Offenes WLAN: EuGH-Gutachten bringt Störerhaftung ins Wanken

Daniel Kurbjuhn
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Offenes WLAN: EuGH-Gutachten bringt Störerhaftung ins Wanken
Bild: Wesley Fryer | CC BY 2.0

Bereits seit einigen Jahren wird die Entschärfung der Störerhaftung gefordert, denn insbesondere für den Betrieb der offenen WLAN-Hotspots bestehen dadurch viele rechtliche Gefahren. Nun bringt ein Gutachten für den EuGH neue Hoffnung, denn es setzt genau an diesem Punkt an und könnte so die Wende bringen.

In dem stagnierten Verfahren rund um die Entschärfung der Störerhaftung bringt nun ein Gutachten, dass dem EuGH als Schlussantrag vorgelegt worden ist, Bewegung in die Thematik. So kommt der Generalanwalt Maciej Szpunar zu dem Ergebnis, dass das, durch Urteile des BGH angeordnete, Verbot von offenen WLAN-Hotspots nicht zulässig ist. Daraus folgt, dass die Betreiber offener Netze, wie sie beispielsweise in Hotels, Bars oder Restaurants vor allem in anderen europäischen Ländern üblich sind, nicht für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden können.

Zwar räumt Szpunar ein, dass die Rechteinhaber im Falle einer Rechtsgutsverletzung, Ansprüche gegen den Betreiber des Netzes haben, diese sind jedoch stark eingeschränkt. Dabei stellt der Generalanwalt insbesondere das Grundrecht der Informationsfreiheit in den Vordergrund und kommt somit letztlich zu dem Schluss, dass die Gerichte in solchen Fällen vom Betreiber nicht die Verschlüsselung des Netzes oder gar die Stilllegung des Internetanschlusses verlangen können.

Dem Gutachten vorausgegangen war ein Fall vor dem Münchener Landgericht. Hier hatte der Ladenbetreiber und Politiker der Piraten-Partei, Tobias McFadden, eine negative Feststellungsklage gegen Sony Entertainment erhoben, nachdem diese ihm eine Abmahnung über 800 Euro überstellt hatten. Grund der Abmahnung war die Verbreitung eines Albums der Band „Wir sind Helden“ über den Anschluss McFaddens, der allerdings glaubhaft machen konnte, dass er nicht persönlich an der Verbreitung des Albums beteiligt war.

Vor allem die Netzpolitiker und diverse Organisation setzen große Hoffnung in das Gutachten, das dem EuGH als Schlussantrag vorgelegt wurde. „Mit seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt heute eine wichtige Weichenstellung für mehr offene Funknetze in Deutschland und Europa vorgenommen. Die Große Koalition hat bei dieser Gestaltungsaufgabe bislang leider kläglich versagt.“ so Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Tatsächlich ist die Große Koalition ihrem Ziel einer besseren Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots bislang keinen Schritt näher gekommen. Einer Gesetzesinitiative vom März letzten Jahres, folgte viel Kritik durch die Interessenverbände und auch der Bundesrat lehnte die Gesetzesänderung im November letztlich ab. Seitdem arbeiten die Experten der Regierung an einem neuen Entwurf der Gesetzesänderung.

Das nun erstellte Gutachten bringt auch bei den beiden großen Parteien wieder Bewegung in das Thema, teilweise wird dabei auch deutlich von einer Abschaffung der Verschlüsselungspflicht gesprochen. Doch noch ist das Urteil des EuGH nicht gesprochen und das Gericht ist nicht gezwungen der Auffassung des Gutachters zu folgen. In vielen Fällen ist dies jedoch der Fall und damit wäre der Weg für die Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLAN-Hotspots frei.