schriftliche Androhung einer Klage - Fristen

Tiddy

Lt. Junior Grade
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Aug. 2007
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272
Guten Abend,

jemand droht mir, für den Fall, das ich eine gewisse Behauptung nicht zurücknehme, juristisch gegen mich vorzugehen. Im konkreten habe ich ein Schreiben vor ca. 2 Wochen erhalte, auf das ich bisher nicht reagiert habe.

Wie viel Zeit habe ich noch darauf zu reagieren ohne das ich Konsequenzen wegen Untätigkeit zu befürchten habe?

Mit freundlichen Grüßen
 
Ein Schreiben von wem? Vom Anwalt oder dem "Kläger" selbst? Zurücklehnen.

Vom Gericht/Polizei: Da muss ich passen. Wohl max 4 Wochen oder so.
 
Danke für deine antwort!

Das Schreiben ist von einem Klinikum. Im konkreten von einem Arzt der mich operiert hat. Desweiteren läuft dieser gesamte Streitfall seit ca. 2 Jahren über die Schlichtungsstelle für Arztpflichtfragen. Nur scheint es jetzt dann langsam konkret zu werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wäre die Konsequenz das einreichen einer Klage? Dafür gibt es keine Mitteilungspflicht, das darf er auch ohne vorhergehendes Schreiben ;)

Lies nach ob im Brief eine Frist ist, die ist wohl die einzige die man ermitteln könnte, aber selbst die ist nicht bindend. Klagen darfst du immer und überall, vor allem wenn es über ein Zivilgericht geht.
 
Behauptung begründet? --> entspant zurück lehnen.
Behauptung geschmückt mit Emotionen? --> Emotionen besser entfernen.
 
Ein Schreiben ohne Fristsetzung? Da sitzt auf der anderen Seite jedenfalls kein Profi.

Generell das, was @florian. schrieb.
 
Das Schreiben selbst hat keine festgesetzte Frist.

Ich möchte nicht leugnen das in meinem Schreiben möglicherweise auch Emotionen hochgekocht sind und die ein oder andere Formulierung etwas "scharf" gewesen ist. Grundsätzlich aber stehe ich zu meinen Äußerungen und vertrete diese auch weiterhin. Grundsätzlich frage ich mich eh, ob es überhaupt eine Grundlage gäbe eine Klage einzureichen. Immerhin habe nichts öffentlich kund getan, alles läuft über die schlichtungsstelle.
 
Er wird mit Sicherheit mit übler Nachrede, Verleumdung, falscher Verdächtigung und Rufschädigung kommen. Ist ja auch immer abhängig davon, um was es geht und was du im Detail geschrieben/geäußert hast.
 
Sobald in Behauptungen Emotionen vorhanden sind würde ich hier stoppen, es bringt Dir rein gar nichts.
Sollte alles Begründbar/Belegbar sein sieht es wieder anders aus.

Mir wäre es im ersten Fall die Mühe nicht wert.
 
wende dich direkt an deinen anwalt, der dich in diesem streitfall vertritt.
wenn keine frist gesetzt wird, sollte man trotzdem den kopf nicht in sand stecken, das wird dir dein anwalt sicher nicht geraten haben.


weshalb du eine unterlassung gekriegt hast, das wird wohl seine gründe haben. drohungen sind in einer schlichtungsverfahren immer das dümmste was du machen kannst. dir kann wirklich nur noch ein spezialisierter anwalt helfen.
 
chrigu schrieb:
dir kann wirklich nur noch ein spezialisierter anwalt helfen.
Dem kann ich mir nur anschließen, vor allem wenn die Geggenseite die Beleidigung etc. schriftlich hat und sie den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
Versuche dich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen, so mußt du nur einmal die Anwaltskosten bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie viel Zeit habe ich noch darauf zu reagieren ohne das ich Konsequenzen wegen Untätigkeit zu befürchten habe?
Gar keine Zeit mehr = unverzüglich nach Erhalt und Kenntnisnahme.

Was Du zu befürchten hast, kann mangels Detailkenntnis des Streitgegenstandes nur gemutmaßt werden.
 
