News eBay: Auktionseröffnung ist rechtlich bindend

Christoph

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Verkäufern, die beim Online-Auktionshaus „ebay“ in Zukunft Gegenstände zur Versteigerung freigeben, müssen sich darauf gefasst machen, mit allen Konsequenzen ihres Vorhabens leben zu müssen, denn der Abbruch eines Angebots geht nicht mit einer Einstellung des Kaufangebotes einher, so das Oberlandesgericht Oldenburg.

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Ist ja auch richtig so. Wenn er das Auto für 7000 verkauft bekommen will, dann sollte er den Startpreis nicht so niedrig einstellen.
Mit so einer faulen Ausrede zu kommen, dass der Wagen auf einmal Öl verliert ist doch eine Unverschämtheit.
 
Find ich gut so. Wenn jemand ein Angebot einstellt und anschließend die Gebote zu gering ausfallen hat er Pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Gauder
Damit hat das wenig zu tun. Sinn eines Abbruchs ist in den allermeisten Fällen der Vorabverkauf und die damit einhergehende Ersparnis der eBay Gebühren. Der Ölverlust ist lediglich ein Vorwand diese Aktivität und damit den Vorsatz zu kaschieren.
 
Würden höhere Gebote eingehen - so dass sein erwarteter Gewinn abzgl. eBaygebühren erreicht wird, hätte er aber keinen Grund das Angebot zurückzunehmen ;)
 
wieder so ein tolles gesetz was keiner braucht. jetzt freuen sich bestimmt wieder einige aasgeier anwälte nen loch in die mütze...
 
@ 7)

na das ist eigebntlich ganz gut.

unsere justiz ist halt nur überlastet weil jeder *pasti gegen einen klagt, auch wenn es um 2,5€ geht.

Hab ich mal bei einer Reportage gesehn. Da verklagt ein eBay käufer einen Verkäufer wegen einer Kaputten Jeans und die hat er für 2,5€ ersteigert. Was soll das? Und das alles auf Kosten der Steuerzahler!
 
Und was mach ich als Verkäufer wenn das Ding was ich da verkaufen will wirklich kaputt geht? Es teuer neu kaufen, damit der potentielle Käufer es billig bekommen kann?
 
nein. du musst es dir von einem notar bestätigen lassen, dass es kaputt ist!
 
@11) DiamondDog: und wenns wirklich ein Ding ist, das blos 10 Euro im Verkauf einbringt und sagen wir mal 50 neu kosten würde. Der Notar ist garantiert teurer wenn ich den mit sowas belaste.
 
hm... dann weiss ich auch nicht, aber neu musst du es ihm auf keinem fall ersetzen. denn du hast ja auch was gebrauchtes verkauft welches nur 10€ bringt und keine 50€.... naja wegen den 10€ würde ich zB keinen stress machen und dem Käufer das teil ersetzen, gebaucht versteht sich, sost halt geld zurück...

aber wenn er auf seine ware besteht, hm.... schlüpfrige angelegenheit...
 
So ein beklopptes Urteil. Ich verkaufe oft bei Ebay und ziehe auch hier und da ein Angebot zurück. Das hat aber nichts mit den Verkaufspreis zu tun, sondern mit dem Umstand, dass man doch ab und zu einen Interessenten im Freundeskreis findet. Und mehr Gewinn macht man damit meistens nicht, da ich von Freunden kaum hohe Ebay-Preise verlangen kann. Oft gebe ich sogar die Ware deutlich günstiger ab. Zusätzlich bezahle ich sowieso die Einstellgebühren. Genauso kam es schonmal vor, dass eine Ware während der Auktion einen größeren optischen Mangel bekam und ich aus diesem Grund das Angebot beendete. (Und später erneut mit den Hinweis darauf anbot)!
 
Dann sollte man vielleicht im Freundeskreis nachfragen BEVOR man den Artikel öffentlich bei eBay anbietet. Ist doch klar, dass sowas nur Probleme macht :rolleyes:
 
Naja das mache ich ja! Aber dann braucht meist keiner etwas. Aber sobald man eine Auktion startet, kommen sie alle angerammelt! Halt Murphy's Law!
 
Dann sollen die ordentlich bei EBay mitbieten.

Ich empfehle dringend das BGB - stehen ziemlich konkrete Gesetze zum Kauf und Verkauf von Waren drin. Diese Gesetze gelten unabhängig davon, ob man gewerblicher oder privater Verkäufer ist.
 
Richtige Entscheidung ! So ist man als Käufer nun noch besser abgesichert ! Dann noch per PayPal bezahlen und nichts kann passieren ;)
 
onlyJR schrieb:
Und was mach ich als Verkäufer wenn das Ding was ich da verkaufen will wirklich kaputt geht? Es teuer neu kaufen, damit der potentielle Käufer es billig bekommen kann?
Wann oder wie kann ein eingestellter Gegenstand kaputt gehen?
Das man diesen Gegenstand während der Einstellzeit nicht mehr großartig benutzt sollte doch klar sein.
Dennoch kann gerade beim Auto etwas passieren.
Bei einem nachweislich unverschuldeten Unfall mit Totalschaden, wäre jedoch das Urteil m. E. anders ausgefallen.
 
So ein schwachsinniges Urteil. Ich ziehe auch häufiger Angebote wieder zurück, entweder wegen des besagtem Intersse im Freundeskreis oder natürlich auch wenn mir einer ein gutes Sofortkauf Angebot unterbreitet und die Sache auch gleich abholen will. Und das ist absolut nichts Unrechtes. Und das der Käufer sich da auch noch im Recht fühlt, nur weil er zum Zeitpunkt des Angebotsrückzugs gerade zufällig der Höchstbietende war ist mir schleierhaft. Denn solange eine Auktion nicht beendet ist, ist die Ware immer noch Eigentum des Verkäufers. Deshalb verstehe ich das Gerichtsurteil auch nicht. Aber ich meine es wird bestimmt eine Menge Charakterschwacher Leute geben, die wegen solch eines Mülls bereit sind vor Gericht zu ziehen und unsere Gerichte nur noch weiter überlasten. Deshalb hoffe ich auch, dass dieses Urteil von einer höheren Instanz ganz schnell als nichtig abgestempelt wird.
 

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