Dienstleistung Privat anbieten (Legal?!)

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Sasi Black

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Tach,


ich habe da eine Frage wie ist das wenn ich als Privat Person, Dienstleistung (PC) (zusammenstellung / zusammenbau / Diagnose) über kleinanzeigen o.ä. anbiete? (geschenkt)
Ohne ersichtliche Gewinnabsicht (es finden sich viele Privatpersonen die Dienstleistungen anbieten, wo es klar ist das dies eine Steuerhinterziehung ist).

Es geht halt darum, das ich mich als Person anbiete, als Hilfestellung / Berate beim Neukauf / Konfiguration / Zusammenbau / Problemlösung.
Da ich im Bekannten / Freundeskreis leider oft mitbekomme, das die Händler in meiner gegend, die Personen nur übers Ohr hauen.
z.b. Ich habe ein Notebook bekommen, Es war nichts zu finden (angeblich Trojaner / Virus) der sich nicht entfernen lässt, bischen Müll beseitigt und schon lief das ding schneller....was auch wieder ausgereicht hat.
beim Händler sollte ein neues 1K € kosten (da das alte nicht reparabel ist), (die Person Browsert nur, mal ein Video auf YT).

am gleichen abend wo ich die Dienstleistung online gestellt worden ist, wurde ich auch schon gemeldet, mit dem Hinweis das ich eine Gewerbliche absicht vertrette....
wie schon erwähnt, in der beschreibung steht nichts von Tauschgeschäfft o.ä. nur Helfen bzw. hilfe anbiete und Berate
des weiteren biete ich 3 PC hardware artikel Privat an (innerhalb von 60 Tagen sind es max. 4 Artikel), also inwiefern kann man mir was Gewerbliches vorwerfen?
kann ich es einfach Ignorieren oder auf nummer sicher gehen und raus nehmen? (evtl. ist dies das ziel der Person(en) die ihre machenschaften nicht nachgehen können).

Gruß
Sasi Black
 
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3 PC´s sind kein Gewerbe.
Hier mal noch ein link: https://www.youtube.com/watch?v=Ru6LmwjY1es

Solange es aus deiner Beschreibung ersichtlich ist, dass alles kostenlos ist, kannst du deine "Hilfe" anbieten.
Du kannst auch auf dieses oder andere Foren verweisen.
Dort wird ja ebenfalls geholfen.

Alternativ: Ein Gewerbeschein kostet nicht die Welt.
Dann kannst du etwas verlangen.
 
sind keine vollständige PC's, um genau zu sein ein Laufwerk, und 2x Zubehör....

mit einem Gewerbeschein allein ist doch nicht, dann muss ich ja für die Dienstleistungen Rechnungen stellen, wenn ich Rechnungen stelle muss ich MwSt verlangen, dann kommt ein Steuerberater ect. zu. ist doch ein Rattenschwanz den man mitzieht....
deweiteren ist es dann ja mit Gewinnabsicht....

danke für das Video, aber hier geht es um Artikel.....ja ab einer Gewissen Menge kann man von Gewerbe ausgehen...
ABER ich finde nichts genaueres was Dienstleistungen anspricht.....
 
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Melde doch ein Kleingewerbe an, is zu einem Jahresumsatz von 17500€ musst du dann keine Umsatzsteuer zahlen, oder du machst dies und kannst die MwSt. für Einkäufe absetzen.
 
zum Thema Gewerbe anmelden, muss ich sowas als Arbeitnehmer meinem Arbeitgeber melden? (abgesehen davon, wie dieser reagiert)
 
Ja musst du.

Pflicht zur Steuererklärung und zur Versteuerung der getätigten Einnahmen hast du natürlich immer.
 
Halt Stop mal bitte.
Du bietest hier eine Dienstleistung kostenlos an (man könnte sogar eine Aufwandtsentschädigung=wenig Geld verlangen, ohne dass man Steuer kram machen muss).
Deine Dienstleistung ist allgemein ungefährlich (Essen zubereiten ist schlimmer (kein Witz)).
Dir kann absolut nichts passieren, außer ,dass Leute dich mit falschen Anschuldigungen nerven.
Dein Thema ist eine ziemlich sichere Kiste. Du musst dich nirgends melden. Das läuft unter Freizeitbeschäftigung.
 
