News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

nrjfrechdachs schrieb:
wie lange braucht der WR nachdem einstecken um überhaupt Strom in die Steckdose abzugeben?
Exakt 60 Sekunden, dass ist die Vorschrift, nach dem sich ein WR auf ein vorhandenes Netz aufschalten darf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sergejM
areiland schrieb:
Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
Nein - das darf gar nicht sein. Anlagen mit derartigem Verhalten wären, sind u. bleiben verboten.
PV-Anlagen dürfen, solange sie keine Inselanlagen oder schwarzstartfähig sind, keinen Strom erzeugen ohne fremde "Erregung" durch vorhandenes Stromnetz.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sergejM
ABIT4ever schrieb:
... es gab eine klare Ansage: Wer mit so einem Balkonkraftwerk um die Ecke kommt, fliegt bei der nächsten Möglichkeit raus oder wird so lange mit Modernisierungsmaßnahmen traktiert, bis er entnervt selbst das Weite sucht. Kann sich ja jeder selbst bei der aktuellen Marktlage überlegen, wer am längeren Hebel sitzt.
Was du nur (noch) so lange praktizieren kannst solange ein Balkonkraftwerk nicht als privilegierte Maßnahme in die Gesetzbücher aufgenommen ist / wurde.
Steht es jedoch als privilegierte Maßnahme im Gesetz dann ist ein Balkonkraftwerk kein Kündigungsgrund mehr, jedenfalls keiner der vor Gericht anerkannt wird.
Ergänzung ()

haiopai schrieb:
die VDE Regeln sind kein Gesetz, und daher für den betrieb "irrelevant" sollte im Schadensfall etwas passieren, und die Versicherung beruft sich auf die VDE, dann ist das nichtig, solange man sich an geltendes Recht gehalten hat.

zudem sind nicht alle Technischen Regeln und Normen öffentlich einsehbar, was eine Bindung an diese ebenso falsch macht.
Nicht so ganz, ich habe dazu bereits in einem vorhergehenden Beitrag was dazu geschrieben.
https://www.computerbase.de/forum/t...tiert-aber-solar-module.2194615/post-29380660
 
sergejM schrieb:
Selbstentzündung der Module
Was fängt denn bei einem solchen Modul selbst an zu brennen? Das Glas, das massive Aluminium oder doch eher das Silizium? Das überlastete Kabel in Dämmung zu Bränden führen können, ist je nicht erst seit BKW oder PV so.
 
iGameKudan schrieb:
Hoffentlich wirst du nie mein Nachbar sein - mit dieser Einstellung gefährdet man in Mehrfamilienhäusern in dem Fall auch das Zuhause der anderen...

"Mir doch egal ob UNSER Zuhause abfackelt, ICH bin versichert..." (Sollte zwar jeder sein, die Rennerei, den Ärger und den Aufwand ersetzt einem aber niemanden)
Ja ist der Sache nach korrekt, aber grundsätzlich egal! Feuer ist Feuer und da geht die Gebäude- oder Hausratversicherung vor und wird (und muss) sich selbst um den Verursacher bemühen, sofern der bekannt ist. ;)

__ Allgemein ___ >

Weiterhin ist es mit ALLEN genutzten Geräten im eigenen Haus oder Wohnung so - ein Defekt kann natürlich IMMER entstehen, ob nun mit oder ohne Einwirkung des Besitzers! Das ständige Ermahnen bei PV ist einfach nur lästig und hilft niemanden.

Trotz alledem - und da muss man mal mit der urbanen Legende aufräumen - ist grundsätzlich in allen Bereichen die Absicherung und in den Bedingungen das Mitversichern der "groben Fahrlässigkeit" absolut wichtig. Das stellt natürlich keinen Freibrief dar, kann einen jedoch vor erheblichen finanziellen Kosten bewahren. Ein Versicherungsunternehmen, was diese nicht in ihren Bedingungen verankert, ist nicht zeitgemäß und auf Ärger aus - also einfach meiden! Die können und dürfen es anbieten, wollen aber nicht! :(

Das eigene Anschließen, das eigene Nutzen einer frei verkäuflichen und genehmigten Anlage ist schlicht und einfach das Gleiche, wie das Anschließen einer elektrischen Heizsonne, eines Toasters oder der Nutzung einer Verlängerungsschnur. Warum? Weil man vom Käufer und Verwender nicht verlangen kann und darf, hier Fachkenntnisse vorab erlangen, oder spezielle Prüfungen vornehmen zu müssen - denn alle genehmigten, geprüften und frei verkäufliche Sachen sind deshalb eine stink normale Angelegenheit bei "sachgemäßer" und dafür vorgesehener Nutzung und Verwendung!

