Verbraucherzentrale Hamburg: Vodafone hat wiederholt Verträge untergeschoben

Nicolas La Rocco
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Verbraucherzentrale Hamburg: Vodafone hat wiederholt Verträge untergeschoben
Bild: Vodafone

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist erfolgreich gegen Vodafone und untergeschobene Verträge vorgegangen. Nach Abmahnungen und Gerichtsurteilen darf Vodafone nicht mehr den Abschluss von Verträgen über bestimmte Produkte bestätigen, wenn diese nicht bestellt wurden. Bei Verstoß werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder fällig.

In einem der Verbraucherzentrale Hamburg geschilderten Fall hatte eine Hamburger Wohngemeinschaft unangekündigten Besuch von einem Vodafone-Servicetechniker erhalten. Als dieser die Kabelbuchse vermessen wollte, obwohl vorab kein Termin vereinbart worden war, wies die WG den Servicetechniker ab und ließ ihn nicht in die Wohnung. Nach einer E-Mail zur Bestellbestätigung soll kurz darauf eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte „Vodafone TV Connect“ und „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ zum Preis von 29,99 Euro pro Monat eingegangen sein.

Kündigung führte zu Vertrag

In einem anderen Fall sollten offene Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung am Telefon geklärt werden. Während des Telefongesprächs bewarb der Vodafone-Mitarbeiter jedoch ausgewählte Produkte, ohne auf die Kündigung einzugehen. Kurz nach Abschluss des Telefonats, in dem deutlich gemacht wurde, dass kein Interesse an Produkten von Vodafone besteht, erhielt der Kunde eine E-Mail mit der Überschrift „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. Später wurden Rechnungen über die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und die entsprechenden Entgelte vom Konto des Kunden abgebucht.

Vertrag statt Rücksendeschein

Bei einer anderen Verbraucherin kam es während eines Telefonats zum ungewollten Vertragsabschluss, obwohl eigentlich nur der Retourenschein für die Rücksendung eines gebrauchten Routers Thema war. Zwei Tage nach dem Anruf bei der Kunden-Hotline erhielt die betroffene Verbraucherin jedoch einen Brief von Vodafone, in dem der Auftrag für die „Vodafone Giga TV App“ bestätigt wurde. 9,99 Euro pro Monat für das Schauen von Filme und Serien auf dem Smartphone oder Tablet sollten fortan gezahlt werden.

Bei einem Kunden mit reinem Kabelanschluss, der über die Hotline Prepaid-SIM-Karten bestellen wollte, kam es zum Abschluss eines Telefon- und Internetvertrags, obwohl dieser während des Gesprächs ausdrücklich abgelehnt worden war. Schon einen Tag später erhielt der Kunde einen Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation eines neuen Kabel-Routers vereinbaren wollte. Kurz darauf erhielt er einen Brief mit einer Auftragsbestätigung für einen „Vodafone Internet- und Telefonanschluss“.

Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro angedroht

Im ersten Fall wird künftig eine Vertragsstrafe fällig, wenn Vodafone wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen bestätigt. Im zweiten Fall wurde Vodafone erst abgemahnt und schließlich verklagt, da die geforderte Unterlassungserklärung ausblieb. Das Landgericht München I verurteilte Vodafone dazu es zu unterlassen, Vertragsabschlüsse der betroffenen Produkte zu bestätigen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt. Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Gleiches gilt für den ersten der beiden Hotline-Fälle. Im zweiten Fall wurde Klage eingereicht, nachdem Vodafone keine Unterlassungserklärung abgeben wollte – das Verfahren läuft noch.

Die Verbraucherzentrale Hamburg erreichen regelmäßig Beschwerden von Betroffenen, die sich gegen Rechnungen verschiedener Unternehmen wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt. Eigentlich seien Verbraucher bei Erhalt einer Bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag nicht verpflichtet, tätig zu werden. Viele Anbieter seien aber der Meinung, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gelte, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion des Verbrauchers erfolge. Für solche Fälle hat die Verbraucherzentrale Hamburg ein Beschwerdeformular eingerichtet.