – etwa die doch recht geringe Größe der Firmen – scheint es vielen Beobachtern aber eher unwahrscheinlich, dass dies der wahre Grund sei. Diese Sichtweise erhält auch dadurch Auftrieb, dass Microsoft sich in diesen Vorgang eingebracht zu haben scheint und zumindest die Beschwerde der Firma Foundem unterstützen soll.

Googles Chefjurist Don Harrison gab auf einem firmeneigenen Blog bekannt, dass Google erfreut sei, die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten zu können. Man sei überzeugt, immer im besten Interesse der eigenen User gehandelt zu haben. Drei der sich beschwerenden Firmen würden zudem die selben Anwälte wie Microsoft beschäftigen und Foundem soll des Weiteren von einer Stiftung zur Förderung des Wettbewerbes im Internet unterstützt werden, die ihrerseits von Microsoft überaus stark mit finanziellen Mitteln versorgt werde. Auch bei der im Februar von der EU-Kommission initiierten Untersuchung des eventuellen Marktpositionsmissbrauches durch Google soll Foundem eine der drei Firmen sein, auf deren Beschwerde hin dieser Vorgang in Gang gesetzt wurde.

Harrison meinte weiter, dass man immer bemüht sei, den eigenen Zugang zur Ranking-Erstellung darzulegen und auch stets ein offenes Ohr für Beschwerden habe. Man würde sich eben den Usern zuliebe nicht auf die Wünsche von Seiten fokussieren, sondern aufgrund der Tatsache, dass nicht alle auf der ersten Seite erscheinen könnten, eine Reihung nach Qualität und Relevanz vornehmen. Dies sei für weniger relevante und weniger qualitative Seiten eben unbefriedigend.