in der schweiz als deutscher von der polizei angehalten

scsgamer1337

Lieutenant
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hallo leute,

hatten gestern eine diskussion darüber und konnte nix eindeutiges im netz finden.
was passiert bei folgendem szenario:

ich fahre von deutschland in die schweiz und werde unter drogen - oder alkoholeinfluss in der schweiz angehalten.
da die schweiz ja nicht in der eu ist, dürfen sie mir ja dann nicht den führerschein abnehmen.
kennt sich da jemand in dem bereich aus?
 
In der Schweiz gelten folgende Regeln:
0,5 - 0,79 Promille: Verwarnung und Bußgeld

0,5 - 0,79 Promille und Verstoß gegen Straßengesetz: Führerscheinentzug und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

0.8 Promille oder mehr: Drei Monate Führerscheinentzug, Geld oder Freiheitsstrafe

Hierbei gilt:
0,5 Promille CHF 600.- + Verwarnung
0,6 Promille CHF 700.- + Verwarnung
0,7 Promille CHF 800.- + Verwarnung
0,8 Promille ab 10 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monat Fahrverbot
1,2 Promille ab 20 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot
1,6 Promille ab 30 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot
2,0 Promille ab 60 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot

Es gibt im übrigen zwischen der Schweiz und D ein Rechtshilfeabkommen, jedoch kein Volstreckungsabkommen. Das bedeutet ein Bußgeld wird dir zugeschickt und unsere Polizei kann dich auffordern der Zahlung nachzukommen, jedoch kann sie den Bußgeldbescheid nicht vollstrecken.

Ist aber mit Vorsicht zu genießen. Zahlst du nicht, hast du gute Chancen zur Fahndung ausgeschrieben zu werden. Reist du dann wieder in die Schweiz ein, haben sie dich am Popo und können dich durchaus zur Zahlung zwingen, es kann sogar zur Haftstrafe kommen. Den Führerschein können sie dir nicht nehmen, aber es wird dir in der Schweiz die Fahrerlaubnis aberkannt, reist du wieder ein, fährst du dort dann ohne gültige Fahrerlaubnis und machst dich strafbar - mit allen rechtlichen Konsequenzen
 
Zuletzt bearbeitet: (ausführlichere Beschreibung zur Vermeidung von Mißverständnissen)
Den Führerschein lassen sie dir, jedoch können sie dir sehr wohl ein Fahrverbot aufbrummen und das gilt eben in der Schweiz. Sprich du darfst zwar in Deutschland fahren, in der Schweiz allerdings nicht mehr.

Solange aber der Wert nicht zu hoch ist, wird es eine Geldbuße werden (die fängt in der Schweiz bei 600SF an) welche direkt zu begleichen ist bzw. du erst weiterfahren darfst wenn du bezahlt hast und nüchtern bist (oder einen Mitfahrer hast der nüchtern ist). Sonst stellen sie eben dein Fahrzeug sicher.

Man findet dazu übrigens sehr einfach etwas im Netz ;)
http://www.bussgeldkataloge.eu/promillegrenze-schweiz.html
 
In meinem Link wird auch der Drogenkonsum behandelt. Es gibt in der Schweiz diesbezüglich keine Toleranz, sobald die etwas nachweisen können bekommst du eine Strafe.

Ich nehme an ab 0,8 wird ein Staatsanwalt o.ä. entscheiden. Das kann übers Telefon gehen oder du darfst eben warten. Falls keine anwesende nüchterne Person dein Fahrzeug weiterfahren darf, musst du sowieso die Schlüssel abgeben.
Ich nehme an die Polizei wird dich dann mit aufs Revier nehmen und von dort kannst du sicher ein Hotel etc. aufsuchen.

Ab einem gewissen Alkoholisierungsgrad hat die Polizei eine Aufsichtspflicht dir gegenüber, also die lassen dich sicher nicht irgendwo im nirgendwo im Regen stehen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
die frage ist da dann halt, wenn sie die strafe nicht vollstrecken dürfen in deutschland und du es schaffst mit deinem auto über die grenze zu kommen, dann musst 3 jahre aussitzen und gut ist :D
 
Falls sie dich mit zu viel Alkohol erwischen, schaffst du es nicht mehr mit dem Auto über die Grenze ;) Falls du es schaffst, haben sie dich eh nicht erwischt.
 
ja dachte zwar erst an einen beifahrer, aber ja sinnlos zu fahren wenn beifahrer nüchtern ist :D
 
Auch wenn du einen nüchternen Beifahrer hast, lassen sie dich erst fahren wenn du die Strafe bezahlt hast.
 
Ich frag mich gerade welcher nüchterne Beifahrer gern bei einem alkoholisierten Fahrer mitfährt...
 
wenn du im ausland erwischt wirst, wird genau deswegen eine sicherheitsleistung verlangt (busse plus gerichtskostenvorschuss). vorher werden sie dich nicht aus dem land lassen.
 
btw: Wenn du mit Drogen am Steuer erwischt wirst, kann die Schweiz die Strafe nicht in D eintreiben. (aber vor Ort eine Sicherheitsleistung!)
Soweit ich weiß, bekommst du aber auch in D ein Anzeige, da Drogenvergehen in beiden Ländern geahndet werden. Gleich in den ersten beiden Absätzen: http://www.promille.at/index.php/de...gs-_-fuehrerscheinfolgen-auch-in-oesterreich_

Wenn es ein Rechtshilfeabkommen gibt, dann zieht so ein Blödsinn im Ausland einen ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich.
 
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