EU Kommission: Google muss 2,42 Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen

Jan-Frederik Timm
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EU Kommission: Google muss 2,42 Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen
Bild: www.GlynLowe.com | CC BY 2.0

Die europäische Kommission hat ihr Urteil gefällt und sieht es als erwiesen an, dass Google die eigene Vormachtstellung bei der Online-Suche dazu missbraucht hat, den Preisvergleich Google Shopping unrechtmäßig gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Die Strafe: 2,42 Milliarden Euro.

Googles Praktiken waren den Wettbewerbshütern der EU bereits seit Jahren ein Dorn im Auge, das entsprechende Kartellverfahren gegen den Konzern wurde allerdings erst vor zwei Jahren eingeleitet. Der Vorwurf lautete, dass Google den Preisvergleichs-Suchdienst „Google Shopping“ in der allgemeinen Suchmaschine systematisch bevorzugt. Google hatte dieser Anschuldigung widersprochen. Dabei argumentierte der Konzern mit dem starken Wettbewerb, den auch die Nutzerzahlen von Konkurrenten wie etwa Amazon und Ebay belegen würden – diese hätten, je nach EU-Staat, einen ähnlich hohen Marktanteil wie Google. Bei Spezialdiensten wie den Flugreise-Suchmaschinen würde Google Shopping etwa in Deutschland sogar nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Darstellung von Google Shopping behindert den Wettbewerb

Die Europäische Kommission sieht diese Argumente als gegenstandslos an und stellt fest: „Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert.“ Doch nicht nur das: „Google hat konkurrierende Preisvergleichsdienste in seinen Suchergebnissen benachteiligt“, heißt es weiter.

Die Sichtung umfassender Dokumente von Google und deren Wettbewerbern, die Auswertung von rund 1,7 Milliarden Suchanfragen und der daraufhin präsentierten Suchergebnisse und Analysen auf die Wirksamkeit der von Google dargestellten Ergebnisse in Bezug auf Preisvergleichsdienste sowie die Auswirkung auf die Besucherzahl und den Umsatz von Drittanbietern hätten zu diesem Urteil geführt.

Laut der EU hätte Googles Darstellung der Sucherergebnisse dazu geführt, dass Zugriffe auf Google Shopping beispielsweise in Großbritannien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden um den Faktor 45, 35, 19 und 29 zugelegt hätten, während Zugriffe auf Angebote der Konkurrenz über die Suche von Google in der Spitze um über 90 Prozent zurückgegangen sind.

Die Strafe in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro sei auf Basis der Dauer der jetzt festgestellten Rechtsverletzung und der mit Google Shopping in diesem Zeitraum erzielten Umsätze errechnet worden.

Hohe Strafe bei Zuwiderhandlung

Google hat jetzt 90 Tage Zeit, die von der EU kritisierten Praktiken einzustellen. Andernfalls droht dem Konzern eine weitere Strafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes der Konzernmutter Alphabet für jeden Tag, der nach Ablauf der Frist verstreicht. Das gilt auch für den Fall, sollte Google versuchen mit anderen Methoden das jetzt kritisierte Ergebnis zu erreichen. Der Konzern solle schlicht nach dem „Grundsatz der Gleichbehandlung“ vorgehen.