Gesetz für offene WLANs: Bundesrat kritisiert die Netzsperren-Klausel

Andreas Frischholz
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Gesetz für offene WLANs: Bundesrat kritisiert die Netzsperren-Klausel
Bild: TP-Link

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat zwar den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Anfang April vorlegt hat, um offene WLANs zu fördern. Doch an einigen Stellen müsse der Bundestag noch nachbessern. Das gelte etwa für die Netzsperren-Klausel.

Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat (PDF). Ein Schritt in die richtige Richtung ist demnach, dass die Bundesregierung die Rechtssicherheit für die Betreiber von offenen WLANs verbessern will. Künftig sollen etwa die Kostenrisiken minimiert werden, indem Anbieter nicht für Abmahngebühren und Schadensersatz aufkommen müssen, selbst wenn Nutzer die offene WLANs für illegale Up- und Downloads missbrauchen.

Netzsperren und Port-Blockaden als Knackpunkt

Ein Knackpunkt sind allerdings die technischen Maßnahmen, die Betreiber ergreifen sollen, wenn es wiederholt zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Dazu zählen Netzsperren für einzelne Webseiten, zudem können Anbieter verpflichtet werden, bestimmte Ports zu blockieren. Nach Ansicht des Bundesrat geht das aber zu weit: „Eine Sperrung von Router-Ports oder Internetseiten dürfte für die vielfach betroffenen Laien in der Mehrzahl der Fälle technisch kaum realisierbar sein.“ Außerdem bestehe die Gefahr des Overblockings und es sei ohnehin fraglich, ob solche Maßnahmen zielführend sind.

Daher fordert die Länderkammer: Der Bundestag soll die entsprechenden Passagen nochmals präzisieren. Explizit zu vermeiden ist demnach, dass „Dienstanbieter den Datenverkehr in ihren Netzen kontinuierlich beobachten und Router bzw. Software zum Blockieren von Webseiten entsprechend kontinuierlich anpassen müssen“. Ebenso müsse klargestellt werden, wie eine Webseiten- oder Port-Sperre in der Praxis auszusehen hat, damit sie „rechtlich als erfüllt gilt“.

Entscheidend ist letztlich, dass der Aufwand für die Betreiber verhältnismäßig ist. Andernfalls würden die Vorgaben abschreckend wirken.

Nun ist der Bundestag gefragt

Nun liegt der Ball beim Bundestag, der den Entwurf noch beschließen muss. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Angesichts der Bundestagswahl im Herbst muss das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch das Parlament.

Netzpolitischer Großkampftag im Bundesrat

Ohnehin war am Freitag netzpolitischer Großkampftag im Bundesrat. Beschlossen wurden zahlreiche Gesetze, die der Bundestag in den letzten Wochen auf den Weg gebracht hat. Dazu zählen unter anderem das Umsetzungsgesetz für die europäische Datenschutzreform, das Gesetz für autonomes Fahren, die Vorgaben zur Netzneutralität sowie die Fluggastdatenspeicherung.

Diese können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden, um dann wie geplant in Kraft zu treten.

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