Samsungs Textauswahl auf Smartphones verletzt Apple-Patent

Patrick Bellmer
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Bereits Ende März ist die Internationale Handelskommission der USA, kurz ITC, zu dem vorläufigen Urteil gekommen, dass Samsung mit der Textauswahlfunktion auf eigenen Geräten ein Patent Apples verletzt. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt, in letzter Instanz muss nun wie üblich die entsprechende Kommission entscheiden.

Dass zwischen der Urteilsverkündung des verantwortlichen Richters sowie der Berichterstattung mehrere Tage liegen, liegt laut Reuters an sensiblen Geschäftsdaten beider Unternehmen. Diesen sollte durch die zeitlich Verzögerung die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Passagen aus den zu veröffentlichenden Dokumenten streichen zu lassen.

Gleichzeitig erklärte das Gericht, dass in einem weiteren Fall keine Patentverletzung seitens Samsung vorliegt. Dabei ging es um die automatische Erkennung eines an der Audioschnittstelle angeschlossenen Mikrofons oder ähnlichen Geräts.

Insgesamt hatte Apple 2011 sieben Patente bei der ITC angegeben, die man durch Samsung verletzt sah. Während der iPhone-Hersteller eines im späteren Verlauf zurückzog, entschied die Handelskommission in vier Fällen zunächst für das US-amerikanische Unternehmen, leitete Anfang 2013 jedoch eine Überprüfung des Urteils ein. Sollte die Kommission im Falle der Texterkennung die Auffassung des Richters teilen, droht Samsung ein Importverbot für die USA. Erst in der vergangenen Woche musste Apple eine Niederlage in Deutschland in Kauf nehmen; das Bundespatentgericht erklärte das „Slide to Unlock“-Patent für ungültig – unter anderem nach Bestreben Samsungs hin.

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