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Lady-Jo und ich haben einen kleinen Disput darüber, ob Radfahrer ein langsam fahrendes Auto rechts überholen dürfen. Ich sage auch Radfahrer müssen links überholen, Lady-Jo ist anderer Meinung und sagt Radfahrer dürfen rechts überholen.
Derjenige der Recht hat, muss dem anderen einen Kuchen backen. Nur... wer hat denn nun recht?
Radfahrer dürfen die wartenden Fahrzeuge rechts überholen
Aber nur:
§ 5 Absatz 8 der StVO ist insofern eindeutig:
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Das haben sie zwar schon immer gemacht, aber jetzt ist es wenigstens auch erlaubt... (=.
Ob das nun auch für Autos gilt, die sich in langsamen Tempo fortbewegen ist wohl Auslegungssache.
Ist nun die Frage, ob das Fahren auf der Autobahn mit dem Rad erlaubt ist, nicht? Nein.. Auf abgezeichneten Wegen ja, aber man lernt auch darüber was in der Fahrschule
Sag das mal den vielen Fahrradfahren auf der Autobahn.
Praktisch: tun sie es. Ob 100% kongruent mit der StVo wegen besonderer Vorsicht sei mal dahin gestellt. Sollte es aber deswegen zu einem Unfall kommen (selbe Spur), trifft meines Erachtens den Fahrradfahrer mindestens eine Teilschuld. Weil das auf deiner Spur ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem vorbeifährt, damit kann der gemeine Autofahrer im Regelfall nicht rechnen.
Edit - kuchenrelevanter Nachschlag:
- links überholen gilt nur außerhalb von Ortschaften
- die handelsüblichen Höchstgeschwindigkeiten dort sind selbst für Armstrong, Contador & Co. zu hoch
- ergo ist nur der Stadtverkehr relevant und da darf jeder rechts überholen
- der Kuchen gehört mir...
natürlich dürfen radler nich auf der autobahn fahren o.O
das war ein beispiel für die autofahrer wann sie es dürfen und so dürfen es auch die radfahrer in der stadt wenn die autos sich nich einig werden^^
LeChris schrieb:
Weil das auf deiner Spur ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem vorbeifährt, damit kann der gemeine Autofahrer im Regelfall nicht rechnen.
Natürlich darf man Inerorts rechts überholen.Bei mehrspuriger Fahrbahn.Auf Spielstrassen z.b wo schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.Da kann dich dann auch nen Dreirad überholen.
MFG
@cartriodge_case: Ich will gar nicht abbiegen. Kann aber passieren, das ich mal auf meiner Spur deren Breite zu einer (hier dann rechten) Seite voll ausnutzen muss, um zB jemand anderem Platz zu machen. Wenn dann ein sportiver Fahradfahrer meint, noch vorbei kommen zu können, kann er das meinen - auf eigene Haftung.
Warten Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, ein für das Vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein (Zwischen Fahrzeugreihen darf jedoch nicht vorgefahren werden, da sich die Regelung nur auf den äußerst rechten Fahrstreifen bezieht). Weiterhin müssen die Fahrzeuge zum Halten gekommen sein, bevor rechts überholt werden darf. "
ABER
"- § 7 Abs. 2 StVO (Fahrzeugschlangen)
Bilden sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen, darf rechts schneller als links gefahren werden. Eine Fahrzeugschlange erfordert mehr als zähflüssigen Verkehr und wohl mindestens fünf Fahrzeuge hintereinander, die infolge des geringen Tempos mit verminderten Sicherheitsabständen fahren."
ich würde mich immer auf zweiteres beziehen... komisch
LeChris schrieb:
@cartriodge_case: Ich will gar nicht abbiegen. Kann aber passieren, das ich mal auf meiner Spur deren Breite zu einer (hier dann rechten) Seite voll ausnutzen muss, um zB jemand anderem Platz zu machen. Wenn dann ein sportiver Fahradfahrer meint, noch vorbei kommen zu können, kann er das meinen - auf eigene Haftung.
Überholen: Nein! (Außnahme, stehende Autos an der Ampel)
Vorbeifahren: Ja.
Wenn du dich im normalen Verkehr bewegst und auf einer Spur mit den Autos, darfst du nicht rechts überholen.
Wenn du dich auf einer anderen Spur bewegst (zweite Fahrspur oder extra Radweg zwischen den Autofahrspuren) darfst du rechts vorbeifahren wenn der Verkehr auf der anderen Spur langsamer läuft als auf deiner Spur.
wieso? ich seh das nicht so was sind denn deine argumente?^^
es ist halt eine schlecht umschriebene situation...
wieviel ist langsam? wenn da ein auto mit 10km/h rumfährt und platz ohne ende ist überhol ich natürlich links vor ner ampel alles rollt mir aber zu langsam fahrich rechts vorbei...
Warten Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, ein für das Vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein (Zwischen Fahrzeugreihen darf jedoch nicht vorgefahren werden, da sich die Regelung nur auf den äußerst rechten Fahrstreifen bezieht). Weiterhin müssen die Fahrzeuge zum Halten gekommen sein, bevor rechts überholt werden darf.
na dort: - § 7 Abs. 2 StVO (Fahrzeugschlangen)
warum sollten radfahrer nicht das dürfen was auch autofahrer dürfen? natürlich wenn ausreichend platz ist