Immerhin habe nichts öffentlich kund getan, alles läuft über die schlichtungsstelle.
Nun, dann wäre es doch logisch dieses Schreiben auch der Schlichtungsstelle mitzuteilen.
Denn anscheinend möchte man, daß der Fall durch Rückzug der Behauptung nicht weiter verfolgt wird.
Gegebenenfalls kann dir die Schlichtungsstelle auch raten wie du weiter vorgehen solltest.
 
Da fehlen viel zu viele Details.
Im Endeffekt kommt es darauf an, was diese "Behauptung" (in welchem Kontext überhaupt?) alles beinhaltet und ob du im Rahmen dieser Behauptung auch Forderungen stellst.

Beispiel:
Behauptung: "Sie sind ein unfähiger Pfuscher und haben mir im Rahmen einer Operation Schaden zugefügt!"
Der eine Teil der Behauptung ist emotional und unklug gewählt, den anderen würde ich jedoch, sofern wahrheitsgemäß, auf keinen Fall schriftlich zurückziehen.
 
Ach, je nach schwere des Fehlers und je nach weiterer Vorfälle lässt sich auch das "unfähiger Pfuscher" als wahre Tatsachenbehauptung durchbringen... :D
 
@Tiddy Ich würde, sofern deine Behauptung ungerechtfertigt ist, diese zurücknehmen. Ansonsten kann es teuer werden.

Solltest du im Recht sein, kannst du dich zurücklehnen. Dies kann aber auch nur ein Anwalt beurteilen.

Eine Frist gibt es nicht, weil der Arzt dich auch ohne Frist verklagen kann. Er muss dich nicht einmal vorher warnen bzw. bitten die Behauptung zurückzunehmen, da der vermeintliche Schaden zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist.

Eventuell kannst du zum besseren Verständnis mehr Infos geben.

Tipp für die Zukunft: Solche Schreiben einfach immer über einen Anwalt schicken lassen. Der kann sich das dann durchlesen und dich vor solchen Problemen bewahren. So bist du immer auf der sicheren Seite, auch was Fristen und Formalitäten angeht.
 
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Wenn du es jetzt nicht unbedingt in Richtung "Sie betrügerischer Halsabschneider" formuliert hast, würde ich das ganz gelassen auf mich zukommen lassen.

Bezüglich der Operation würde ich mich allerdings an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Der kümmert sich dann um den Fall und hat i.d.R. auch Ärzte an der Hand, die entsprechende Gutachten ausstellen können.
 
hast du einen anwalt in fachrichtung medizin? wenn nein, mach das so schnell wie möglich.

übrigens: deine krankheitsgeschichte gehört nicht in einem öffentlich zugänglichen forum. das kann unter umständen gegen dich verwendet werden.
 
Tiddy schrieb:
In einen meiner letzten Schreiben habe ich... ...zusätzlich Schärfe hereingebracht indem ich behauptet habe...
unnötige Schärfe...

...das meine Gesundheit nie im Vordergrund gestanden hat, sondern vielmehr das Geld was man mit mir mit bei dieser unnötige Operation verdient hat.
Als Behauptung, nicht als Tatsache, in den Raum gestellt. Nebenbei, das kannst du gar nicht beurteilen/einschätzen.
Und wir hier auch nicht.

Und aus eben diesen Vorwurf versucht man nun mir einen Strick zu drehen.
Verständlich, dass sich dagegen gewehrt wird.

Entkräftet und der Verzweiflung nahe betrieb ich Ursachenforschung im Internet, um endlich herauszufinden, was man mit mir und meiner Nase angestellt hat. Ich wurde auch ziemlich schnell fündig und hatte das passende Krankheitsbild herausgefunden.
Das Schlimmstmögliche wurde gemacht. Eine Selbstdiagnose.
Ich hoffe, du hast deine "Diagnose" nicht auch noch in deinen Schreiben aufgeführt.
Hast du wenigstens deinen Verdacht - mehr ist es nicht (!) - einem anderen HNO-Arzt geschildert und es dir bestätigen lassen?



Ansonsten kann ich meinem Vorredner nur zustimmen.
Ein Forum ist der falsche Ort für deinen Fall. Wende dich an einen (Fach)anwalt.
 
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