Bei geschlossenem Deckel löst Trackpad willkürliche Aktionen aus - Garantie abgelehnt

Rincewind79

Cadet 2nd Year
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Hi,

ich habe mir im Januar 2012 ein ASUS Netbook 1015BX gekauft. Unter Windows 7 haben ich die Energiesteuerung so eingestellt, dass das System beim Zuklappen des Deckels an bleibt (default wäre Standby). Wenn ich den Deckel dann wieder aufklappe, waren hin und wieder Einstellungen verstellt, Menüs geöffnet und Desktop-Symbole verschoben. Am Anfang war nicht klar, was hier genau vor sich geht und habe den Deckel einfach aufgelassen. Das Verhalten war eher sporadisch und schwer reproduzierbar.

Dann habe ich das Netbook vor einem Monat testhalber mit XBMC über meinen Samsung TV laufen lassen und diesen über HDMI angeschlossen. Dabei ist mir dann endlich klar geworden, woher das merkwürdige Verhalten bei zugeklappten Deckel kommt:

Schließt man den Deckel und lässt das Netbook weiterlaufen, führt das Trackpad beliebige Aktionen aus. Der Zeiger zuckelt quer über den Bildschirm und führt rechts- und linksklicks aus. Öffne ich den Deckel ca. 5-10mm, so hören die willkürlichen Bewegungen auf. Bei externem Display wunderschön zu sehen.

Mit dieser Fehlerbeschreibung bin ich zum Händler, welcher das Netbook zum Hersteller eingeschickt hat. Das Netbook wurde selten benutzt und befindet sich in einem neuwertigen Zustand, es sind weder Verschmutzungen, noch Kratzer vorhanden.

Jetzt habe ich vom Händler einen Brief erhalten (natürlich am Samstag, so dass ich mit Niemanden mehr darüber sprechen kann), wo die Garantie abgelehnt wird, mit dem Hinweis es handle sich um eine mechanische Beschädigung. Als Sahnehäubchen wollen die auch noch 75 Euro von mir, falls ich die Reparatur für knapp 100 Euro ablehne.

Deshalb meine Fragen:

  1. Wie kann es sich um eine mechanische Beschädigung handeln, wenn das Netbook optisch einwandfrei war? Der entgegennehmende Mitarbeiter hat den Lieferumfang, sowie den optisch einwandfreien Zustand bestätigt, bzw. dokumentiert. Davon abgesehen wüsste ich nicht, welcher mechanische Defekt die oben genannte Fehlerbeschreibung auslösen sollte.
  2. Dürfen die 75 Euro dafür verlangen den Garantiefall abzulehnen? Soweit mir bekannt darf der Händler höchstens die Rücksendekosten in Rechnung stellen. In den AGB's habe ich (bisher) keine Klausel gefunden, auch hat mich der Mitarbeiter bei der Annahme nicht darauf hingewiesen, auch auf der Reklamationsbestätigung ist nichts zu finden.
 
Ich hatte einen ähnlichen Fall, wenn möglich telefonisch mit dem entsprechenden Mitarbeiter in Verbindung setzen, hier geht mit einem freundlichen Gespräch einiges. Versuchen!!!
 
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