Frage zu einem Testament und der anfallenden Erbschaftssteuer!

garfunkel74

Lt. Commander
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
2.046
Hallo,

ich weiss das dies hier nicht die richtige Anlaufstelle ist meine Frage zu klären, jedoch wäre es trotzdem hilfreich einige Meinungen und auch Erfahrungen zu hören.

Beispiel: ein Onkel, Alleinstehend, keine unehelichen Kinder besitzt ein bewegliches Vermögen, 6 Wiesen und 2 Bauplätze. Er würde das gerne an seine 2 Neffen vererben.
1 Neffe soll 3 Wiesen und einen Bauplatz erhalten, der andere Neffe die 3 anderen Wiesen und den anderen Bauplatz. das bewegliche Vermögen soll hälftig aufgeteilt werden.

Im Testament wird nun ein Neffe bestimmt, der sich bereiterklärt die anderen Sachen seinem Bruder auszuhändigen. Im Endeffekt ist er Alleinerbe der sich verpflichtet dann die anderen Sachen gemäß des Wunsches des Onkels auszuhändigen. (alles formuliert im Testament)

Wie verhält sich es denn nun beim Tod des Onkels mit der Erbschaftssteuer. Wird die vorher einbehalten vom vorhandenen Erbe und DANN an die beiden Erben verteilt, muss der Alleinerbe alle Steuerlast alleine tragen oder wird alles einzeln bewertet und dann entsprechend jeweils eingefordert.

Hat da jemand Erfahrungen?

Leider darf der Notar diesbezüglich keine Beratung geben (behauptet er)
 
Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du wissen, wer Erbschaftssteuer zu bezahlen hat. Die Erbschaftssteuer fällt bei der Person an, die vom Erblasser begünstigt wird. Unabhängig davon, ob dies im Rahmen einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses erfolgt.
 
Jeder Neffe muss eine Erbschaftsteuererklärung abgeben und seine Erbschaftsteuer selber bezahlen. Wie Canni sagt.
 
Dein Ansprechpartner für die Steuerangelegenheiten ist der Steuerberater oder ein auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt (Fachanwalt für Steuerrecht) oder Dein zuständiges Finanzamt.
 
Das Testament wird in erster Linie gedeutet werden müssen. Wenn ein Neffe erbt, aber die Hälfte einem anderen Neffen geben muss, sind eigentlich beide die Erben. Zusätzlich kommen auch die Pflichtteilsberechtigten in Betracht.
Jeder Erbe muss seinen Teil der Erbschaftssteuer zahlen. Der kann sich stark unterscheiden.

Dein Notar wird eine entsprechende Meldung an das Finanzamt abgeben. Demnach kannst du nicht tricksen.
 
es ist quasi so formuliert:

§ 2 Erbeinsetzung
(1 )zu meinem Alleinereben setze ich ein: NEFFE 1


§3 Vermächtnisse
(1) Im Wege des Vermächtnisses wende ich NEFFEN Nr. 2 folgendes zu:

Nun ist die Sorge von Neffe 1 das er komplett die Erbschaftssteuer zu tragen hat, bevor an NEFFE 2 die bestimmten Vermächtnisse zugeschrieben werden.

Wie ich aber euch verstehe und auch das Testament deute, sollte diese Last aber doch anteilig an Neffe 1 und Neffe 2 verteilt werden, oder?
Am Ende geht es nur darum das es gerecht besteuert wird, nach jeweiligem vererbten Vermögen.
 
Sofern Neffe 2 das Vermächtnis nicht ausschlägt, muss er Erbschaftssteuer nur für die endgültig in sein Vermögen übergehenden Vermögenswerte zahlen.
 
alles klar! Danke mal. Dann ist ja in dem Fall alles in Ordnung, da jedem das besteuert wird was er auch tatsächlich bekommt und nicht eine Person komplett alles bezahlen muss an Steuern.
 
