Amerikanischer Kongress: US-Provider dürfen Nutzerdaten vermarkten

Andreas Frischholz
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Amerikanischer Kongress: US-Provider dürfen Nutzerdaten vermarkten
Bild: ttarasiuk | CC BY 2.0

Nach dem amerikanischen Senat hat nun auch das Repräsentantenhaus eine Vorschrift abgeräumt, die es den amerikanischen Internet-Providern untersagt hat, die Nutzerdaten der Kunden ohne Einwilligung zu vermarkten. Netzaktivisten befürchten erhebliche Konsequenzen für die Privatsphäre der Nutzer.

Surfverhalten und die Browser-History vermarkten

Die Vorschrift stammte von der Regulierungsbehörde FTC und wurde während der Amtszeit von Präsident Barack Obama beschlossen. Nun rudert der amerikanische Kongress aber zurück. Künftig soll es auch Providern wie AT&T und Verizon ermöglicht werden, Nutzerdaten der Kunden für Werbezwecke oder Marketing zu nutzen, ohne dass diese explizit einwilligen müssen. Zu den Daten zählen etwa das Surfverhalten, die Browser- und App-History, Standortdaten sowie die Sozialversicherungsnummer.

Für Provider ist das ein lukratives Geschäftsfeld. Ohne die FTC-Vorschrift könnten diese mit Internetdiensten im Online-Werbemarkt konkurrieren, der bislang von Konzernen wie Google und Facebook dominiert wird.

Massiver Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer

Netzaktivisten kritisieren den Vorstoß des US-Kongresses, weil dieser erhebliche Konsequenzen für die Privatsphäre der amerikanischen Kunden habe. So kritisiert etwa die amerikanische Bürgerrechtsorganisation EFF: „Das bricht mit der jahrzehntelangen rechtlichen Tradition, dass dem Telekommunikationsanbieter niemals erlaubt ist, die persönlichen Informationen zu monetarisieren, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.

Internetdienste sammeln und verwerten zwar ebenfalls Nutzerdaten, um etwa gezielt Werbung zu schalten. Nutzer können das aber umgehen, indem sie etwa bestimmte Internetdienste nicht mehr verwenden. Bei Providern ist das deutlich schwieriger. Selbst ein Provider-Wechsel hilft in vielen Regionen der USA nicht ohne Weiteres, weil es schlicht zu wenig Anbieter gibt, berichtet etwa die Washington Post.

Trumps Unterschrift fehlt noch

Gültig ist das neue Gesetz des US-Kongresses aber noch nicht, es fehlt die Unterschrift von Präsident Donald Trump. Diese gilt aber als reine Formsache.

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