Garantie bei Privatkauf?

shaze

Ensign
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Aug. 2006
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Hallo allerseits,

ich hatte ein kleines Problem mit meiner Grafikkarte, welche in einem Forum gebraucht gekauft hatte. Da die Garantie noch nicht abgelaufen war, habe ich diese natürlich in Anspruch genommen. Erster Konflikt: Über E-Mail kontakt wurde mir ein Retourenschein geschickt aber an die Adresse, die auf der Rechnung war, also an den vorherigen Besitzer. Über E-Mail nochmal nachgefragt, kein Problem neue an die richtige bekommen. Jetzt habe ich die Grafikkarte eingeschickt, und sie haben diese dann WIEDER an die alte Adresse geschickt.

Was nun? Bei einem Retourenschein kann man ja noch sagen, kein Problem. Aber bei einer Grafikkarte die an eine falsche Adresse geschickt wurde, ist das ja was ganz anderes.

Wie sieht das aus? Habe ich eigentlich überhaupt anspruch auf Garantie als "Zweitkäufer"? Und ist das meine Schuld oder ihre? Ich habe zwar nicht explizit darauf hingewiesen dass die Grafikkarte auch zu mir zurück soll, aber dass muss denen doch klar sein wenn ich den Retourenschein an meine Adresse verlange, und die Grafikkarte auch von meiner Adresse aus verschickt wurde?

Habe denen natürlich schon eine E-Mail geschrieben, aber seit 2 Tagen noch keine Antwort bekommen. Handelt sich übrigens um den Internetshop - Bestseller-Computer.de


Ich danke vielmals für hilfe.
 
Eigentlich hat nur der Erstkäufer Garantieanspruch. Diesen müsste es in schriftlicher Form an dich abtreten~

Normalerweise sollten die das germerkt haben, aber in einer Firma schauen die warscheinlich einfach nur auf die Rechnung bzw. auf die Kundennummer, gucken dann in den Computer und schicken sie dann an die Adresse die dort gespeichert ist, zurück.

Sofern der Erstkäufer sie nun annimmt solltest du diesen mal anschreiben und fragen ob er sie dir zuschickt, ist natürlich mit Kosten für dich verbunden. Wenn du Glück hast und der Käufer nimmt sie nicht an, dann kann die Firma dir die Karte ja zuschicken - aber selbst dann würde ich den Erstkäufer anschreiben mit der Bitte den Garantieanspruch an dich abzutreten.




cya
cr@zy
 
Soweit mir bekannt ist, sind Herstellergarantien grundsätzlich produktbezogen und nicht personenbezogen.

Will heißen, die Garantie "klebt" am Produkt, die Garantieansprüche gehen somit auf den neuen Eigentümer über.

Aber: Garantien sind freiwillig vom Hersteller gewährte Sonderrechte. Somit ist ein Hersteller auch berechtigt, die Garantie nach Belieben zu begrenzen.

Es hilft daher nur ein Blick in die Garantiebedingungen.

MfG,
Dominion1.
 
So sieht es aus.
Generell übernehmen Händler die Garantie bzw. Raparatur bei einem Zweitkäufer meistens nur aus Kulanz.
Sofern nichts weiter in den Garantiebedingungen bzw. AGB's steht sollte man bei dem Händler direkt anrufen und bei so einem Fall anfragen.

Vor ein paar Jahren, als mir meine gebrauchte Grafikkarte "abrauchte", die noch Garantie hatte, rief ich gleich den Händler ab und schilderte die Situation. Der Umtausch hat zwar gedauert aber es wurden keinerlei Probleme gemacht. Ich bin mir auch ziemlich sicher das ich extra ein Schreiben beigefügt hab an welche Adresse das Umtauschmodell geschickt werden sollte.
 
bis wann gilt eigentlich die Garantie?

