Shooter-Legende „Doom“ nicht mehr indiziert

Michael Günsch
85 Kommentare

Das Actionspiel „Doom“ von id Software aus dem Jahre 1993 gilt als einer der Wegbegründer für 3D-Ego-Shooter und erlangte nicht nur dadurch seinen Kultstatus, sondern auch durch seine Gewaltdarstellung, die zu einer Indizierung des Titels führte. Doch nun ist „Doom“ auch hierzulande wieder frei (ab 16 Jahren) verkäuflich.

Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gestern bekannt gab, habe man entschieden „Doom“ aus der Liste der jugendgefährdenden Medien – dem sogenannten „Index“ – zu streichen. Als Begründung führt man in der Entscheidung (PDF) an, dass „die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen, die zur Indizierung geführt hatten, aufgrund der seither erfolgten Weiterentwicklung von Computerspielen aus heutiger Sicht nicht mehr als jugendgefährdend einzustufen seien.“

Neben dem im Mai 1994 indizierten „Doom“ habe man außerdem auch den Nachfolger „Doom II – Hell on Earth“ von der Liste entfernt. Bei letzterem wurde jedoch die amerikanische Fassung auf dem Index belassen, da diese Szenen aus dem indizierten und sogar bundesweit beschlagnahmten Shooter „Wolfenstein 3D“ enthalte.

Die erneute Prüfung durch die BPjM hatte die Spieleschmiede ZeniMax Media beantragt, zu der seit Juni 2009 auch id Software gehört.

Wir danken unserem Leser darkblue01
für den Hinweis zu dieser News!

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!