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Klar eine aufwandentschädigung würde ich verlangen z.b. Spritkosten (falls ich anreise), aber solang es Telefonisch ist, per Mail oder wenn die Person bei mir Vorbeifahrt ist doch alles ok....Rechtlich (so habe ich auch gedacht), nur das ebay mir sowas vorwirft bzw. einer warscheinlich mich gemeldet hat macht mich stutzig.

ich sehe den Aufwand mit Kleingeweerbe ect. übertrieben für mein Vorhaben (ganz ehrlich, da würd ich es lieber komplett lassen, als mein Vorhaben weiter zu verfolgen)....evtl. ist es wirklich so wie Kaulin schreibt das mich leute nerven, da sie Konkurrenz o.ä. in mir sehen...
 
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*Der Text der hier Stand, sollte nicht so lose Stehen - darum wird er entfernt*
 
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Wie hier, und so auch in anderen Foren, wird in dem Sinne ja jede Menge kostenlos "Dienst geleistet". Das allein ist wohl nicht problematisch. Bei dir kommt aber hinzu, dass du deine Leistung am Markt feilbietest. Je nach Ansicht handelt es sich dabei durchaus bereits um ein Gewerbe. Dabei geht es nicht allein darum, dem Gewerbetreibenden Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern ua auch darum, eine gewisse Qualität des Marktes zu sichern.

PS: Das macht dich natürlich nicht gleich zum Unternehmer (mit den entsprechenden zivilrechtlichen Folgen). Es ist nicht ausgeschlossen, dass ebay da zwei verschiedene Gewerbebegriffe durcheinanderwirft oder schlicht einen recht individuellen Standpunkt vertritt.
 
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Wenn Du keine Einnahmen erzielst, gilt das steuerrechtlich als Hobby. Selbst wenn Du Einnahmen erzielst, aber keine Gewinne und auch keine Gewinnabsicht dahinter steht. Würdest Du das anmelden, würde das Finanzamt Dich irgendwann wieder abmelden - mit der Begründung: keine Gewinne, keine Gewinnabsicht erkennbar = Hobby.
Ergänzung ()

Um im Zweifel aber dem Vorwurf von Schwarzgeld begegnen zu können, wäre eine rudimentäre Einnahmenüberschussrechnung (bzw. in dem Falle Einnahmenverlustrechnung :D) zielführend.
 
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was meint mit qualität? mMn ist was PC angeht keine Qualität vorhanden (siehe hier Beiträge, von neuen Rechner besitzer die unzufrieden sind, denen wurde dann 2018, 2014er Hardware verkauft) Qualität muss man schon suchen.
Wenn dann steigere ich nur die Qualität am Markt (klar es gibt nicht nur die schwarzen Schafe).
Da ich so einen Mist niemanden empfehlen würde....
Das Gewerbe PC ist nicht geschützt (Brief der gleichen nötig), und auch kein Handwerk, es darf ja jeder X-beliebige, der meint ahnung von PC der gleichen zu haben, einen Laden eröffnen.

Da ich keine Gewinne etc. erziele, Kein Geld für (evtl. Arbeit ) verlange gibt es auch keine Gewährleistung etc. das werde ich dann auch im falle verkünden, um mich selbst Privat auch abzusichern.
 
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Das ist nur allgemein ein Argument, warum jemand, der eine Leistung, auch ohne eine Gegenleistung zu verlangen, am Markt anbietet, als Gewerbetreibender angesehen werden kann. Letztlich kann wohl nur ebay selbst klar sagen, was sie sich dabei denken.

Im Übrigen ist dir aber hoffentlich klar, dass du, wann immer du in Rechtsverkehr mit anderen trittst, auch auf die eine oder andere Weise eine Haftung riskierst. Nicht zuletzt reicht es ja schon/ist es stressig genug, dass/wenn irgendjemand behauptet, einen Anspruch gegen dich zu haben.
 
