Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz

Andreas Frischholz
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Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz
Bild: Torsten Behrens | CC BY 2.0

Reporter ohne Grenzen warnen vor der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Der geplante Gesetzentwurf enthalte zwar einen rechtlichen Schutz für Berufsgeheimnisträger wie etwa Journalisten oder auch Anwälte, doch dieser würde nicht ausreichen.

Daher handele es sich bei der anlasslosen Datensammlung immer noch um einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit. So sagte Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen: „Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.“ Denn es bestehe die Gefahr, dass Informanten abgeschreckt werden, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen.

Das Problem werde auch nicht durch die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen gelöst. Denn grundsätzlich werden auch die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Journalisten gespeichert. Nur besteht für diese ein Verwertungsverbot, Polizeibehörden sollen also nicht darauf zugreifen können. Wie sich diese Vorgabe in der Praxis umsetzen lassen soll, bleibt aber bislang unklar. Vor allem wenn etwa Nummern genutzt werden, die sich nicht offiziell einer Redaktion zuordnen lassen. Zudem befürchtet Reporter ohne Grenzen, dass „übereifrigen Ermittlern Tür und Tor“ geöffnet werde. Ebenso dürften „politische Forderungen nach dem Zugriff auf solche Daten (…) nur eine Frage der Zeit sein“.

Argwohn und fehlendes Vertrauen

Es ist eine Warnung, die nicht von ungefähr kommt. Im Rahmen der NSA-Enthüllungen kritisierten zuletzt Sicherheitspolitiker und Vertreter der Geheimdienste, dass die geheimen Dokumente für den NSA-Ausschuss regelmäßig an die Medien durchsickern würden. Woher die Informationen stammen ist nicht bekannt. Daher wären die Vorratsdaten ein verlockendes Instrument, um zu überprüfen, mit wem die jeweiligen Journalisten kommuniziert haben.

Derweil kritisieren Reporter ohne Grenzen auch den neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“, der zusammen mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll. Diese sei zu vage formuliert. Obwohl dieser „in erster Linie auf den Handel beispielsweise mit gestohlenen Identitätsdaten zielt, droht er für Journalisten und ihre Informanten Rechtsunsicherheit zu schaffen und dadurch abschreckend zu wirken“, heißt es in der Stellungnahme. Damit schließt sich die Organisation den Netzaktivisten und Juristen an, die diesen Abschnitt des Gesetzes bereits als „Anti-Whistleblower“-Paragraphen bezeichnet haben.

Die Vorratsdatenspeicherung lehnen Reporter ohne Grenzen daher grundsätzlich ab. Der Grundrechtseingriff stehe in keinem Verhältnis zu dem marginalen Nutzen, wie etwa der Einfluss von Vorratsdaten auf die Aufklärungsquote von Straftaten zeigt. Sinnvoller wäre es stattdessen, ein System einzuführen, dass die schnelle Sicherung und gezielte Aufzeichnung von Verkehrsdaten in Verdachtsfällen ermögliche.