Selbst wenn der (unwahrscheinliche) Fall eintritt, dass man selbst falsch anschließt, dann wäre es leichte Fahrlässigkeit oder eben grobe Fahrlässigkeit und kein Vorsatz. Nur bei letzterem erlischt der Versicherungsschutz definitiv (§81 VVG) - doch Vorsatz bedeutet grob formuliert "Absicht".

Wie gesagt - steckerfertige und im freien, normalen Handel gekaufte Balkonkraftwerke. ;)

Beispiel: Grundlage die Versicherungsbedingungen, hier die allgemeingültigen aus 2022, ohne spezifische Gesellschaft: Hausrat VHB 2022 , A 8.3.3.

Versicherungsunternehmen können diese erweitern und verbessern, jedoch NICHT verschlechtern. ;)

Wichtig Gefahrenanzeige A. 23.1.1., also Kenntnis der Versicherung davon.

Versicherungsvertragsgesetz

Es sollte also jeder seine Bedingungen prüfen, Versicherer in Kenntnis setzen oder ggf. neu vereinbaren.

Fakt: Weder in den Versicherungsbedingungen noch im Versicherungsvertragsgesetz taucht das Kürzel "VdE" auf, darauf ständig hinzuweisen und in Abhängigkeit zu bringen, ist also falsch. ;) Sich an Empfehlungen zu halten jedoch nicht verkehrt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7, Qyxes und Golden_
rin67630 schrieb:
Weil die Stromkonzerne es nicht wollen.
An den Strom, das Du selbst verbrauchst, verdienen sie nix.
Das mit dem Leitungsschutz ist nur vorgeschoben.
Jetzt bewegen wir uns aber im Umfeld von Verschwörungstheorien.
Ergänzung ()

sergejM schrieb:
... fackelten einst Häuser ab, wg. Selbstentzündung der Module.
Dann muss das allerdings absoluter Billigschrott mit Herstellungsfehlern gewesen sein. Qualitätsmodule überhitzen nicht selbst wenn diese bei voller Sonneneinstrahlung kurzgeschlossen werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TechX, Miuwa und DerHotze
Samurai76 schrieb:
Was fängt denn bei einem solchen Modul selbst an zu brennen?

Als die wohl größte Gefahr für Photovoltaikanlagen gelten - selten bekannt! - Überspannungsschäden bzw. Kurzschlußschäden mit Lichtbogenbildung, die die zwar schwer entflammbaren, aber freilich brennbaren Anlagenbestandteile "explosiv zünden", wie auch WR, angenagte Kabel usw.
mehr dazu:
http://www.konrad-fischer-info.de/pvbrand.htm

Wobei sich die Modul-Güte, wie auch die WR-Güte merklich verbessert hatte. Vermutlich heute
mehr Einzelfälle, von Alt-Anlagen, mit alten Panelen auf den Dächern -

Würde die Brandgefahr, generell nicht ignorieren ( Daher Sicherungselemente, Überspannungschutz,
RCD/RCBO-Technik, Abschalt-Einrichtungen usw. berücksichtigen )



Einem Bekannten ist das Haus während seines Mercator-Supermarkteinkaufs abgefackelt.
Als er vom Einkauf heim kam, stand die Feuerwehr davor und das Haus in Flammen. Ergebnis:
Totalschaden, Versicherungsfall.
Ursache, lt. Kripo/Brandgutachter: eine Haus-Maus im Dachboden-Gebälk - knabberte an der Nym-Leitung herum. Wäre ein RCD + Tiefenerder verbaut, stünde das Haus noch.
Ergänzung ()

WinnieW2 schrieb:
Dann muss das allerdings absoluter Billigschrott mit Herstellungsfehlern gewesen sein. Qualitätsmodule überhitzen nicht selbst wenn diese bei voller Sonneneinstrahlung kurzgeschlossen werden.
vermutlich noch Modul-, WR-Material aus der ersten Generation oder handwerklicher Pfusch?
http://www.konrad-fischer-info.de/pvbrand.htm
 
RizzoSpacerat schrieb:
Mein Haus hat 16 einzelne Stromkreise. Wieso darf ich zur besseren Ausnutzung der Sonne nicht 2*800W BKW betrieben?
Der Sinn von Balkonkraftwerken ist, dass sie auch von Leien installiert werden können. Diese wissen in der Regel nicht, mit welcher Phase und welcher Leitung eine Steckdose verbunden ist oder wie sie abgesichert ist.
 
