Händler liefert falsche Ware?

NagasakiGG

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Hallo,

ich habe mir den Samsung 49KS7500 geholt, welcher ja bekanntlich das europäische Modell des deutschen 7590 ist. Jedoch habe ich den KS7590 statt 7500 erhalten (was an sich ja besser ist).

Muss ich den Fernseher zurückgeben, oder kann ich den einfach behalten?
 
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der 7590 teurer ist? Wobei deine Aussage des europäischen Modells eher darauf hindeutet, dass dieser normal nicht zu erwerben ist hier?

Aber grundsätzlich dazu eine Anekdote, die bereits ein paar Jahre her ist. Hatte ein Netzteil bestellt vor ein paar Jahren. Es wurde eine stärkere Variante geliefert, was ich nie beim Händler gesagt hatte (auf der Rechnung stand das eigentlich Bestellte). Innerhalb der Garantiezeit ging das Netzteil defekt. Ich hatte natürlich nur die Rechnung vom orginal bestellten Netzteil. Händler hat sich quer gestellt und ich durfte ein neues kaufen.

Insofern rate ich in so einer Situation grundsätzlich dazu ehrlich zu sein und es zumindest zu melden. Falls es dem Händler egal ist (soll vorkommen). Soll er dir halt die dementsprechende Rechnung zukommen lassen. Dann bist du später auf der sicheren Seite.
 
Es dem Händler nicht anzuzeigen ist schlicht und ergreifend Betrug mit allen Konsequenzen daraus wenn es der Händler bemerkt. Auf deine Kosten ungefragt zurück geben musst du ihn nicht, du bist aber verpflichtet dem Händler den Irrtum anzuzeigen. Was er dann daraus macht, ist sein Ding. Je nachdem wieviel der Fernseher teurer ist kann der Händler durchaus entscheiden, dass du ihn behalten kannst weil ein Tausch ihn teurer käme. Genau kann es sein, dass er ihn auf seine Kosten abholt und dir das korrekt Gerät zusendet.
 
Mustis schrieb:
Es dem Händler nicht anzuzeigen ist schlicht und ergreifend Betrug mit allen Konsequenzen daraus wenn es der Händler bemerkt.

Wenn die Ware (bau)gleich ist und nur der Modellname anders lautet, dann wage ich zu bezweifeln, dass man dem Kunden irgendetwas nachweisen kann. Was soll im schlimmsten Fall passieren? Die Herausgabe gegen Tausch mit dem ursprünglich bestellten Modell.

Und nehmen wir mal an, es wurde etwas gänzlich anderes geliefert, in wie fern ist es Betrug und was sind die Konsequenzen, gerne mit BGB Stellen.

AFAIK kann die Herausgabe - wahrscheinlich im ursprünglichen Zustand - gefordert werden. In diesem Fall wage ich es aber - siehe oben - zu bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zweifel mal. Auch ein Käufer hat Pflichten und eine davon ist, dass er sich nicht einfach bereichern kann aufgrund eines Irrtums des Händlers sondern dies mitzuteilen hat. Hier ist dem Käufer ein höherwertigere/neueres und damit mit Sicherheit teureres Modell als des bestellten geliefert worden und dem Händler entsteht hierdurch ein nachweisbarer Schaden in Höhe X. Erkennbar an der Bezeichnung.

Nicht ganz 100% der selbe Fall aber vergleichbar: http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Ware-erhalten--f261211.html

Es besteht eine Pflicht zur Meldung, sofern die Falschlieferung erkannt wird.

Die Geräte:
https://geizhals.de/samsung-ue49ks7500-a1442598.html
https://geizhals.de/samsung-ue49ks7590-a1412068.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch ein Käufer hat Pflichten und eine davon ist, dass er sich nicht einfach bereichern kann aufgrund eines Irrtums des Händlers sondern dies mitzuteilen hat.

Es besteht eine Pflicht zur Meldung, sofern die Falschlieferung erkannt wird.

Das kannst du auch 20x behaupten, warum sollte man dir ohne entsprechende Gesetzestexte glauben?