@Droitteur
Also dein Text lässt mich etwas verwirrt zurück.
Kannst du mir das genauer erklären?
Qualität des Marktes, Welche Ansicht könnte man im schlimmsten Fall auf das Gewerbe haben?
Redest du davon wie Ebay diese Begriffe verstehen könnte oder das Finanzamt?
*letzten Post noch nicht gelesen*
 
Unter Freunden / Bekannten bin ich mit
z.b. ,, ich kann dir das Display Tauschen, ABER falls die Platine was ab bekommen sollte oder was Kaputt geht.
Kann ich nichts für (keine absicht, geb mein bestes). Du brauchst nur Handy + passendes Display vorbeibringen.) gut unterwegs gewesen

so ähnlich würde ich es dann auch machen, WENN es was ist was auch schief gehen kann.
 
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Du musst nicht aufführen, für was du alles keine Gewährleistung übernimmst. Es reicht wenn klar ersichtlich ist, dass du diese Arbeiten privat machst. Bei kleinenanzeigen reicht ein Hinweis darauf, dass du privat bist.
 
@Kaulin

Damit bezog ich mich auf eine im Vordringen befindliche Ansicht zur Frage, wann ein Gewerbe vorliegt. Spontan nur folgendes dazu:

"Hier wird vielmehr die abweichende Meinung vertreten, dass lediglich geprüft werden solle, ob eine anbietende und entgeltliche Tätigkeit am Markt vorliegt. So stellen etwa Karsten Schmidt und Claus-Wilhelm Canaris den Aspekt der anbietenden Tätigkeit am Markte in den Vordergrund. Dem Unternehmen stehe es frei, ob es Gewinn erzielen will oder nicht. Dies könne jedoch nicht zur Befreiung vom Sonderrecht der Kaufleute führen. Der Bundesgerichtshof näherte sich dem [also der Ansicht, die auf Gewinnerzielungsabsicht verzichtet] in neueren Entscheidungen .. an."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

Also weder speziell Ebay, noch Finanzamt; sondern ich sag einfach mal "gewerberechtlich". Und wie nun Ebay sich diese Ansicht zu eigen macht, weiß ich nicht^^ Aber nahe liegt es ja, dass sie irgendwie auch darauf abstellen. Letztlich sind sie ja ohnehin verhältnismäßig frei in ihrer Entscheidung, was sie zulassen und was nicht.

PS: Interessant vllt ein Ausschnitt aus der in Bezug genommenen BGH-Entscheidung: "Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und
damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner
Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen."


Klar, das ist hier ein anderer Fall (selbst gezüchtetes Tier verkauft); aber vor vorschnellen Schlüssen sollte das doch gefeit machen.
 
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Alles klar, vielen Dank für die Quellen.

Aber ich denke für den TE wäre wichtig gewesen zu wissen, dass auch dieser Sachverhalt für ihn nicht wichtig wird, da sein Umsatz einfach zu niedrig sein wird. Ich will dem TE einfach nur die Panik nehmen.
 
hmmm....ich werd es mal laufen (anzeige Online lassen),
auf die Mail von Ebay kleinanzeigen Betreff: Löschung deiner Anzeige, habe ich mit : Ich bin nicht einverstanden. geantwortet.
Mal schauen ob meine Anzeige von Ebay nochmal geprüft wird, ich gehe mal davon aus das bei Ebay um 23:40 (kam die Mail) niemand mehr Arbeitet, und dies eine Automatische Mail auf eine Meldung war.

falls nochmal was kommen sollte, werde ich den weg des kleinsten Wiederstandes nehmen, Anzeige raus nehmen.

EDIT:
da ich im moment Urlaub habe, (keller aufgeräumt) werde ich auch noch paar Dinge wie Radkappen / Rücklicht ect. Online stellen, mal schauen wie die dann reagieren....
solange ich jetzt nicht 50 Artikel rein stelle kann mir glaub ich niemand was anhaben...
man findet ja auch oft Haushaltsauflösungen....
 
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Gern :) Und sehe ich auch so; da muss man ihm keine Panik machen und war auch nicht meine Absicht. Mir scheint das lediglich eine nicht allzu fern liegende Erklärung für Ebays Verhalten; wenn ich mich nicht irre, war das auch die ursprüngliche Frage?
 
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