Bei mir war das Problem folgendes: Garantie lief bis 02.01.2009. Ich habe am 01.01.2009 eine E-Mail geschickt wo ich das Problem geschildet hatte. Am 04.01.2009 bekam ich eine E-Mail mit der Zusage dass man Garantie noch auf Kulanz gewährt. Ich habe dann einen Retourenschein beantragt, der allerdings 2 1/2 (!!!) Wochen gebraucht hat. Hab dann direkt die Grafikkarte hin, und postwendend zurückbekommen: Garantie abgelaufen.

Habe dem Paket auch den E-Mail Verlauf beigefügt.

Ist doch ihre Schuld, dass sie so lange für den Retourenschein gebraucht haben oder?

WIe sieht's aus, kann ich da jetzt was rausholen, oder hab ich Pech gehabt?
 
dominion1 schrieb:
Soweit mir bekannt ist, sind Herstellergarantien grundsätzlich produktbezogen und nicht personenbezogen.


Grundsätzlich legt der Hersteller selbst fest, wie seine Garantiebedingungen aussehen.
 
shaze schrieb:
...Garantie lief bis 02.01.2009. Ich habe am 01.01.2009 eine E-Mail geschickt wo ich das Problem geschildet hatte. ...
Ist doch ihre Schuld, dass sie so lange für den Retourenschein gebraucht haben oder?
...

Es gilt der Stichtag der Meldung des Schadensfalls, nicht die Reaktionszeit der Garantieträgers, das ist deren Problem. Schon die Anwort am 04., das es Kulanz sei ist Blödsinn, da du die Meldung vor Ablauf der Frist erbracht hast.
 
Der Internet Shop ist ohnehin nicht für Garantie zuständig sondern für Gewährleistung.

Und das mit der Kulanz ist auch kein Blödsinn, weil bei Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, der Kunda also dem Händler beweisen muss, daß der Mangel, der zum Ausfall des Produktes führte schon beim Kauf vorlag.

@Shaze

Wer ist denn der Hersteller der Karte, vielleicht hast du da Glück, bei dem Shop dürfte nichts für dich zu holen sein.
 
kisser schrieb:
Der Internet Shop ist ohnehin nicht für Garantie zuständig sondern für Gewährleistung.

Und das mit der Kulanz ist auch kein Blödsinn, ...

Kulanz kann erst ab Ablauf der Gewährleistungsfrist gewährt werden, aber die Meldung kam vor Ablauf, daher ist es keine Kulanz, sondern Gewährleistung. Wenn der Händler es Kulanz nennt, dann lenkt er von seiner Pflicht ab, so nach dem Motto, schau mal, wie nett wir sind, wir sind kulant. Frist eingehalten? Dann Gewährleistung und keine Kulanz. Kulanz erst nach Ablauf der Frist möglich.
 
Nach 6 Monaten ist alles nur noch Kulanz, denn der Händler kann auf ein Gutachten vom Käufer bestehen, daß der Fehler zu Beginn schon vorhanden war.

Und Zweitbesitzern muß der Händler auch überhaupt nichts gewährleisten, weil er mit diesem keinen Vertrag eingegangen ist.
 
kisser schrieb:
Nach 6 Monaten ist alles nur noch Kulanz....

shaze schrieb:
...Garantie lief bis 02.01.2009. Ich habe am 01.01.2009 eine E-Mail geschickt ...

Wie im Thread geschrieben wurde, wurde der Anspruch vor Ablauf der Frist gestellt. Was fehlt, ist die Info, ob es die 6 Monate oder die Garantielaufzeit ist. Aber selbst nach den 6 Monaten muss der Händler die Ware zurücknehmen und die Garantieabwicklung mit dem Hersteller in die Wege leiten, das ist nicht Aufgabe des Kunden.

Der Threadersteller sollte auch mal schreiben, ob er Händlergewährleistung oder Herstellergarantie meinte. Dennoch ist immer der Händler erster Ansprechparter. Kulanz wäre, wenn der Händler von der abseits der rechtlichen Lage das ganze auf kurzem Wege z.B. durch Umtausch regelt, ohne das er rechtlich gezwungen wäre, aber das Einleiten der Garantieabwicklung mit dem Hersteller ist Händlersache.

