Samsung fordert Prämie wieder - nur 6 Monate oder alles?

Baummensch

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also ich habe etwas mist gebaut
und zwar habe ich über portale leute nach rechnungen für laufende samsung aktionen gefragt und bei markenmehrwert eingereicht für cashback.
gerade uabe ich email erhalten die haben annahme dass ich das ich die geräte nicht besitze
auf deren agb steht aber das man die nur innerhalb der 6 monate besitzen muss. muss ich alles zurückgeben oder nur die lezen 6 monate?
ich weis das es dumm war es tut mir auch leid
 
Verstehe ich richtig, dass du einen Betrug begangen hast? Falls ja, sollte dein kleineres Problem die zivilrechtliche Stufe sein (die Rückzahlung der Gelder) sondern das Hoffen darauf, dass das keine strafrechtlichen Konsequenzen (Geldstrafe, Gefängnis) nach sich zieht.

Aber vielleicht verstehe ich das ja auch falsch. Du hast deinen Post etwas konfus verfasst.
 
hallo ja. aber ich weiß nicht wojer ich das geld auftreiben soll. aber in den abg steht nur 6 Monate
 
Nur gelten die für Dich nicht. Weil Du es eben nie besessen hast.
 
Du musst das nachweisen ;)
 
Idon schrieb:
Warum sollte der TE das nachweisen müssen?

Wenn Samsung meint er betrüggt und habe das zeug nicht. Muss er nachweißen das er es eben doch hat.
 
Du musst selbstverständlich alles zurück geben - und das ist keine Frage "ob Du es musst" es ist eine Frage des Anstandes.
Um Dir noch einen Anreiz für die verlorene Ehrlichkeit zu geben, noch der Tipp, gibst Du es nicht zurück und Samsung oder die Firma wo Du die Rechnungen eingereicht hast stellt Anzeige, hast Du eine weitere Chance vertan den Schaden zu mindern - mit anderen Worten, höhere Strafe!

Davon ab bezieht sich
die nur innerhalb der 6 monate besitzen muss
darauf, dass man die Ware auch wieder verkaufen kann, nachdem man sie besessen hat - das gilt für Dich nicht, da Du ja nur betrogen hast!
 
Du hast also Rechnungen von Samsung-Geräten, die du NIE besessen hast zum Cashback eingereicht? Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Dann sehe ich es wie Lars_SHG, das war Betrug von deiner Seite.
 
auf deren agb steht aber das man die nur innerhalb der 6 monate besitzen muss.
Stimmt so genau genommen nicht. Spielt auch keine Rolle.
In den AGB steht zudem, dass Du das Gerät gekauft haben musst. Daher warst du von vornherein nicht teilnahmeberechtigt.
 
Sunjy Kamikaze schrieb:
Wenn Samsung meint er betrüggt und habe das zeug nicht. Muss er nachweißen das er es eben doch hat.

Seit wann muss denn nicht der, der etwas behauptet diesen Nachweis führen?

Versteh mich nicht falsch, Samsung wird das bei einer Vielzahl von ähnlichen oder gar gleichen Geräten problemlos gelingen. Es geht mir hier mehr um das Prinzip der Nachweispflicht.

@ Lars_SHG

Genau genommen muss er wohl Eigentümer der Ware gewesen sein - der reine Besitz dürfte, ohne die AGB im Detail zu kennen, nicht ausreichen.
 
Da Du die Geräte nie besessen und Samsung hier schlicht und einfach betrogen hast, gilt für Dich an der Stelle gar nichts von irgendwelchen AGB und Du hast selbstverständlich den kompletten widerrechtlich erschwindelten Betrag zurück zu erstatten.

Außerdem kann es Dir natürlich passieren, dass hier dann weitere rechtliche Schritte drohen (Anzeige wegen Betruges)

Auf so eine Idee muss man erstmal kommen und ggf. auch so naiv sein, zu glauben, dass Samsung nicht hellhörig wird, wenn jemand da eine Menge an Geräten einreicht, die nach menschlichem Ermessen niemals in einem Haushalt stehen können :D
 
Das ganze läuft eh über einen Dienstleister.

Hatte da vor 2 Jahren mal mitgemacht, wollten zuerst wirklich nur die Rechnung von T-Mobile. Dann wollten Sie noch ein Foto des Handykartons mit IMEI und die interne Seriennummer.

Nun werden die wohl das Geld wollen. GGf. könnte man schon mal mit dem Anwalt reden.

Ich hoffe nur markenmehrwert schlägt mit der vollen möglichen Härte zu. Rechnungen einreichen für Geräte die man nie hatte, Prämien abgreifen und gleich verprassen.
 
Straftat hin oder her, aber da ein Gerät nur einmal zur Prämie berechtigt ist und diese auch mittels IMEI erfasst werden, würde ich das mangels wirklichem Schaden eher unter Bagatelle abstellen. Statt den eigentlichen Käufern hat der TE die Prämie bekommen, was solls. Ist wie die Geschichte mit den Telekommitarbeitern, die sich die PayBack-Punkte selbst gutgeschrieben haben wenn sie die Kunden nicht wollten.

Aber mal rein Interessehalber, wie genau sollte man denn beweisen das man ein bestimmtes Handy vor X Monaten besessen hat ?
Selbst im Google Account ist nur der Typ erfasst und nicht die IMEI des jeweiligen Gerätes.
 
Idon schrieb:
Seit wann muss denn nicht der, der etwas behauptet diesen Nachweis führen?

Zivilrechtlich dann jedenfalls, wenn die Partei mit der eigentlichen Beweislast den Sachverhalt zwar ausreichend darlegen kann, aber der Beweis ihr unter normalen Umständen nicht möglich ist.
Ganz grob konstruiertes Beispiel: "Wir wissen, dass der andere dann und dann mit dem und dem einen Vertrag geschlossen hat. Das Papier liegt bei ihm zuhause, so dass wir es nicht vorlegen können." Oder: "Der andere hat in der Zeit von dann bis dann dort gearbeitet. Der genaue Verdienst entzieht sich unserer Kenntnis, die Gehaltsabrechnungen liegen ihm vor."

Strafrechtlich ist das wurscht dank umfassender Ermittlungen.
 
Wir wissen ja nicht wieviele Rechnungen der TE eingereicht hat. Und die Aktion galt ja nicht nur für Handys soweit ich weiß?

Vielleicht kam irgendjemand das spanisch vor und derjenige hat das Samsung gemeldet und die haben festgestellt, das einige Geräte vllt schon bei Samsung sind in der Reparatur, oder nach der Reparatur an jemand anders geschcikt wurden.

Aber mal rein Interessehalber, wie genau sollte man denn beweisen das man ein bestimmtes Handy vor X Monaten besessen hat ?


Weil das eben Teil der Aktion ist. Will man die Prämie haben, muss man das machen.
 
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