@RizzoSpacerat ich habe Deinen Beitrag exemplarisch ausgewählt! Diese Wichtigen fragen sollten mal von der Redaktion aufgearbeitet werden!

RizzoSpacerat schrieb:
Was mir nicht ganz ins Hirn will ist, dass man nur ein 800W - Balkonkraftwerk besitzen darf.
Du Darfst so viele besitzen wie du geld hast!

RizzoSpacerat schrieb:
Ich hatte mir gedacht "Ok super eins kommt auf die Ost- eins auf die Westseite an die Fassade"
Das ist leicht möglich, sogar legal und wasserdicht, Zumindest meiner Meinung nach!

RizzoSpacerat schrieb:
Solange ich die 800W pro Stromkreis nicht überschreite sollte ja alles gut sein. Dafür ist die VDE Norm ja da, Kabelbrände pro Stromkreis zu verhindern. Sprich die 220V*16 = 3520Watt plus 800W BKW = 4320W.
Die 800W beziehen sich nicht nur auf einen Stromkreis (Der Teil hinter einem LS). Du Darfst auch maximal 800W ins Ortsnetz geben. Und das ist der Knackpunkt!

RizzoSpacerat schrieb:
Mit der typischen 2.5mm² Leitung sollte das dann laut VDE gut laufen.
Das Darfst du als Leihe leider nicht entscheiden, das darf nur die Elektrofachkraft, auch wenn es noch so richtig ist (Evtl. bist du ja eine, weiss ich nicht)!

RizzoSpacerat schrieb:
Aber wie leitet man davon dann 800W gesamt Leistung pro stromzähler davon ab?

Mein Haus hat 16 einzelne Stromkreise. Wieso darf ich zur besseren Ausnutzung der Sonne nicht 2*800W BKW betrieben? 2mal 400W wären erlaubt. Dafür müsste mann aber 2 WEchselrichter betrieben oder ich leg nen Kabel quer durchs Haus.....
Da gibst du dir die Antwort schon selber!
Allerdings gilt nach Norm DIN VDE V 0100-551-1 VDE V 0100-551-1:2018-05 , dass an einem Endstromkreis maximal eine Stromerzeugungseinrichtung betrieben werden darf! Also lieber kein Kabel quer legen.

Nehmen wir den Brot un Butter Wechselrichter HM1500 oder HM1600, dieser kann vier Module verwalten. Pro Wechselrichter sind bis zu 2kWp erlaubt. Das entspricht schon den großen Modulen die noch nicht an Fassaden verbaut werden dürfen weil die entsprechenden Baumusterprüfungen fehlen.

Also erstmal mit 4x 400W auf 1,6 kW pro umrichter kommen. Mach den an deine Ostseite!
Und nochmal diese Kombination an die Westseite!

Nun musst du nur noch jeden der beide auf 400W maximale Einspeisung begrenzen und schon bist du unter oder gleich den 800W!
Achte dabei aber darauf das nicht beide Umrichter am gleichen LS hängen.

Wenn du deine beiden Wechselrichter auf 266W drosselt kannst du dir auch noch ein drittes an die Südseite nageln.

So wie ich es bisher verstehe darf man dieses Spiel bis 30kWp treiben, egal ab wann es (wirtschaftlich) Sinnfrei wird. Ob das auch gilt wenn man auf die Vergütung verzichtet weiss ich nicht!

Wie die EEG-Novelle 2021 und die neuen Regeln für BKW ausschauen müsste aber im Detail gerüft werden.

Mein Post strotzt auch nur so vor Halbwissen, so wie die von fast allen Anderen hier!
Fals man auf der Sicheren Seite sein möcht hilft nur der Gang zu einem Anwalt der sich mit solch neu geschaffenen Gesetzen auskennt!
Dann auch gleich beim Steuerberater fragen ob man auf die Einspeisevergütung verzichten sollte oder nicht, wobei Anlagen kleiner als 10kWp als Liebhaberei zu verstehen sind!


