Kennt sich jemand mit Insolvenzrecht aus?

patty1971

Lt. Commander
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Hallo

Ich habe mal eine Frage ob sich jemand mit Insolvenzrecht auskennt?
Es geht um eine Rückzahlung die ich bekommen soll.
Dazu soll ich die Formulare ausfüllen (Anhang), habe aber leider keine Ahnung
was ich da alles ausfüllen muss.
Die erste Seite leuchtet mir noch ein, aber Seite 2 und 3 weiß ich nicht.
Habe da null Ahnung was die von einem verlangen.
Das ist mal wieder in einem schönen Bürokratendeutsch verfasst.

Google hat mir leider auch nicht weitergeholfen.

Firmenname und Gerichtsnummer wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Wäre über Hilfe sehr verbunden.

Danke Patty
 

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Seite 3 nur unten Datum + Unterschrift

Seite 2 nur oben den ersten Punkt 2 als Fortführung von Seite 1
 
Nachdem es im Forum hier keine Rechtsberatung geben darf bleibt dir nur der Weg zum Anwalt
 
Was hat das mit Rechtsberatung zutun ? Er will nur wissen was er ausfüllen muss.
 
Schlag die einzelnen Paragraphen die genannt werden nach, z. B. bei https://www.gesetze-im-internet.de/inso/. Dort steht dann, um welche Forderungen es sich handelt. Je nach zutreffendem Punkt das Formular ausfüllen. Wenn du Fragen zu einzelnen Paragraphen hast, frage bitte konkret.


Du weißt, dass die durchschnittliche Insolvenzquote bei 1-3% liegt? Falls es um 20€ oder so geht kannst du dir natürlich überlegen, ob sich der Aufwand für dich lohnt. Natürlich gibt es manchmal auch deutlich höhere Quoten.
 
Ich Danke erst einmal ThomasK, nikooo und Idon.

Idon, die Paragraphen habe ich mir alle durchgelesen, werde aus denen aber auch nicht schlau.
Die Summe wurde mir schon zugesprochen, da die Rückzahlung noch vor der Eröffnung der Insolvenz
hätte stattfinden müssen. Hat die Firma wohl verschlafen. Sie fließt somit nicht in die Insolvenz ein. Das stand in einem extra Schreiben, was zu dem Antrag dazu gehörte. Und wir reden hier von einer 4stelligen Summe.
 
Naja, Zahlungsunfähigkeit besteht in der Regel schon vor Inso-Eröffnung. Der Grundsatz lautet eigentlich, dass Forderungen bis zum Tag der Inso-Eröffnung berücksichtigt werden, also dem Grunde auch deine zu erwartende Rückzahlung. Evtl mal mit dem Inso-Verwalter sprechen, wenn du der Meinung bist, dass das Geld vor Zahlungsunfähigkeit hätte zurückgezahlt werden müssen. Ansonsten geht's in der Inso unter, da alle Gläubiger gleich behandelt werden.
 
Nicht alle Gläubiger werden gleich behandelt. Das ist abhängig von der Art der Forderung und dem Entstehungsgrund. Da wird durchaus differenziert zwischen dinglich Berechtigten, Massegläubigern und Insolvenzgläubiger. Nur letztere kriegen in der Regel 1-3% .
 
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