DHL Zustellung an Person welche sich als jemand fremdes ausgegeben hat

jenka88

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Hi ich habe ein Paket eine Person geschickt.. Diese wohnt da jedoch nicht mehr.. trotzdem hat die DHL das Paket (siehe Sendugnsverfolgung) an den Empfänger persönlich zugestellt

Leider habe ich zu spät nachgefragt und nun habe ich den Stress mit der DHL.
Wie sind meine Chancen? - denn an der Klingel usw. war ja der Name nicht drauf..

Gibt es online was zum nachlesen wie da die rechtliche Lage ausschaut?

Danke im Voraus!
 
Ich weiß nicht ob ich dir da groß weiterhelfen kann, aber in einem ähnlichen Fall wurde mir von DHL (Vielleicht war es aber auch Hermes) die digitale Unterschrift gezeigt. Daraus konnte ich dann auch schließen wer das Paket angenommen hat und ich konnte es mir dort wiederholen.
 
Dann kannst du dich da nur bei DHL beschweren. bzw. schauen ob da rechtlich noch was geht.
Vermutlich wird dir DHL da irgendwas ersetzen (müssen) aber das Paket dürte weg sein.

Ich glaube sofort das es möglich ist, das man als Fremder ein Paket annehmen kann. Bei den ganzen Springern und Aushilfen, kennt ja kaum ein Zusteller noch jemand.

Früher als man noch einen "Stammzusteller" hatte war das eher selten. Wüßte nicht wann mich DHL zuletzt nach dem Ausweis gefragt hat (außer bei Eigenhändig)


Vllt. das nächste mal mit Eigenhändig verschicken lassen.
 
Aus meiner Sicht lässt sich da sogar sehr viel machen. Konkrete Rechtsberatung ist hier verboten, deshalb nur drei Stichworte - du kannst dich dann ja selbst im Detail für deinen spezifischen Fall informieren. Ob alle Punkte zutreffend sind lässt sich schwer zu sagen, deine Schilderung ist etwas konfus und kurz.

1) Strafrechtliche Konsequenzen gegen den Empfänger und DHL/Paketboten
2) Pflichten der DHL
3) Beweispflicht


Wirkt aber auf mich alles erstmal nicht besonders kompliziert.

Edit:
Ach ja. Ich hoffe, am Paketinhalt hing nicht dein Herz und ich hoffe, der Wert ist innerhalb der normalen Versicherungsgrenzen und nicht ausgeschlossen. Sonst wird es etwas komplizierter.
 
Idon schrieb:
Aus meiner Sicht lässt sich da sogar sehr viel machen. Konkrete Rechtsberatung ist hier verboten, deshalb nur drei Stichworte - du kannst dich dann ja selbst im Detail für deinen spezifischen Fall informieren. Ob alle Punkte zutreffend sind lässt sich schwer zu sagen, deine Schilderung ist etwas konfus und kurz.

1) Strafrechtliche Konsequenzen gegen den Empfänger und DHL/Paketboten
2) Pflichten der DHL
3) Beweispflicht


Wirkt aber auf mich alles erstmal nicht besonders kompliziert.

Edit:
Ach ja. Ich hoffe, am Paketinhalt hing nicht dein Herz und ich hoffe, der Wert ist innerhalb der normalen Versicherungsgrenzen und nicht ausgeschlossen. Sonst wird es etwas komplizierter.

1) ich weiß ja nicht wer der Empfänger vom Paket ist .. laut DHL ist es die Person der ich das Paket zugesendet habe - aber das ist ja unmöglich da nicht mehr da wohnhaft.

2) Pflicht von DHL: was meinst du damit ?

3) Beweispflicht: ich habe Fotos vom Paket und Inhalt auf dem Handy
 
Vermutlich ist DHL verpflichtet die Sendung nur dem Empfänger zuzustellen, oder eben einem Nachbaren.

Und vermutlich sollte DHL die Identität der Persön prüfen der Sie da Paket übergibt.

Theoretisch hätte das Paket ja sogar zurückgehen müssen wenn z.B. der Name nicht mehr auf der Klingel steht.
 
Die Frage ist doch, ob DHL das Paket einfach irgendwem geben darf. Noch vor der Frage, ob DHL nicht dazu verpflichtet ist, das Paket an eine ganz bestimmte Person zuzustellen.
 
Idon schrieb:
Die Frage ist doch, ob DHL das Paket einfach irgendwem geben darf. Noch vor der Frage, ob DHL nicht dazu verpflichtet ist, das Paket an eine ganz bestimmte Person zuzustellen.

das ist auch meine Frage.. steht sowas in den AGBs oder wo kann man sowas nachlesen?
 
Warum hat derjenige der das Paket erwartet hat keinen Nachsendeantrag bei DHL hinterlegt, wenn er doch nicht mehr da wohnt?
 
Was interessieren mich AGB? Entweder steht dort das drin, was halbwegs erwartbar ist, oder sie halten u. U. einer kritischen Inhaltskontrolle nicht stand.

Jeder macht mit DHL unterschiedliche Erfahrungen. Mein Vorgehen bei dem Laden ist mittlerweile, dass ich direkt an die Geschäftsführung schreibe. Bzw. an meinen dort mittlerweile vorhandenen Ansprechpartner.

Man kann das natürlich auch erstmal über die Hotline versuchen, wobei ich immer ein Fan davon bin, etwas schriftlich zu erledigen. Z. B. auch per E-Mail. Natürlich mit einer Frist - man will ja bis irgendwann Antwort erhalten.


Gleichwohl kann man das auch alles anders aufziehen: Irgendjemand hat ja das Paket angenommen. Mehrfamilienhaus? Mit offensichtlich falschem Namen unterschrieben?
 
Stevo86 schrieb:
Vermutlich ist DHL verpflichtet die Sendung nur dem Empfänger zuzustellen
Nur bei "Eigenhändig". Ansonsten quasi an "jeden", der irgendwie geeignet / passend erscheint und Versender / Empfänger dem nicht explizit widersprochene haben:
DHL darf Sendungen [...] an einen Ersatzempfänger abliefern.
[...] Angehörige des Empfängers, andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der
Sendungen berechtigt sind [...] der Absender – soweit zulässig – keine entgegenstehende Weisung erteilt und auch der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung nicht untersagt hat.
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf
 
Das wird wohl vor Gericht nicht immer zwingend haltbar sein. Damit hätte DHL u. U. einen Freischein, wobei dieser auch eingegrenzt wird, so etwa bei "den Umständen nach". Wenn jetzt aber nicht mal mehr der richtige Name an der Klingel stand...

Edit:
Letztlich kommt das alles sehr auf die konkreten Umstände und die Argumentation an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man umzieht, helfen übrigens Nachsendeanträge sehr gut.
Falls die Person gerade erst umgezogen ist und sich womöglich noch nicht einmal umgemeldet hat, hast Du sowieso schlechte Karten.

Es würde meiner Meinung nach auch die Arbeit der Paketdienste unnötig erschweren, wenn der Empfänger sich zwingend immer ausweisen müsste.
Dann wäre es aus mit der Abgabe bei Nachbarn und selbst Mitbewohner, Lebensgefährten, Eltern könnten keine Pakete mehr annehmen.

Interessant wäre auch die Frage, ob ein DHL Bote sich einen Ausweis überhaupt zeigen lassen darf.

Grundsätzlich wäre der Normalfall beim TE aber wohl gewesen, dass das Paket als 'konnte nicht zugestellt werden' in der nächsten Poststelle landet (mitsamt orangenem Zettel im Briefkasten).
Da wusste vielleicht der Bote noch, dass die Person da wohnt(e) (auch wenn der Name nicht dran stand) und hat es eben abgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch aber kaum die Aufgabe eines Verbraucherabsenders sicherzustellen, dass der gewerbliche Paketdienstleister seine Arbeitsabläufe im Griff hat oder gar dafür Sorge zu tragen, dass sich dessen Arbeitsbelastung unter das eventuell notwendige Maß verringert.

Warum sollte sich ein Bote keinen Ausweis zeigen lassen dürfen? Im Gegenteil.


Klar, in der Praxis ist das doch so: Die Boten haben keine Zeit, keine Lust und gehen davon aus, dass die Leute nach wie vor dort wohnen.
Was davon aber ist jetzt die Schuld des TE?
 
Wenn man die AGB so stehen lassen würde is ja dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Da könnte theoretisch jeder "Besucher" n Paket annehmen ohne das es sich nachverfolgen ließe.
 
ich finde die Diskussion hier wirklich interessant und spannend .. leider warte ich nach wie vor auf eine Reaktion von DHL zu diesem Vorfall..

Mein Paket werde ich wohl nicht mehr zurück bekommen - hoffe aber auf eine Erstattung von DHL - wenigstens einen Teilbetrag

Vor Gericht werde ich nicht gehen, da ich leider keine Rechtschutzversicherung habe und der Wert des Pakets nicht hoch genug ist - aber mich würde sehr interessieren, wie die Sache vor Gericht ausgehen würde.

Ich melde mich wenn ich was von DHL höre :)
 
Das ist gerichtlich/rechtlich stark einzelfallabhängig.
Leider hast Du für eine seriöse Beurteilung viel zu wenige Informationen zum Fall hier preis gegeben.

Wann hast Du versandt?
Seit wann wohnt der Empänger nicht mehr dort?
Seit wann steht sein Name nicht mehr dort an Haustür/Klingel oder Briefkasten?
Seit wann steht dort ein anderer Name oder etwa gar keiner?
Stand überhaupt einmal der Name des Empfängers angeschrieben? (so etwas gibt es nicht zu knapp)
Seit wann hast Du Kenntnis von der Zustellung und vom Wegzug?
Seit wann wartest Du auf Antwort von dhl und wie waren Deine Forderungen/Fristen an dhl?
 
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