Space Hulk: Deathwing im Test: Lizenzgurke mit vier Stunden Spielzeit

 4/4
Max Doll
45 Kommentare

Fazit

Was kann also schiefgehen? Ziemlich viel, von dem man seit Jahren nicht mehr wusste, dass es überhaupt schiefgehen kann. Für Deathwing spricht lediglich das Artdesign und punktuell die Atmosphäre. Die grafische Präsentation des Nahkampfs, das Interface und Gameplay, die Taktik-Optionen, die KI, Sound, Story, Progression und die Qualitätskontrolle sind mehr oder weniger schlicht oder inakzeptabel. Space Hulk: Deathwing ist lediglich der nächste halbherzig zusammengesteckte Titel mit Warhammer-Lizenz, der so (noch) nicht auf den Markt hätte kommen dürfen. Das Spiel wirkt wie ein dreieckiges Rad: Es funktioniert irgendwie und hat mit etwas Phantasie einiges Potential, hakt aber an allen Ecken und Enden.

Wer Left 4 Dead 2 oder, Warhammer: End Times Vermintide spielen kann, braucht Space Hulk: Deathwing daher kaum Beachtung schenken. Es bleibt die wenig überraschende Erkenntnis, dass in Anbetracht der Erfolge in dieser Genre-Sparte und einiger guter Anlagen mehr zu erreichen gewesen wäre. Am Ende steht in derzeitigem Zustand ein ziemlich schlechter Dauerfeuer-Shooter zu vermelden, der, trotz des vorhandenen Potentials, technisch sowie inhaltlich unfertig wirkt. Ein paar nette Ideen zusammengesteckt und halbgar durchgekocht machen kein akzeptables Spiel, sondern lediglich eine unbefriedigende Lizenzgurke mit kurzer Spielzeit und minimalem Wiederspielwert.

Ein Kauf lohnt nicht

Wer ohne das 40k-Universums nicht leben kann, kann die Unzulänglichkeiten möglicherweise und vor allem kooperativ eine Weile ertragen, sollte sich aber bewusst sein, einen Pakt mit Chaosgöttern zu schließen: Das geht eine Zeitlang gut, am Ende aber immer nach hinten los.

Kopier- & Jugendschutz

Space Hulk: Deathwing funktioniert über Steam, sodass der Key über die Valve-Plattform aktiviert werden muss. Dazu ist einmalig eine Internetverbindung nötig; ein Wiederverkauf ist durch die Bindung an das Konto nicht möglich. Die USK hat noch keine Jugendfreigabe erteilt.

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