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Ich kann auch so eine Wohnung Mieten über Jahre und ziehe erst wirklich später ein dauerhaft... wenn du vorher bei deinen Eltern gewohnt hast könnten die das doch bezeugen!
Diese strafe hat keinen sinn außer kassen zu füllen also ich würde auf jedenfall versuchen diese nicht zahlen zu müssen indem ich einfach lüge.
Na ja meine Eltern wohnen 900km weit weg^^
und ich geh ja seit einem Jahr hier zu Uni^^ ... und nen Mietvertrag mit dem Studentenwohnheim hab ich auch.
Im Studentenwohnheim wohnst Du? Keine Ahnung, ob die das überhaupt dürfen. Aber manche Verwaltungen arbeiten inzwischen derart zusammen, dass solche Daten unkompliziert und teilweise rechtswidrig weitergegeben werden.
Das Deine Eltern und Dein Studienort weit auseinander liegen, bedeutet aber nicht, dass Du nicht lange Zeit doch bei Deinen Eltern gewohnt hast. Hört sich zwar etwas "gebogen" an, muß aber nachgewiesen werden, dass es nicht so ist. Derjenige, der einen Anspruch begründen will, muß diesen auch nachweisen.
Und dein Hauptwohnsitz war weiterhin bei deinen Eltern... wüsste auch nicht das man Zwingend einen Zweitwohnsitz melden muss. Ich kann mir doch Wohnungen Mieten wo ich will solange ich sie auch bezahlen kann.
Von daher hast dich nun erst dazu entschlossen dauerhaft dort sesshaft zu werrden bla bla, geht doch dem Einwohnermeldeamt überhaupt nichts an den Mietvertrag etc ebenso.
Es wäre mir neu, dass man z.B. dem Einwohnermeldeamt darlegen muss, wie man täglich 2x die 900km bewältigt hat oder dass man tatsächlich bei den Eltern wohnhaft war.
Meines Wissens nach ist es ausreichend, wenn man seinen Namen und sein Anliegen nennt, bei Dingen wie Geburtsdatum etc. natürlich ebenfalls das tatsächliche Datum. Kommen seitens der Behörde irgendwelche Zweifel auf, wüsste ich nun nicht, dass man aktiv mithelfen muss, diese zu beseitigen - oder dass es Behörden tatsächlich interessieren würde...
Wenn du dir aber so schwer tust beim Lügen, dann hast du natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, diese 50€ zu bezahlen.
Hey,
Aus gegebenem Anlass - habe mich heute ca 3 Monate verspätet angemeldet und nachgefragt was denn da für Kosten entstehen, da ich auf offizieller Seite von bis zu 1000€ gelesen habe.
Die nette Dame meinte
Bis zum Monat
3 - muss ein Hinweis gegeben werden
4 - 10€ Bußgeld
5 - 20€ Bußgeld
Ab 6 Monaten 30€
Bei Härtefällen kommen dann Verwarnungen bis hin zum Gericht - 1000€ dann.
Nur so als Tipp - steht aber auch auf den Webseiten der Meldeämter ...
Zur Fristwahrung - man ist verpflichtet, sich binnen 2 Wochen nach einem Umzug am neuen Wohnort anzumelden - reicht es aus, wenn man fristgerecht den Termin beim Amt vereinbart, auch wenn der eigentliche Termin ein paar Wochen später liegt.
Habe ich gerade hinter mir.
Am 1.10. umgezogen, Termin beim Amt am 12.10. angemeldet und am 30. dann der Termin vor Ort.
Wie gesagt.
Es reicht zur Fristwahrung die rechtzeitige Anmeldung des Termins.
Wenn Du also innerhalb der 14 Tage den Termin beantragst, gilt die Frist als gewahrt.