Nur im Falle eines Schadens an Gegenständen oder Personen, die vom Produkt verursacht wurden tritt man als Käufer an den Hersteller, der Produktschaden geht immer über den Händler.
 
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Nach 6 Monaten muss der Händler überhaupt nichts. Wie kommst du drauf, daß der Händler verpflichtet ist, eine Garantieabwicklung über den Hersteller zu veranlassen?
Der Händler hat mit dem Hersteller keine Geschäftsbeziehung, die Ware bekommt er vom Distributor, und an den gehen Gewährleistungsfälle zurück.
 
kisser schrieb:
...Wie kommst du drauf, daß der Händler verpflichtet ist, eine Garantieabwicklung über den Hersteller zu veranlassen? ....

BGB

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Folge einfach den §, dort ist stets die Rede vom Verkäufer, nur bei Schadensersatz ist der Hersteller zu belangen (außgenommen der Schaden am Produkt selbst, der ist über den Händler zu bearbeiten), außer der ist nicht erreichbar, dann auch der Verkäufer.

Der Kunde hat im Garantiefall und im Fall der Gewährleistung stets nur mit dem Verkäufer zu tun. Unterschied: im Gewährleistungsfall tritt der Händler ein, im Garantiefall der Hersteller, aber Ansprechpartner ist der Vekäufer. Man muss nur unterscheiden, wer den Schaden vertritt, die Bearbeitung in Bezug zum Kunden macht der Händler. Wobei der Händler bei der Garantie entstehende Kosten abwälzen kann.

Es gibt Hersteller (wie Panasonic), die auch zu Gewährleistungszeiten und Garantiezeiten erster Ansprechpartner sind, das ist aber ein Service und ein Entgegenkommen zum Kunden.
 
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vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge!

Hab jetzt eine neue Grafikkarte von denen geschickt bekommen, nachdem ich bissl gemotzt hab! :D
 
Fu Manchu, ich kenne es von vielen Herstellern, dass diese RMA-Fälle von Endkunden gar nicht annehmen, sondern das über die Händler abwickeln. Auf welcher (vermutlich vertraglichen) Rechtsgrundlage das passiert, weiß ich nicht, da hast du sicher mehr Ahnung.

Was aber die von dir zitierten Paragraphen mit von der gesetzlichen Sachmängelhaftung losgelösten Garantiefragen zu tun haben, erschließt sich mir nicht so ganz, könntest du das noch mal erläutern?
 
FidelZastro schrieb:
......zitierten Paragraphen mit von der gesetzlichen Sachmängelhaftung losgelösten Garantiefragen zu tun haben, erschließt sich mir nicht so ganz, könntest du das noch mal erläutern?

Die § bezogen sich nicht auf das Thema Privatkauf, sondern als Antwort auf das Zitat von Kisser.
 
Du hast mich offenbar nicht verstanden. Nicht der Händler wickelt die Gewährleistung beim Hersteller ab, sondern der Distributor. Deshalb dauert das doch auch manchmal so lange im Gewährleistungsfall.
 
kisser schrieb:
... Nicht der Händler ... sondern der Distributor...

Den genauen Unterschied kannst du bestimmt erläutern: http://de.wikipedia.org/wiki/Distributor

Wiki: "Ein Distributor ist allgemein ein Verteiler, Großhändler, Filmverleiher. Die Distribution (aus lat. distribuere "verteilen, aufteilen") beschreibt im Allgemeinen die Verteilung von Gütern von der Produktionsstätte bis zum Konsumenten."

(Zwischen-)Händler und Distributor sind im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Meinst du ein anderes Glied in der Kette vom Hersteller zum Verkäufer? Wie soll sich ein Kunde dann aber an die Zwischenleute wenden, die sind doch dem Kunden unbekannt? Angestoßen wird das über den Händler, ob dann weitere Distributoren zwischengeschaltet werden, ist dem Kunden egal. Darum ging es. Die Zwischenschritte sind dem Kunden unbekannt und für ihn auch nicht von Bedeutung.
 
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