Ubisoft für „Die Siedler Online“ abgemahnt

Patrick Bellmer
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Geänderte allgemeine Geschäftsbedingungen haben dem französischen Publisher Ubisoft eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingebracht. Den Verbraucherschützern ging es dabei nicht nur um die Inhalte der neuen AGB, sondern auch um die Auswirkungen einer nicht erteilten Zustimmung durch die Nutzer.

Verweigern die Spieler die Zustimmung zu den teilweise verbraucherunfreundlichen neuen Regelungen, ist kein Zugriff auf den Spieler-Account und das Spiel mehr möglich.“, heißt es in der veröffentlichten Begründung. Dies sei vor allem dann ärgerlich, wenn Spieler „bereits finanzielle Investitionen zum Betreiben des Spiels getätigt haben“, diese dann aber nicht mehr nutzen könnten. Denn ein Pop-Up blockiert so lange den Zugang zu „Die Siedler Online“, bis in diesem den neuen Bedingungen zugestimmt wird.

Anlass zur Kritik bietet nach Ansicht der vzbv aber auch ein neuer Passus. In diesem gibt Ubisoft an, dass die erhobenen Daten „auch in Kanada gespeichert und verarbeitet“ werden. Diese Formulierung werfe die Frage auf, wo Nutzerdaten sonst noch gespeichert werden, so die Verbraucherschützer. Für den Verbraucher sei diese Information aber wichtig, denn: „Neben der Frage des anwendbaren Rechts und der Sprachbarriere, kann sich gerade die Durchsetzung von Auskunfts- oder Löschungsansprüchen gegenüber ausländischen Unternehmen als langwieriges und kostenintensives Projekt erweisen.“.

Nach Ansicht der vzbv halte Ubisoft mit den Änderungen den rechtlichen Rahmen nicht ein, die Interessen des Verbrauchers dürften „dabei nicht unberücksichtigt bleiben“. Als einen „überspitzt“ formulierten Vergleich greift die vzbv auf ein Mietverhältnis zurück: „Zum Beispiel ist es unzulässig, wenn sich der Vermieter von Wohnraum vor die Eingangstüren seiner Mieter stellt und fordert, dass diese sofort alle Wände in schwarz streichen sollen. Nur den Mietern, die sich den neuen Bedingungen unterwerfen, wird Einlass zu ihren Wohnungen gewährt. Alle anderen verlieren das in der Wohnung sich befindende „Hab und Gut“ und sind fortan wohnungslos.“.

Der Vergleich zeige, „dass Dinge, wie sie mit einem Selbstverständnis im Internet praktiziert werden, im Realleben völlig absurd und undenkbar wären“. Ubisoft hat nun die Gelegenheit, die geforderte Unterlassungserklärung bis zum 11. April abzugeben. In einem ähnlichen Fall hatten die Verbraucherschützer gegen Valve gewonnen. Dabei ging es ebenfalls um die Aussperrung der Nutzer, sollten diese neue Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren. Valve erklärte sich letztlich dazu bereit, dies abzustellen.