garfunkel74
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.046
Hallo,
ich weiss das dies hier nicht die richtige Anlaufstelle ist meine Frage zu klären, jedoch wäre es trotzdem hilfreich einige Meinungen und auch Erfahrungen zu hören.
Beispiel: ein Onkel, Alleinstehend, keine unehelichen Kinder besitzt ein bewegliches Vermögen, 6 Wiesen und 2 Bauplätze. Er würde das gerne an seine 2 Neffen vererben.
1 Neffe soll 3 Wiesen und einen Bauplatz erhalten, der andere Neffe die 3 anderen Wiesen und den anderen Bauplatz. das bewegliche Vermögen soll hälftig aufgeteilt werden.
Im Testament wird nun ein Neffe bestimmt, der sich bereiterklärt die anderen Sachen seinem Bruder auszuhändigen. Im Endeffekt ist er Alleinerbe der sich verpflichtet dann die anderen Sachen gemäß des Wunsches des Onkels auszuhändigen. (alles formuliert im Testament)
Wie verhält sich es denn nun beim Tod des Onkels mit der Erbschaftssteuer. Wird die vorher einbehalten vom vorhandenen Erbe und DANN an die beiden Erben verteilt, muss der Alleinerbe alle Steuerlast alleine tragen oder wird alles einzeln bewertet und dann entsprechend jeweils eingefordert.
Hat da jemand Erfahrungen?
Leider darf der Notar diesbezüglich keine Beratung geben (behauptet er)
ich weiss das dies hier nicht die richtige Anlaufstelle ist meine Frage zu klären, jedoch wäre es trotzdem hilfreich einige Meinungen und auch Erfahrungen zu hören.
Beispiel: ein Onkel, Alleinstehend, keine unehelichen Kinder besitzt ein bewegliches Vermögen, 6 Wiesen und 2 Bauplätze. Er würde das gerne an seine 2 Neffen vererben.
1 Neffe soll 3 Wiesen und einen Bauplatz erhalten, der andere Neffe die 3 anderen Wiesen und den anderen Bauplatz. das bewegliche Vermögen soll hälftig aufgeteilt werden.
Im Testament wird nun ein Neffe bestimmt, der sich bereiterklärt die anderen Sachen seinem Bruder auszuhändigen. Im Endeffekt ist er Alleinerbe der sich verpflichtet dann die anderen Sachen gemäß des Wunsches des Onkels auszuhändigen. (alles formuliert im Testament)
Wie verhält sich es denn nun beim Tod des Onkels mit der Erbschaftssteuer. Wird die vorher einbehalten vom vorhandenen Erbe und DANN an die beiden Erben verteilt, muss der Alleinerbe alle Steuerlast alleine tragen oder wird alles einzeln bewertet und dann entsprechend jeweils eingefordert.
Hat da jemand Erfahrungen?
Leider darf der Notar diesbezüglich keine Beratung geben (behauptet er)