Bedingungen rechtswidrig: Verbraucherzentrale mahnt Apple wegen Schülerkursen ab

Frank Hüber
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Bedingungen rechtswidrig: Verbraucherzentrale mahnt Apple wegen Schülerkursen ab

Die deutschen Apple Stores müssen ihre Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in den Apple Stores spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich Apple mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert.

„Entdeckungsreisen“ im Apple Store

Apple bot in seinen Stores „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Apples eigenen Geräten ihre Projekte gestalten „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten. Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab. Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Umfassende Erlaubnis für Fotos und Videoaufnahmen

Konkret mussten die Eltern zustimmen, dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf. Nach Auffassung des vzbv schloss dies ein, dass Apple Fotos und Videos von Minderjährigen nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen hätte nutzen können. Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten.

Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.“ Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.

Apple will alte Teilnahmebedingungen ändern

Der vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen. Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unternehmen drängen in Klassenzimmer

Nach Angaben des vzbv ist Apple aber nur eines unter vielen Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden: Drei Viertel der größten deutschen Unternehmen geben eigene Unterrichtsmaterialien heraus, bieten Exkursionen, Lehrerfortbildungen oder Schulwettbewerbe an. Zwar ist Produktwerbung laut der landeseigenen Regeln zu Werbung und Sponsoring verboten, zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es dennoch, dass Unternehmen ins Klassenzimmer drängen. Der vzbv fordert bundesweite Standards, um Schule als werbefreien Raum sicherzustellen.