Mündlicher Mietvertrag

@DJ91: Meiner Meinung nach verhältst du dich viel zu zuvorkommend. Ich hätte schon jeden Kontakt abgebrochen. Wenn das erste mal ein Anwalt schreiben sollte, hätte ich vielleicht mal angerufen. Aufjedenfall würde ich sicher gehen das er möglichst nichts schriftliches hat, also auf keinen Fall jetzt noch einen Vertrag unterschreiben.

Den Heini noch ein Jahr mürbe machen, und ihn dann mit 3000€ abspeisen, wäre mein Plan.

Eine Möglichkeit dich querzustellen: Mündlich alle Nebenkosten-Abrechnungen einfordern, erst wenn du die hast, unterschreibst du den Mietvertrag (oder das erzählst du ihm zumindest).

Außerdem könntest du noch jedes Detail im Mietvertrag anzweifeln. Halt Zeit schinden....

Ich bin jetzt auch kein Jurist, aber ich sehe auch nicht das bei dir irgendeine Pflicht besteht jetzt noch einen Mietvertrag zu unterschreiben. Insofern ist es vollkommen legal, wenn man ihn damit unter Druck setzt.
 
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@Kallenpeter

sobald er mir schriftlich eine Forderung stellt sollte meiner kenntnis nach die Verjährung gehemmt sein bzw. beginnt von neuem.

Einen Mietvertrag würde ich sowieso nicht unterschrieben und am Ende noch irgendwelche Forderungen anerkennen.

@Idon

Es existiert ein schriftlicher Nachweis als ich die Wohnung verlassen habe, zwecks Abnahme habe ich eine Bestätigung unterschrieben das die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist. Allerdings war dort nur der Hausmeister zu gegen.

@all

ich war kurz vor meinem Auszug im August bei der Mieterberatung, die hatten mir bestätigt das es verjährt ist und ich auf der sicheren Seite bin, dies werde ich ihm auch so schildern sobald sein Schreiben ankommt.

Ich bin auch bereit die nicht verjährte Zeit zu bezahlen, da hab ich ja kein Problem mit, aber nicht mehr. Sollte er sich darauf nicht einlassen werde ich ein bisschen Geld in einen Anwalt investieren, da es ja nicht um Kleingeld geht und ihm ein Schreiben schicken lassen.
 
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Mal ein kurzes Update.

Stand heute kam noch nichts.

Vielleicht ist ihm klar geworden das er es einfach lassen sollte. Noch weiß der Käufer des Objekts vielleicht nicht das ich da gewohnt habe und ihm ist klar geworden, dass es einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich ziehen wird wenn er mir eine Forderung schickt.

Ich werde mal abwarten und euch informieren wenn sich was ergibt.

Grüße

DJ
 
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Die Verjährungsfrist für Mietverhältnisse beträgt 6 Monate. Komisch das man dir das bei der Beratung damals nicht gesagt hat. Seit dem 31.01.2017 bist du aus der Nummer raus.

Falls du mir nicht glaubst, frag beim Mieterbund oder bei einem Rechtsanwalt der sich mit Mietrecht auskennt nach.
 
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Die 6 Monate nach Auszug beziehen sich auf Ansprüche durch Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache, z.B. bei mangelhaften Schönheitsreparaturen.

Für Mietforderungen gelten die altbekannten 3 Jahre.
 
Meine Mutter hat gestern den Vermieter getroffen scheinbar will er jetzt dann was schicken. Schau ma mal :).

Ich hatte in einem vorherigen Beitrag gesagt das wir nur 5 € pro qm Wohnfläche vereinbart hatte und ich nicht weiß wie groß die Wohnung genau war. Es war die Rede von 90 - 100 m², ich hatte sie dann mal unter Abzug der Dachschrägen nachgemessen und kam auf 92 m². Sollte ich bei einer Forderung darauf bestehen, dass die Wohnung vermessen wird?
 
Das genaue Vorgehen ist natürlich deine Sache, aber mal ausgehend von der Annahme, dass jemand in einer vergleichbaren Situation nach dem Motto "Dreistigkeit siegt" möglichst gar nichts zahlen möchte:

Forderung abwarten, selbst keinen Finger krümmen oder in irgendeiner Weise produktiv mitwirken bzw. eine bestehende Forderung einräumen.
Sobald etwas kommt, dämliche Fragen stellen. Wer soll von wann bis wann wo gewohnt haben? Haben Sie dafür einen Nachweis? Wie genau setzt sich Ihre Forderung zusammen? Wie kommen Sie auf den angesetzten Mietzins? Wie groß soll die Wohnung gewesen sein?
Natürlich immer eine Frage nach der anderen, schön nervig und langsam.
Sobald die andere Partei ins Schwimmen gerät, anrufen oder persönlich vorsprechen, dabei ein deutlich niedrigeres Angebot machen, "um die Sache aus der Welt zu schaffen".

Grundsätzlich ließe sich von böswilligen Menschen auch die Frage aufwerfen, ob der Vertreter des Vermieters bei einer so undokumentiert und direkt abgelaufenen Vermietung den Mietzins nicht eventuell immer in bar kassiert hat.
 
