Denon AVR Defekt?

time-machine

Captain
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Sep. 2008
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Hallo, ich habe vor circa 6 Monaten einen neuen Denon AVR erworben, dieser kam defekt schon an und wurde in Reparatur geschickt, nach der Reparatur war der denon immer noch Defekt und wurde gegen ein neues Gerät ausgetauscht.

Der Denon schaltet nach circa 5-10 Minuten auf eine andere Quelle und hin und wieder bekommt der AVR beim einschalten kein Strom, ich muss dann den Netzstecker ziehen dann gehts.
Mikroprozessor habe ich schon zurück gesetzt über die preset tasten +\- aber das Problem besteht weiterhin.
Kabel sowie HDMI habe ich alle überprüft und durch getauscht mit anderen, doch daran scheint es nicht zu liegen.

wie ist eure Einschätzung bevor ich mich weiter mit dem Gerät auseinander setzen muss, der Receiver kam damals Defekt an, ging in Reparatur, kam von der Reparatur mit dem gleichen Defekt zurück und wurde daraufhin gegen ein neugerät getauscht.
Wobei das neugerät scheinbar schon benutzt wurde da mir aufgefallen ist das schon sämtliche Einstellungen vorgenommen wurden, ich mich aber dazu entschlossen habe es zu behalten.

welche Möglichkeiten habe ich rechtlich gesehen? Wie oben erwähnt, wurde das Gerät in Reparatur geschickt und bekam danach ein ersatzgerät geliefert nachdem das erste Defekt also schon bei Ankunft Defekt war.
 
Dann musst du nach 6 Monaten nachweisen, dass der Receiver schon bei Ankunft defekt war. Kommt dann stark auf die Kulanz des Lieferanten an, wie das gehandhabt wird
 
Zum Händler damit kann der selbe Defekt im 3ten Versuch nicht repariert werden hast du das recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. So zumindest mein sachstand.
 
Das Gerät wurde ja schon mal in Reparatur geschickt. Ist die Abhängigkeit des reparaturversuchs abhängig vom gerät oder vom Erwerb? Der Denon wurde ja getauscht somit wurde ja schon einmal ein Reparatur Versuch unternommen. Das heißt dem Händler müsste ich noch 2 Reparatur versuche gestatten bevor ich vom Kaufvertrag zurück treten könnte?
 
@time-machine
Vom "Erwerb". Es geht um den Vertrag "Ich möchte ein funktionierendes Gerät X kaufen".
Der Händler hat in der Regel 3 Versuche, den Vertrag zu erfüllen, bedeutet, dir ein funktionierendes Gerät zur Verfügung zu stellen.
Ob er das defekte Gerät repariert, austauscht oder mit Magie funktionsfähig macht, ist irrelevant. 3 Versuche. Maximal.
Das geht aber in richtung Rechtsberatung hier und ist sicherlich in einem Computerforum fehl am Platz. ;)
 
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Alles klar, vielen dank euch
Rechtsberatung war keine gezielte Absicht, mir ging es darum ob das Gerät nochmals repariert wird, da ja schon einmal der Versuch unternommen wurde.

kann zu!
 
Genau deswegen kaufe ich immer Waren mit der Bezeichnung: ''nicht verfügbar'' Damit ist so gut wie abgesichert, das ich Neuware erhalte. Anhand der Seriennummer kann man hinterher noch herausfinden, ob das auch der Fall ist. Mein Onkyo-AVR hat die Fabrik noch im Kaufjahr verlassen.
 
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