Hass im Netz: Justizministerin will verschärftes NetzDG

Andreas Frischholz
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Hass im Netz: Justizministerin will verschärftes NetzDG
Bild: Oliver Ponsold | CC BY 2.0

Um den Hass im Netz vor allem aus rechtsextremen Kreisen zu bekämpfen, will die Bundesregierung unter anderem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärfen. Diese Pläne aus dem Innenministerium begrüßt nun auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Im Interview mit dem Spiegel erklärt sie, „Morddrohungen, Volksverhetzungen und rassistische Verunglimpfungen müssen hart verfolgt werden. (…) Hier müssen wir die sozialen Netzwerke noch stärker in die Pflicht nehmen“, so Lambrecht. Konkrete Vorschläge sollen bis zum Ende des Jahres erfolgen. An dieser Stelle spricht sich die Justizministerin auch für eine konsequente Strafverfolgung bei Hassbeiträgen aus.

Das entspricht den Plänen von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA). Mitte August wurde bekannt, dass die Behörde eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" aufbauen will, die Hassbeiträge künftig bundesweit erfassen und bewerten soll. Um an die entsprechenden Daten zu gelangen, sind verschärfte Gesetze nötig. Neben einem erweiterten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) steht auf der Wunschliste des BKA auch die Vorratsdatenspeicherung.

Lambrecht für E-Evidence-Verordnung

Davon spricht Lambrecht im Spiegel-Interview nicht. Sie verweist indes auf die geplante E-Evidence-Verordnung, die aktuell auf EU-Ebene verhandelt wird. Das Vorhaben: Sicherheitsbehörden sollen das Recht erhalten, digitale Beweismittel wie Chat-Verläufe oder E-Mails europaweit aus der Cloud anzufordern. So will man darauf reagieren, dass lokale Behörden auf Informationen zugreifen wollen, die außerhalb der jeweiligen Länder gespeichert sind.

Insbesondere den großen Tech-Firmen wird vorgeworfen, sie würden nicht ausreichend mit den Staatsanwaltschaften kooperieren. Firmen wie Facebook und Microsoft erklären, um die Rechtsvorgaben einzuhalten, müssten die Anträge in den Ländern gestellt werden, in denen Server stehen.

Unter Bürgerrechtlern ist die E-Evidence-Verordnung äußerst umstritten. Befürchtet werden Einschränkungen für die Meinungs- und Pressefreiheit, wenn etwa autoritäre Staaten das System missbrauchen. Selbst die Bundesregierung beschreibt in einem Hintergrundpapier potentielle Risiken für Journalisten oder Klimaaktivisten, meldet Netzpolitik.org.

Erstaunlicherweise stammt dieses Papier sogar direkt vom Bundesjustizministerium. Auf solche Vorbehalte geht Lambrecht im Interview aber nicht ein.

Offen für erweiterte Messenger-Überwachung

Offen zeigt sie sich auch beim Überwachen von Messenger-Diensten. Im Mai wurde bekannt, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) selbst Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Threema verpflichten will, bei einem richterlichen Beschluss die Inhalte der Nutzer herausgeben zu müssen. Wie das funktionieren soll, ohne das Verschlüsselungsverfahren zu schwächen, bleibt aber wie gehabt schleierhaft.

Lambrecht selbst verweist auf den Staatstrojaner – also die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung. Allerdings erklärt sie auch: „Wichtig ist, die technischen Fähigkeiten der Ermittler zum Entschlüsseln von Kommunikation zu verbessern.“ Dabei wolle sie aber darauf achten, die Balance zwischen den Grundrechten der Bürger und den Interessen der Sicherheitsbehörden zu wahren.