Leistungsschutzrecht: 250 Millionen Euro Strafe für Google in Frankreich

Michael Schäfer
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Leistungsschutzrecht: 250 Millionen Euro Strafe für Google in Frankreich
Bild: markusspiske | gemeinfrei

Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 250 Millionen Euro verhängt. Als Grund nannte die Behörde die Nichteinhaltung von für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen im Pressebereich.

Erst im Januar 2021 hatten sich Google und die Alliance de la Presse d'Information Générale nach langem Ringen über die Nutzung von französischen Presseveröffentlichungen im Internet geeinigt. Damit vergütete Google ab sofort ausgewählte französische Medien für das Anzeigen von deren Inhalte in den Suchergebnissen. Die Einigung geht auf eine 2019 verabschiedete Reform des Urheberrechts zurück, mit der die Europäische Union die bisherigen Regelungen an die digitale Realität anpassen und Urhebern eine bessere Vergütung für die im Netz genutzten Inhalte sichern wollte.

Verstoß gegen zahlreiche eingegangene Verpflichtungen

Nun hat das Thema erneut die französischen Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Diese stören sich vor allem daran, dass Google ihrer Ansicht nach verschiedene Zusagen nicht eingehalten hat, die in einer Verpflichtungsentscheidung vom 21. Juni 2022 hinsichtlich der Regeln für die Darstellung von Inhalten von Presseagenturen und -verlagen verbindlich gemacht wurden.

So ist die Überwachungsbehörde laut einer veröffentlichten Mitteilung zu der Auffassung gelangt, dass Google seiner Verpflichtung, „innerhalb von drei Monaten nach transparenten, objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien ein Vergütungsangebot für die Übernahme geschützter Presseinhalte in seine Dienste auszuhandeln“ nicht nachgekommen sein soll. Außerdem soll der Suchmaschinenbetreiber den Verlegern und Nachrichtenagenturen die Informationen, die sie für eine erfolgreiche Verhandlung mit Google benötigen, nicht vollständig zur Verfügung gestellt haben.

Google soll Informationen bewusst vorenthalten haben

Des Weiteren sei das Unternehmen bei der Übermittlung seiner methodischen Anmerkungen nicht sorgfältig genug vorgegangen, sodass es den Verhandlungspartnern nicht möglich gewesen sei, die unterbreiteten finanziellen Vorschläge nachvollziehen zu können. Ebenso habe das Unternehmen nicht alle Informationen übermittelt, die den Verhandlungspartnern und den Treuhändern im Rahmen der Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden sollten. Aufgrund dieses Verhaltens war Google in der Lage, „die Verhandlungsparteien in einer asymmetrischen Informationssituation zu halten und damit ihre Verhandlungsfähigkeit zu beeinträchtigen, obwohl die Verpflichtungszusagen genau das Gegenteil bezwecken sollten“, so die Behörde. Auf diese Weise soll Google die Bemessungsgrundlage für die Vergütung von Verlegern und Nachrichtenagenturen verringert und damit gegen weitere Grundsätze der Verpflichtung verstoßen haben.

Die Wettbewerbsbehörde bemängelte zudem, dass Google die indirekten Einnahmen, die sich aus der Attraktivität der Google-Dienste durch die Anzeige geschützter Presseinhalten ergeben, zu niedrig angesetzt habe und sich dabei lediglich auf einen marginalen Anteil beschränkt hatte, obwohl diese laut Verpflichtungszusage den Großteil der Einnahmen aus diesem Segment in den Google-Diensten ausmachen. Darüber hinaus soll Google jegliche Form der Vergütung für die Anzeige von Titeln von Presseartikeln ausgeschlossen haben, was im Widerspruch zu früheren Entscheidungen der Behörde und der aktuellen Rechtsprechung stehe.

Künstliche Intelligenz auch ein Thema

In der Entscheidung werden auch mehrere Versäumnisse von Google nach der Einführung seines KI-Dienstes Bard, jetzt Gemini, festgestellt. Auch hier habe das US-Unternehmen gegen Transparenzpflichten verstoßen, indem es Verleger und Nachrichtenagenturen nicht über die Nutzung ihrer Inhalte durch die KI informiert habe. Außerdem habe Google nach Auffassung der Behörde bei den Verhandlungen über verwandte Schutzrechte seine Neutralitätsverpflichtungen in Bezug auf alle anderen wirtschaftlichen Beziehungen, die Google mit Verlegern und Nachrichtenagenturen unterhält, nicht eingehalten.

Google akzeptiert Strafe

In einem Vergleichsverfahren bestritt Google die vorgeworfenen Verstöße nicht und schlug Abhilfemaßnahmen vor, um die von den Ermittlungsbehörden festgestellten Verstöße zu beheben, die Google jedoch nicht von der vollständigen Einhaltung der Verpflichtungszusagen entbinden. Mit der verhängten Geldbuße in Höhe von 250 Millionen Euro liegt die Behörde nach eigenen Angaben innerhalb der im Vergleichsprotokoll genannten Spanne.

In Deutschland Einigung für die meisten gängigen Publikationen getroffen

Auch in Deutschland war das Leistungsschutzrecht in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema. So forderte die Verwertungsgesellschaft Corint Media für die von ihr hierzulande vertretenen Verlage nach der Einführung der neuen Regelung für das Jahr 2022 420 Millionen Euro, damit Google ihre Inhalte in seinen Suchergebnissen anzeigen könne. Von Facebook forderte Corint Media für den gleichen Zeitraum dagegen „nur“ 190 Millionen Euro. In weiteren Verhandlungen einigten sich Google und die Verwertungsgesellschaft zunächst auf 5,8 Millionen Euro für den Zeitraum von Juni 2021 bis März 2023, am Ende standen 3,2 Millionen Euro pro Jahr auf dem Vergleich.