Fakt ist:
  1. Leihen haben nichts an allem was Strom Führt zu basteln (ausnahme Kleinspannung)
  2. Der VDE hat Recht! Strom tötet und brennt Häuser ab!
  3. Leihen sollten nur stecker Stecken dürfen weil 1. und 2
  4. Der Gesetzgeber hat schon an die knapp 40 cm längeren 500W Module gedacht. Damit kann ein Wechselrichter, der vier Module verwalten kann, mit 2kWp betrieben werden!
Wenn ich hier manche Posts (andere als den Zitierten) lese frage ich mich wirklich warum die Feuerwehr nicht viel mehr zu tun hat!

Nachtrag und Beispiel:

ayngush schrieb:
Und da geht es schon los... Typischerweise ist NYM-J 3x1,5 mm² auf Balkonen gelegt. 5x2,5mm² Verlegeleitung ist für den Festanschluss für Kochstellen zum Beispiel vorgesehen, wobei da bei älteren Installationen auch oft nur 1,5mm² liegt - sowas hat aber auch meistens Bestandsschutz.
Genau! Schon geht es los!
DIN VDE 0100-520:
Eine Leitung 1,5 mm2 wird mit einem Leitungs-Schutzschalter B16 geschützt so ist die maximale
Leitungslänge 82 m.
Wird zusätzlich der Spannungsabfall betrachtet (3%) ergibt sich eine reduzierte Länge von 17m.
So steht es zumindest geschrieben!

NICHT nach dem was jemand vor hat da dran zu hängen!

Wegen den zu erwartenden höheren Strömen am Herd sind dort mindestens 2,5 mm² Vorgeschrieben!
Gern darf auch 4 mm² verlegt werden.
Dann darf an die gleiche Anschlussdose nicht nur das Kochfeld sondern auch der Backofen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Blackland schrieb:
Das eigene Anschließen, das eigene Nutzen einer frei verkäuflichen und genehmigten Anlage ist schlicht und einfach das Gleiche, wie das Anschließen einer elektrischen Heizsonne, eines Toasters oder der Nutzung einer Verlängerungsschnur. Warum? Weil man vom Käufer und Verwender nicht verlangen kann und darf, hier Fachkenntnisse vorab erlangen,
Der BKW-WR hat eine Generator-Funktion, d.h dieser generiert eine Energie, welche in das
Netz eingespeist wird - Verbrauchermässig, eine völlig andere Nummer.
Daher würde ich einen Verbraucher und einen Generator-Anschluss trennen.
( evtl. aber nur Korinthenkackerei )

Blackland schrieb:
Es sollte also jeder seine Bedingungen prüfen, Versicherer in Kenntnis setzen
Die Kenntnissetzung wird bei der Allianz per e-mail akzeptiert und der Vertrag
angepasst. Die Mehrkosten für eine 0,8kW Anlage wird nicht mal einen € mehr kosten
am Ende.

Nicht nur der BKW-Betreiber sollte seine Haftung/Deckung aktualisieren, per Meldung.
Auch der Vermieter muss seiner Brandversicherung die PV-0,8kW-Kleinanlagen melden,
weil > 0,8 kW völlig andere Nummer.

Im Brandfall wird primär die Brandversicherung des Vermieters den Schaden übernehmen.
Später die Haftpflicht-Vers. des Mieters regressieren ( machen die Versicherungen untereinander dann aus, wie bei Kfz-Schäden )
Wenn ein Produktfehler, wird die Haftpflicht den Hersteller regressieren - vorausgesetzt, er
hat Erfolg mit chinesischen Unternehmen
Ergänzung ()

DerHotze schrieb:
Allerdings gilt nach Norm DIN VDE V 0100-551-1 VDE V 0100-551-1:2018-05 , dass an einem Endstromkreis maximal eine Stromerzeugungseinrichtung betrieben werden darf! Also lieber kein Kabel quer legen.
Wenn Umschalter ( von einem Konzessioniertem ) montiert werden, können 2 x 1,6 kWp
betrieben werden ( den 240 € Mehrinvest f. Module + Umschalteinrichtung, holt man wieder rein )
wenn der 5 oder 10 kWh dann von Ost-Süd-West perma mit voller Einstahlung gelden wird.