Um deinen Frag-Einen-Anwalt Text zu kontern:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ware-falsch-geliefert--f140639.html

Betrug/Unterschlagung und was weiß ich ist absolut nicht drin.
 
Dort liegt aber eben auch eine NICHT erkannte Fehllieferung vor! Natürlich kann man dann nicht Betrug reden, den Betrug setzt Absicht vor raus. Diese liegt hier nicht vor. Zurückgeben muss er den Artikel trotzdem oder eben bezahlen, dass stellt der Anwalt doch klar raus! Und er gibt nebenher noch das passende Gesetz dazu an. Sprich das, welches du haben wolltest. Scheinst die Quelle ja sehr genau gelesen zu haben.

Hier nochmal der VErweis auf die Pflicht der Mitteilung: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/maengelruege/maengelruege.htm
 
Das mag daran liegen, dass es sich bezüglich des Herausgabeanspruchs um ein zivilrechtliches Vorgehen handelt, bei Betrug o. ä. jedoch um eine Straftat. Diese wiederum findet man größtenteils im StGB.
 
@Phear, das lustige ist, dass auf der Rechnung etc. überall das 7590er vermerkt ist.
Im Endeffekt sind beide gleich, nur samsung sind Abzieher, weshalb das deutsche 200€ teurer ist. Man kann - theoretisch - das europäische zum deutschen machen.
 
Das sind 2 unterschiedliche Modelle oder du hast verkehrte Bezeichnungen hier. Z.B. ist der 7590 Direct Lit und der 7500 nur Edge Lit, was Qualitativ ein ziemlicher Unterschied ist. Der Presiunterschied kommt also keineswegs wie von dir behauptet durch deutsches Modell und nciht deutsches. Genau genommen sind beides Modelle für den deutschen MArkt.
 
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siehe geizhals links oben. Es stimmt nicht...

Und auf der DE Seite von Samsung gibts massenweise Fernseher mit einer Endung die von 00 abweicht. Sorry, die Seite ist schlicht ein dummer Hoax.
 
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Als auf Idealo findet sieht das 1:1 aus fast. Aber gut, es steht überall, auch auf der Rechnung, 7590. also ist es eigentlich deren Problem
 
Wenn es so auf der Rechnung steht, steht da der ursprüngliche Preis oder der vom 7950 mit um die 1000€?

Die GEräte sind auch weitestgehnd identisch bis eben auf die Beleuchtung. Der eine hat das günstigere Edge Lit (7500) der andere Direct Lit (7590).
 
Nein. Da steht der 7590 mit dem Preis vom 7500er
 
Geh am Besten noch mal in dich und denk drüber nach ob du dir mit der Falschlieferung sicher bist. Unerkannte Falschlieferung ist nichts schlimmes. Niemand erwartet Fachkenntnis von dir oder kann in deinen Kopf schauen.
 
NagasakiGG schrieb:
Da steht der 7590 mit dem Preis vom 7500er
Dann war dem Händler auch bewusst, dass er einen 7590 ausliefert und es liegt keine Fehllieferung vor, er hat Dir eben ersatzweise ein anderen, ähnliches Modell geliefert als das bestellte und dies kannst Du akzeptieren, was Du in dem Fall sicher tun dürftest, oder als Fehllieferung reklamieren. Wenn Du es akzeptierst brauchst Du nichts weiter zu machen und Dich auch nicht beim Händler zu melden, denn die korrekte Angabe des Modells des gelieferten Gerätes auf der Rechnung belegt ja, dass dem Händler bekannt war was er da verschickt hat.
 
Ah, alles klar. Danke sehr! Dann bin ch ja beruhigt
 
Das wäre halt auch ne Info gleich für den ersten Post gewesen, denn dadurch entsteht eine komplett andere Grundlage. Wenn Rechnung, Lieferschein und Ware alle zusammenpassen, ist es ja schon mal wesentlich unwahrscheinlicher, dass es ne Fehllieferung war.
 
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