Also auch ein Vermächtniss muss versteuert werden. Ich würde das beim Notar vieleicht alles in einem Zug regeln. Dann hat man ein Ergebniss ,mit dem man ans Finanzamt tritt.
 
Wird die vorher einbehalten vom vorhandenen Erbe und DANN an die beiden Erben verteilt,

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei größeren Summen Vater Staat erst mal das komplette Geld sperrt bzw. alle Vermögenswerte bis ein genauer Endbetrag und die Aufteilung vorliegt.
Bei uns ging es um ein Haus, Grundstück und Barvermögen. Wurde alles erstmal von Vater Staat kassiert mit der Auflage die Erbfolge zu ermitteln und den gesamten Wert auf die Erben AUF DEM PAPIER zu verteilen. Dann hat Don Staat als Pate seiner Anteile kassiert und das Geld nach Bestätigung der Erben freigegeben.
Dann konnte geteilt werden. hat alles in allem ein Jahr gedauert. Kommt aber sicher auch auf die Werte, Ort, Verwalter und vor allem darauf an, ob erst noch Land zu Geld gemacht werden muss!?!
 
Hallo,

muss diesen Thread nochmals "aufwärmen" weil ich noch eine Frage hätte:

das Testament ist so formuliert....

§ 2 Erbeinsetzung
(1 )zu meinem Alleinereben setze ich ein: NEFFE 1


§3 Vermächtnisse
(1) Im Wege des Vermächtnisses wende ich NEFFEN Nr. 2 folgendes zu:


Es wird also alles Erbvermögen zwischen den 2 Neffen geteilt. Was passiert denn nun wenn der Onkel stirbt (hat keine Kinder und keine Frau oder Ex Frau) Kommen dann beide Neffen für die Bestattungskosten auf und wird das vom kompletten Nachlaß verwertet oder wie genau muss man sich das vorstellen? Hat da jemand Erfahrungswerte?
 
Komische Frage. Muss da überhaupt rechtlich geprüft werden, wer das zu machen hat? Da beide Begünstigte sind, sollten sich doch wohl beide berufen fühlen, den werten Erblasser unter die Erde zu bringen.

Fifty-fifty, was denn sonst . . . ?

Mal ernsthaft, würde ich als alter Sack erfahren, dass meine Kinder sich darüber streiten, wer die Beerdigung bezahlen muss, würden beide bis auf den Pflichterbteil enterbt. Punkt.
 
Heretic Novalis schrieb:
wenn hälftig geteilt werden soll, frage ich mich nach dem grund für die aufteilung in alleinerbe und vermächtnisnehmer... kann der onkel einen der beiden neffen nicht leiden oder steht er auf stress zwischen beiden?

naja... egal. da es explizit so vermerkt wurde, dürfte ihm der unterschied ja klar gewesen sein.

für dich zum nachlesen: http://www.erbrecht-einfach.de/vermaechtnis/vermaechtnis-und-erbschaft-unterschiede.html

wieso Stress zwischen beiden Neffen? Laut Notar ist diese Formulierung die einfachste um das Erbe nach den Vorstellungen des Vererbenden aufzuteilen. Dazu ist es auch die wesentlich kostengünstigere wie er meinte. Oder was genau meinst du?

habe den link gelesen danke dafür.
Nachtrag es soll nicht genau hälftig getrennt werden. Es geht um verschiedene Vermögenswerte und einige Grundstücke, die ausgewählt an den jeweiligen Neffen verteilt werden sollen.
Ergänzung ()

deshalb folgende Frage:

Zahlt jeder Neffe die Erbschaftssteuer gemäß seines erhaltenen Erbes? Oder muss nur Neffe1 (Alleinerbe) alles bezahlen und Neffe 2 (Vermächtnisnehmer) nicht?
Ergänzung ()

http://www.finanzvergleich.de/erbschaftssteuer/wer-muss-die-erbschaftssteuer-zahlen.html

dieser link beantwortet es. Danke mal
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben