Garantie frage

I

IROK

Gast
Hallo,

ich habe eine Frage. Wenn ich eine Grafikkarte verkaufen möchte über ebay und das Produkt ganz neu ist. Das Produkt wurde nur geöffnet um zu sehen, ob alles in Ordnung ist.
Kann ich dann das Produkt mit Restgarantie verkaufen? Falls ja, wie verhält sich das rechtlich?
Muss ich die Restgarantie gewährleisten oder der Grafikkarten-Hersteller?
Kann der Käufer mir die Karte zurückschicken, falls er sagt, er konnte seine Rechte nicht geltend machen?


Also ich wollte das bei ebay so formulieren:

Die Karte wird nicht zurückgenommen.
Es ist noch eine Restgarantie auf dem Produkt vorhanden. Ich werde Ihnen eine Kopie des Kaufbeleges beilegen, der beweist dass das Produkt rechtlich korrekt erwoben wurde.
Die Garantie vom Hersteller beträgt 5Jahre.

Kann man mir aus der Formulierung einen Strick drehen, falls er die Garantie bei einem defekt nicht geltend machen kann?

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Der Internet-Shop gewährleistet ja die Garantie nicht. Sondern der Hersteller.
Verkaufe ich die Garantie wirklich mit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also soweit ich weiß musst du dem Käufer bei Ebay die Garantie gewährleisten.
Mehr weiß ich aber auch nicht...
 
Aber ich bin doch Privatverkäufer, das heißt doch ich kann gar keine Garantieansprüche gewährleisten, zumal es doch auch so ist: Ich sage ja nicht du hast die Garantie, ich sage ja nur, es ist eine Restgarantie vorhanden.
Oder irre ich mir hier?
Keine Ahnung bin total neu auf dem Gebiet.

Oder sollte ich sicherheitshalbar sagen, dass ich als Privatkäufer keine Garantie gewährleisten kann.

P.S.

Senkt es den Wert der Karte ernorm, wenn ich nichts sage, Garantie vorhanden.

Ich denke ich schreibe es so:

Die Karte wird nicht zurückgenommen. Da ich Privatverkäufer bin, kann ich keine Garantie übernehmen.
Ich werde Ihnen eine Kopie des Kaufbeleges beilegen, der beweist dass das Produkt rechtlich korrekt erwoben wurde.
Die Garantie vom Hersteller beträgt 5Jahre.

Kann man mir daraus einen Strick drehen?
Wie formuliert man so etwas am Besten?

Würde gerne schreiben, dass Garantie drauf ist, aber ich weiß nicht wie sich das verhält :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor Du loslegst. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die man gibt.
Das heißt Gewährleistung und die sollte man als Privatperson explizit ausschließen.
Bzgl. Garantie und Weitergabe an dritte frage beim Hersteller nach. :)
 
Die (Rest-)Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, um sein Produkt attraktiver zu gestalten. Die muss dein Käufer also sowieso beim Hersteller einfordern, wenn etwas nicht stimmen sollte.

Die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Schäden einzustehen, die sich erst nach dem Kauf zeigen, auch wenn sie eventuell früher schon angelegt waren (zB Heatbug bei den Geforces). Hier werden Händler deutlich härter dran genommen als Verbraucher. Du selbst kannst als Verbraucher diese Haftung für Sachmängel ausschließen, gegenüber deinem Händler bestehen die Haftungsansprüche aber weiterhin (so die Fristen nicht schon abgelaufen sind).

Die Sachmängelhaftung des Händlers ist aber nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf interessant, tritt der Fehler später auf, wird vermutet, dass er erst nach dem Kauf entstanden ist, und - rein rechtlich gesehen (viele Händler sind da sicher nicht ganz so streng) - müsstest du beweisen, dass der Fehler schon beim Kuf vorhanden bzw. zumindest "angelegt" war.
 
Also ich habe mit Zotac gesprochen.
Die meinten, die Garantie läuft über den Händler.
Sprich mein Käufer geht hin registriert die Karte und ich habe ihm meine Rechnung gegeben
(muss ich da meinen Namen noch draufstehen haben oder andere event. empfindliche Daten?).
Dann gibt mein Käufer die Karte bei meinem Verkäufer ab und alles ist ok oder?

Wenn nicht schreibe ich einfach hin.

Zotac gewährleistet bei Registrierung der Karte eine Garantie von 5Jahren, damit sie ihre Garantieansprüche geltend machen können beim Händler, lege ich den Kaufbeleg bei.


"Die (Rest-)Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, um sein Produkt attraktiver zu gestalten. Die muss dein Käufer also sowieso beim Hersteller einfordern, wenn etwas nicht stimmen sollte." --> Das steht aber im Widerspruch zu Zotac aussage.

Wie würdet ihr das denn schreiben mit den Rücknahmebedinungen, so dass keine Probleme enstehen.

Wie verhält es sich denn nun mit der Garantie? habe das nicht so ganz verstanden.
karte geht kaputt. karte ist beim hersteller registriert. käufer kann seine garantie bei mir nicht einfordern, aber beim händler, aber dafür braucht er einen kaufbeleg.
(was muss auf dem kaufbeleg drauf sein?)

habe ich das so richtig verstanden?



"Du selbst kannst als Verbraucher diese Haftung für Sachmängel ausschließen, gegenüber deinem Händler bestehen die Haftungsansprüche aber weiterhin (so die Fristen nicht schon abgelaufen sind)." --> Wie soll die denn mein Käufer geltend machen?

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Sie erhalten die Ware in originalverpackt inkl. meine Rest Garantie
Es handelt sich um Privatverkauf, deswegen gebe ich keinerlei Garantie und Rückgaberecht.

Die Garantie gibst nur von den Hersteller bzw. den Verkäufer(Rechnung ! siehe oben)

So kann ich das doch machen oder?
was für probleme kann es bei einer solchen formulierung geben?

Wenn der Typ die Grafikkarte nicht registriert ist er selber schuld oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt. Bitte Ändern-Button benutzen.)
Ich denke ich werde es so sagen:

Sie erhalten die Ware in originalverpackt inkl. Restgarantie.
Da ich ein Privatverkäufer bin, kann ich keine Garantie und kein Rückgaberecht gewährleisten.
Die Garantie gibst nur von dem Hersteller bzw. dem Verkäufer. Ich werde natürlich die Rechnung mitliefern.
Sie müssen das unregistrierte Produkt nur noch beim Hersteller Zotac registrieren, damit sie eine 5Jahres Garantie
vom Hersteller erhalten, ansonsten gelten 2Jahre Garantie.
Die Registrierung muss innerhalb von 14Tagen ab Rechnungstermin erfolgen.

So sollten doch alle Garantierechte auf ihn übertragen sein oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
KEINE 2 Jahre Garantie.
6 Monate Garantie, 1,5 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Bitte beachten, sonst stehst du dafür ein.
Also nimm den Halbsatz einfach raus.

Achja:
"Die Garantie gibst nur von dem Hersteller bzw. dem Verkäufer"
Der Verkäufer bei der Versteigerung bist du...

Schreib es doch so:
Sie erhalten die Ware originalverpackt inkl. Restgarantie.
Da ich ein Privatverkäufer bin, kann ich keine Garantie und kein Rückgaberecht gewährleisten.
Eine erweiterte Garantie von 5 Jahren gibt nur der Hersteller. Die Registrierung dort muss innerhalb von 14Tagen ab Rechnungstermin erfolgen.
Ich werde natürlich die Rechnung mitliefern.
 
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