Wenn Umschaltung im Einsatz ( potential-frei, mit einer I-0-II Schaltung ) sind die Module,
von-einander getrennt. Analog keine Gefar für den Netzbetreiber und keine Mehrblastung,
weil der 5 kWh/10kWh-Akku + EMS Controller ( shelly-kompatibel ) eine 0-Einspeisung betreiben,
was Anker und Zendure aktuell nicht können

So könnte man > 30 % mehr Ladeleistung in die Batterieen knallen und dann geregelt
verbraten. Ein BKW-tuning ?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DerHotze
sergejM schrieb:
Wenn Umschalter ( von einem Konzessioniertem ) montiert werden, [...]

Wenn Umschaltung im Einsatz ( potential-frei, mit einer I-0-II Schaltung ) [...]
Absolut korrekt, aber schon diese Umschaltung überfordert viele, leider .
 
sergejM schrieb:
"Die mit latentem Sprengstoff vergleichbaren Anlagen..."
Klingt nicht besonders seriös !

Es stimmt, dass eine hohe Gleichsstromspannung dafür ausgelegte Spezialsicherungen/Automaten verlangt.
Es ist aber bei richtiger Hardware kein Thema. Bei Grid-Tie Konvertern gibt es diese Problematik nicht.
Wir reden aber von Balkonanlagen, die meistens unter 50V-DC funktionieren.
Ergänzung ()

WinnieW2 schrieb:
Jetzt bewegen wir uns aber im Umfeld von ...
Lebenserfahrungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blackland schrieb:
Ja ist der Sache nach korrekt, aber grundsätzlich egal! Feuer ist Feuer und da geht die Gebäude- oder Hausratversicherung vor und wird (und muss) sich selbst um den Verursacher bemühen, sofern der bekannt ist. ;)

__ Allgemein ___ >

Weiterhin ist es mit ALLEN genutzten Geräten im eigenen Haus oder Wohnung so - ein Defekt kann natürlich IMMER entstehen, ob nun mit oder ohne Einwirkung des Besitzers! Das ständige Ermahnen bei PV ist einfach nur lästig und hilft niemanden.

Trotz alledem - und da muss man mal mit der urbanen Legende aufräumen - ist grundsätzlich in allen Bereichen die Absicherung und in den Bedingungen das Mitversichern der "groben Fahrlässigkeit" absolut wichtig. Das stellt natürlich keinen Freibrief dar, kann einen jedoch vor erheblichen finanziellen Kosten bewahren. Ein Versicherungsunternehmen, was diese nicht in ihren Bedingungen verankert, ist nicht zeitgemäß und auf Ärger aus - also einfach meiden! Die können und dürfen es anbieten, wollen aber nicht! :(

Das eigene Anschließen, das eigene Nutzen einer frei verkäuflichen und genehmigten Anlage ist schlicht und einfach das Gleiche, wie das Anschließen einer elektrischen Heizsonne, eines Toasters oder der Nutzung einer Verlängerungsschnur. Warum? Weil man vom Käufer und Verwender nicht verlangen kann und darf, hier Fachkenntnisse vorab erlangen, oder spezielle Prüfungen vornehmen zu müssen - denn alle genehmigten, geprüften und frei verkäufliche Sachen sind deshalb eine stink normale Angelegenheit bei "sachgemäßer" und dafür vorgesehener Nutzung und Verwendung!

Selbst wenn der (unwahrscheinliche) Fall eintritt, dass man selbst falsch anschließt, dann wäre es leichte Fahrlässigkeit oder eben grobe Fahrlässigkeit und kein Vorsatz. Nur bei letzterem erlischt der Versicherungsschutz definitiv (§81 VVG) - doch Vorsatz bedeutet grob formuliert "Absicht".

Wie gesagt - steckerfertige und im freien, normalen Handel gekaufte Balkonkraftwerke. ;)

Beispiel: Grundlage die Versicherungsbedingungen, hier die allgemeingültigen aus 2022, ohne spezifische Gesellschaft: Hausrat VHB 2022 , A 8.3.3.

Versicherungsunternehmen können diese erweitern und verbessern, jedoch NICHT verschlechtern. ;)

Wichtig Gefahrenanzeige A. 23.1.1., also Kenntnis der Versicherung davon.

Versicherungsvertragsgesetz

Es sollte also jeder seine Bedingungen prüfen, Versicherer in Kenntnis setzen oder ggf. neu vereinbaren.

