F!o schrieb:
Komische Argumentation führst du.
Mein Auto ist nicht gedrosselt.
Ich akzeptiere die Verkehrsregeln, da diese den Sinn haben mich und die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Da geht es um Leben und tot, das halte ich durchaus für sinnvoll und nicht vergleichbar.
Wo steht bei meiner STeroanlage drauf, dass ich meine Nachbarn nicht stören darf? Die Stereoanlage ist nicht eingeschränkt, abgesehen von Ihrer reinen Leistung, genau wie mein Wagen.
Würdest Du bei Deinem Auto akzeptieren, dass Du es 50 Mal starten kannst und Du es danach erst wieder starten kannst, wenn Du es wieder aktiviert hast?
Wäre doch eine klasse Diebstahlsicherung, oder?
Ich versteh nicht, wieso Ihr solche Einschränkungen einfach akzeptiert.
Früher ging man zum Freund,schaute, welche Spiele der hatte und lieh sich mal eines aus.
Heute :
"Oh, Du hast ja Bioshock, kann ich mir das mal ausleihen" -"Nee Du, das geht nicht, ich darf das nur noch 3 Mal installieren, das wird knapp, wenn ich es Dir ausleihe."
Finde das echt traurig, die ehrlichen Käufer werden so gegängelt, nur damit zwischen Release und erscheinen eines Cracks vielleicht 5 Tage mehr liegen. Das steht in keinem Verhältnis. Ich würde sowas ja akzeptieren, wenn es funktionieren würde! Aber so ist der Sinn, Bioshock kam glaub ich am 24.8. raus, die illegale Version stand am 1.9. zum Download. Wenn es den Hersteller dauerhaft vor Raubkopien schützen würde, könnte ich damit leben, aber so nicht. Am Ende muss man sich auslachen lassen, weil man mal wieder Schwierigkeiten mit einem Kpierschutz hat, wärend der Raubkopierer ohne Probleme spielen kann....verkehrte Welt.
Shagrath schrieb:
Zumal Software generell nicht in Deinen Besitz übergeht; Du erwirbst lediglich das Recht, sie zu benutzen.Alles, was darüber hinausgeht (Verändern, Weiterveräussern etc.) ist Vertragssache.
Schau mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass dies auch für Software gilt.
Nach deutschem Recht, darf mir der Weiterverkauf von gebrauchten Waren nicht untersagt werden, der Vertrag bzw diese Klauseln sind nicht wirksam.