Google: Strikte Vorgaben für Android-Geräte

Michael Schäfer
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Google bewirbt Android mit dem Argument, dass es sich bei dem mobilen Betriebssystem um freie Software handelt, die jedem Hersteller zur Verfügung steht. Vom US-Professor Benjamin Edelman nun veröffentlichten Dokumenten zufolge scheint Google jedoch Hersteller enger an sich binden zu wollen, als es bisher bekannt war.

Die Dokumente waren unter anderem Gegenstand im Prozess zwischen Oracle und Google über mögliche Urheberrechts- und Patentverletzungen durch Android. Da diese laut Edelman nun in den Papierakten des Verfahrens für jedermann zugänglich seien, hatte der Professor an der Harvard Business School die lange Zeit als vertraulich eingestuften Dokumente nun auf seinem Blog veröffentlicht. Anhand dieser will Edelman zeigen, wie weit der Suchmaschinenspezialist versucht, Hersteller vertraglich an sich zu binden.

All dies soll in der sogenannten „Mobile Application Distribution Agreement“ (MADA) vereinbart worden sein. Anhand der veröffentlichten Vereinbarungen von HTC (PDF) und Samsung (PDF) aus den Jahren 2011 und 2012 will Edelman aufzeigen, das “Google in Bereiche vorstößt, in denen sonst Wettbewerb auftreten könnte“. Um Zugang zu Diensten wie Youtube oder dem Play Store zu erhalten, müssen sich Hersteller den Dokumenten nach verpflichten, eine große Anzahl von Google-Applikationen zu installieren – darunter unter anderem Maps, YouTube, Calendar, Gmail und Talk.

Zudem muss die Google-Suche als Standard eingerichtet sein. Des Weiteren müssen die Symbole für die Google-Suche und dem PlayStore „unmittelbar angrenzend“ an der Start-Bildschirmansicht angebracht sein, die restlichen Google-Applikationen sollen zudem nicht mehr als eine Bildschirmansicht weiter zu finden sein. Dies erscheint plausibel, verdient Google doch vor allem an Verkäufen im Play Store und mit Suchanfragen über die eigene Suchmaschine. Daher dürfte Google sehr daran gelegen sein, dass Nutzer diese Applikation einfach finden können und diese dadurch häufig verwenden. Das Unternehmen soll auch heute noch solche Vereinbarungen mit Herstellern treffen, unklar ist dabei jedoch, ob diese auch den gleichen Wortlaut beinhalten.

Diese Vorgehensweise schließt jedoch mit ein, dass Dienste anderer Anbieter benachteiligt werden. Dies rief vor einiger Zeit auch die europäischen Kartellbehörden auf den Plan, welche bereits seit über sechs Monaten Googles Verträge prüfen. Im Raum steht der Vorwurf, dass Google mit Android seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Auch wenn Android aktuell in vielen Ländern mit Abstand das meistgenutzte mobile Betriebssystem darstellt, gehen Experten davon aus, dass sich ein Nachweis vor allem aufgrund des zwischen Europa und den USA unterschiedlichen Kartellrechts als schwierig erweisen könnte, da Unternehmen in den USA nicht darauf achten müssen, den Wettbewerb zu fördern. Daher erklärte Googles Executive Chairman Eric Schmidt noch im Jahr 2011 (PDF), das gerade die Förderung des Wettbewerbes einer der größten Vorteile von Android sei.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ließ letzte Woche bereits erkennen, dass die Behörden nach der sich anbahnenden Einigung im aktuellen Kartellverfahren gegen Google bezüglich des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Bereich Suchmaschinen anschließend den Blick verstärkt auf Googles mobiles Betriebssystem richten wollen.