Fakt: Weder in den Versicherungsbedingungen noch im Versicherungsvertragsgesetz taucht das Kürzel "VdE" auf, darauf ständig hinzuweisen und in Abhängigkeit zu bringen, ist also falsch. ;) Sich an Empfehlungen zu halten jedoch nicht verkehrt.

Danke dass mal einer sachlich Fakten hier reinbringt :daumen:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Blackland
sergejM schrieb:
Im Industriebereich sicher sinnvoll.
Im Kleinhausbereich oft völlig unnötig, weil
es kaum noch 400V Verbraucher im Haus gibt. Sogar Brauchwasserwärmepumpen
mit PV-Heizstäben arbeiten mit 230V Technik. Und eine Wärmpeumpenanlage
hat auch noch nicht Jeder im Haus.
Wer sagt denn, dass Drehstrom automatisch 400 V bedeutet? Der Durchlauferhitzer (übrigens mit dem aktuellem Strommix die umweltfreundlichste Warmwasserbereitung, zumal keine Energie durch Speichern verloren geht) ist "in Dreieck" geschaltet (zwischen Phasen), der Rest "in Stern" (zwischen Phase und Neutral).
sergejM schrieb:
heute gilt eher: Strom sparen ( lt. Habeck reicht ein Waschlappen, ein Wasserkocher 2 Liter
und ein Waschbecken, wie einst unter Hồ Chí Minh )
Quellenangabe? Damit meine ich nicht RT DE, VK oder TikTok.

Irgendwie kommts mir so vor, als seist Du ein "Russenbot", der hier Desinformation verbreitet. Und Deine Verlinkungen zu einer Verschwörungstheoretikerseite sagt schon alles aus.
ayngush schrieb:
Und da geht es schon los... Typischerweise ist NYM-J 3x1,5 mm² auf Balkonen gelegt. 5x2,5mm² Verlegeleitung ist für den Festanschluss für Kochstellen zum Beispiel vorgesehen, wobei da bei älteren Installationen auch oft nur 1,5mm² liegt - sowas hat aber auch meistens Bestandsschutz.
Bei 2 belasteten Adern (hier L und N) 16 A bei 1,5 mm², bei 3 oder mehr belasteten Adern wären es 10 A bzw. für 16 A bräuchte man 2,5 mm² (gut, bei einer 32-adrigen Leitung wird man nicht alle Adern gleichzeitig mit 16 A belasten können, aber bei solchen Leitungen geht es eher nur um kleine Ströme wie z.B. für Magnetventile usw., zumal man diese nicht in der Elektroinstallation findet, sondern im Maschinen- und Anlagenbau).
 
sergejM schrieb:
Im Brandfall wird primär die Brandversicherung des Vermieters den Schaden übernehmen.
Nur den Gebäudeschaden des Hauseigentümers!! ;)

Der Mieter muss da schon seine eigen Hausrat bemühen - und da ist es egal ob Allianz .... oder ... Zurich. Alles das Gleiche, es scheitert - wenn es scheitert, an den hinterlegten Bedingungen. Doch dafür ist JEDER ausschließlich selbst und alleine verantwortlich und kann das nicht auf andere oder Unkenntnis abwälzen!

Es hapert meist an Geiz und/oder Faulheit.

Man muss auch nicht mit irgendwelchen Zahlen hantieren, der Text ist eindeutig: " .... Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) ...." da muss keine KW dazu geschrieben oder hineininterpretiert werden! Einfach mal aufhören, das zu praktizieren - denn es verwirrt nur. :freak:

Der Gesetzgeber definiert, nicht Foren User! ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sergejM
Samurai76 schrieb:
Wenn ich mich nicht täusche, steht im EEG 1 BKW pro Haushalt. Nicht zwei mit 400W oder drei mit 266W, EINS.
Ich bin kein Anwaltaber bei der installierten Leistung würde ich mich mit dem Versorger streiten! Darfst halt nicht über die 800 VA kommen.

Aus § 8 Absatz 5a EEG 2023:
[...]
Eines oder mehrere
Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere
,
die hinter der Entnahmestelle
eines Letztverbrauchers betrieben und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden,
können demnach unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeb-
lichen Regelungen angeschlossen werden.
[...]