Meine Mutter hat die Miete bis vor kurzem immer bar vorbeigebracht und sich den Erhalt quittieren lassen. Jetzt hat sie einen Mietvertrag und ein Konto auf das bezahlt wird, allerdings erst nachdem der Verkauf des ganzen anstand bzw. ansteht.
 
Ja ich hatte eine eigene Wohnung in dem Haus. Meine Mutter wohnt in einer anderen Wohung in dem Haus.
 
Wenn du dort eine eigene Wohnung hattest, kannst du durchaus in bar bezahlt haben, entsprechende Historie mit anderen Mietern existiert.
Wenn du dort keine eigene Wohnung hattest, haben dich Zeugen wohl bei deiner Mutter gesehen. Bei seiner Mutter zu leben und dort gemeldet zu sein, ist doch nicht ungewöhnlich.


Ist eine gute Situation, warte ein Schreiben ab.
Kann mir auch gut vorstellen, dass da gar nichts kommt.
 
Erstmal danke für deine Erfahrungen. Habe mich fast kaputt gelacht :D .

Du investierst da viel zu viel Energie rein.
Ich würde absolut die Füße still halten und es aussitzen.
Schließlich ist der Vermieter, bzw. der neue Eigentümer, derjenige der von DIR etwas will (oder irgendwie auch nicht :D ).

Und wenn etwas kommt hol dir sofort bei einem auf Mietrecht spezialisierten Juristen Rat ein. mach ja keine Eingeständnisse, auch nicht mündlich - sprich am besten garnicht mit den Pfleifen. Jeder Monat der tatenlos verstreicht ist für dich bares Geld.
 
wollte nochmal ein Update geben.

Das Haus ist scheinbar erst zum 23.03.2017 (Notarvertrag unterzeichnet) verkauft worden. Hat mir meine Mutter mitgeteilt, da der neue Eigentümer bei ihr war.

Ansonsten nichts neues niemand hat sich bei mir gemeldet und eine Forderung gestellt.
 
Naja ich warte jetzt mal bis die komplette Summe verjährt ist und würde mich dann freuen und das Geld für eine Tilgung bei meinem Hauskredit nehmen :)
 
Es gibt doch noch mal eine neue Entwicklung.

habe vor 3 Wochen ein handschriftliches Schreiben ohne Unterschrift und Absender erhalten, sowie 2 Mietverträge ( für die beiden Wohnungen die ich im Objekt nacheinander bewohnt habe).
Auf dem Schreiben war eine Forderung aufgeführt die deutlich höher als vereinbart wäre. Die Mietverträge ware ausgefüllt, aber nicht unterschrieben. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen diese zu unterzeichnen und zurückzusenden :evillol:

Spannend ist auch das der Vermieter für die Wohnung welche ich am längsten und auch zuletzt bewohnt habe 510 Euro war möchte und im Vertrag von 88,69 m² die Rede ist. Damals wurden mündlich ja nur 5 Euro/m² vereinbart und ich ging von 100 m² aus. Also alles sehr komisch.

Bin gleich die Woche drauf zur Mieterberatung. Deren Tipp war einfach die Füße still halten, dieses Schreiben hat keinerlei rechtliche Wirkung und sie würden warten ob noch was kommt. Da wir immer noch davon ausgehen, dass der kirchliche Träge nichts weiß von alle dem und sollte doch etwas kommen werden wir verhandeln, aber erst mal abwarten. Dieses Schreiben hat ja nun auch Monate gebraucht um zu mir zu gelangen.
 
Warum willst du verhandeln? Und über was?

Und warum interessieren dich Schreiben ohne Absender und Betreff? Am Ende ging es um was ganz anders. Du machst dir da sehr viele Gedanken.
 
falls doch eine offizielle Forderung kommt dann würde ich verhandeln, davor natürlich nicht.

Es geht ja immerhin um viel Geld für mich da mache ich mir natürlich meine Gedanken.

Was meinst du mit am Ende ging es um etwas ganz anderes?
 
Echt? Cool. Also ich prüfe Forderungen erstmal und wehre dann ggf. ab. Verhandeln kommt erst, wenn ich die Forderung der Sache nach unausweichlich akzeptiert habe bzw. akzeptieren muss.


Ich meinte damit, dass ein Schreiben ohne Absender und Betreff gar nicht den Inhalt haben muss, den du interpretiert hast. Vielleicht ging es gar nicht um deine alte Wohnung, sondern um eine neue Wohnung. Wer weiß das schon? Du wohl jedenfalls nicht, oder, denn es gab ja kein Anschreiben und auch keinen Absender etc.
 
bei berechtigen Forderungen wird eine Verhandlung unausweichlich aber mal abwarten ob es dazu kommt.

aso jetzt verstehe ich was du meinst, naja es ging auf jedenfall um die beiden Objekte in dem Haus (lies sich aus den Mietverträgen entnehmen) aber klar sie haben keine rechtliche Wirkung und werden von mir erstmal ignoriert
 
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