@RizzoSpacerat:
Meine Verbindungen sehen 3 mal besser aus als der scheiss vom nächsten"Ich habs eilig ich muss noch zu 8 anderen Kunden heute" Heini.
Dann mach mal die Praktische und die Theoretische Prüfung zum Elektriker!
Dann bist du noch besser als:
Der letzte Volldepp mit Gesellenschein (Note 4.0)

Ich bin auch Dipl.-Ing. das hilft dir vor der Versicherung oder ggf. dem Statsanwalt nicht!
So sind die Regeln nun mal! Übertrage das auf den Straßenverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitung bei Tempo 100 nachts auf der Autobahn.
Ist sinnlos aber dennnoch verboten, dein Pech wenn es dich erwischt!

So ein Vollhorst hat in meiner letzten Wohnung eine Verteilerdose gesetzt, mit dem Ergebnis das ich nen Brand in der Dose hatte. Ich hätte es ja selber gemacht aber die Vermieterin hat auf einen Fachbetrieb bestanden!!!
Die Raparatur wird von der Versicherung getragen, deine Zeit würde nicht vergütet werden! Allerdings würde im Zweifel der Statsanwalt klingeln.

Ich kann mir schon vorstellen wie der Herr Ingenieur auftritt:
[...]Nen scheiss hat der VDE[...]
[...]Ich [...] bin Elektroingenieur[...]
[...]korrupter Bürokraten[...]
[...]keine physikalischen Gründe[...]
[...]Vereine wie der VDE sind der Grund wieso bauen in Deutschladnd so teuer ist[...]
[...]Ich als Diplom-Elektroingenieur[...]
[...]scheiss Steckdose[...]
[...]Der letzte Volldepp mit Gesellenschein (Note 4.0) und Mitgliedsausweis vonner Innung
diese scheiss Innungsmitgliedschaft[...]
[...]So ein Vollhorst [...]
[...]Ich hätte es ja selber gemacht[...]
[...]Meine Verbindungen sehen 3 mal besser aus als der scheiss vom nächsten
Heini.[...]
Formidable Ausdrucksweise, echt beeindruckend!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sergejM, Vindoriel und -MK
Hoffentlich halten sich auch alle hier an die VDE-Norm, keine Mehrfachsteckdosen hintereinanderzustecken:
Laut DIN VDE 0620-2-1:2016 ist das Hintereinanderschalten von Steckdosenleisten mit Haushaltssteckern (Schukostecker) in Deutschland nicht zulässig.

Ist genauso ein "Vergehen" wie mehr als 960W an seinen Wechselrichter anzuschließen.. Kann genauso eine NichtZahlung der Versicherung nach sich ziehen..Glaubt mir, da gibt es bestimmt noch mehr, von dem "Laien" noch nie was gehört haben und es tagtäglich im eigenen Haus falsch machen..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Qyxes und sergejM
schniposa2019 schrieb:
Du bist ja ein echt sympathischer Zeitgenosse.

Aber ganz kurz zu den 10 Cent in den 2000er. Es stimmt einfach nicht.
https://de.statista.com/statistik/d...lung-der-haushaltsstrompreise-in-deutschland/

Strompreis Index 2023: ca. 280.
Strompreis Index 2000: ca. 85

Wenn man 35 Cent als Index 280 für 2023 betrachtet, kommen relativ ca. 10 Cent um die Jahrtausendwende hin. Aber genau genommen hast du recht. Es waren keine 10 Cent, sondern etwa 20 Pfennig.

Lasst euch nicht verarschen. Als wir noch 20 Kernkraftwerke und reichlich Kohle am Netz hatten, war Strom spotbillig in Deutschland. Das hat man absichtlich aufgegeben. In China gehen im Schnitt alle zwei Wochen 1-2 neue Kohlekraftwerke ans Netz. Mit dem Kohlestrom produzieren sie dort dann übrigens die Solarpanele und Windturbinen für Deutschland. Der Treppenwitz schlechthin. 🤡
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -MK und sergejM
rin67630 schrieb:
Mir geht es darum meine –bereits optimierte– Grundlast so gut und so lang, wie möglich auszugleichen.
Das geht mit mehr Panels unterschiedlich orientiert am besten.

Und das will mir jetzt die VDE verbieten?
Ist mir klar und eine verständlicher Wunsch. Aber das ist halt was völlig anderes als die Beschwerde von dir, auf die ich geantwortet habe - da ging's um Bewölkung und dass man die zusätzlichen Panele bräuchte "um neun Monaten lang überhaupt etwas ernten zu können"
 
Zurück
Oben