Hat das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit Einsicht in meine Krankenakte zu bekommen?

easyVic

Cadet 4th Year
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Dez. 2008
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78
Hallo,
ich würde gerne Wissen ob das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit hat Einsicht in meine Krankenakte (von der Krankenkasse) zu bekommen, ohne meine Zustimmung? Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

easy
 
Im Zuge meines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Epelepsie). Es wird Gefragt ob ich z.B. schon einmal in einer psychatrischen Klinik war. Ich möchte diese Frage mit nein beantworten, auch wenn dies nicht ganz der Wahrheit entsprechen würde. Deswegen interessiert mich ob Einsicht in meine Krankenakte durch das Straßenverkehrsamt möglich ist.
 
Falschangaben sind in den meisten Fällen strafbar. (es sei, denn die Fragen sind unsachlich und haben nichts mit der Angelegenheit zu tun)
Ich bin kein Jurist, ich weiß nicht wie es sich in deinem Fall verhält. Ich würde allerdings mit Falschangaben grundsätzlich sehr aufpassen.

z.B.: Der Arbeitgeber darf nicht fragen, ob du schwanger bist (das ist eine der wenigen Fragen, bei deren Beantwortung du lügen darfst, dass sich die Balken biegen). Bei Fragen zu deinem Gesundheitszustand ist die Lage schon wesentlich komplizierter.

Das Straßenverkehrsamt hat keinen Zugriff auf irgendwelche Krankenakten. Nicht mal der Amtsarzt weiß etwas über deine Patientengeschichte. (es sei denn, er ist zufälligerweise dein behandelnder Arzt)
(Zumindest in Österreich wird diesbezüglich Datenschutz noch sehr groß geschrieben)
 
Grundsätzlich solltest du dich im Dialog mit deinem Neurologen - falls nicht schon geschehen - zunächst einmal mit der Frage beschäftigen, ob du (inzwischen wieder) so gut eingestellt bist, dass du überhaupt wieder fahrtüchtig bist. Kannst du also ausschließen, während einer Fahrt einen Anfall zu erleiden? Ich hoffe es für dich!

Grundsätzlich gibt es im Web für alle Gruppen Selbsthilfeforen. Evtl. magst du dich an solches wenden: z.B. Epilepsie-Netz

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass du gerade deine private Fahrerlaubnis zurück erlangen möchtest und nicht etwa einen Personenbeförderungsschein (Taxischein). Im letzteren Fall würdest du im Zuge der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Einsicht in medizinische Unterlagen ohnehin schriftlich zustimmen müssen. Ob die Zustimmung dann genutzt würde, ist offen.

PS: Falls du in einer neurologischen oder psychosomatischen/psychotherapeutischen Klinik behandelt worden sein solltest, die in ihrem Namen auch nur auf eine solche Fachabteilung hinweist, spräche bei genauer Wortauslegung natürlich nichts dagegen, einen früheren Aufenthalt in einer Psychiatrie zu verneinen!
 
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Ja, Wolkenheim Neurologie und Psychiatrie sind nicht das gleiche.
Ich weiss zwar nicht warum die Fahrerlaubnis eingezogen wurde, es kann aber sein, dass das Amt ein Gutachten von einem Facharzt haben möchte.
 
Hallo,

sry wenn ich mich in das Thema einmische.. aber da ich momentan wegen Epelepsie krank geschrieben bin( nach 4maliger Synkope ..) .. aber momentan auch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer mache.. ist meine Frage.. wenn der Arzt sagt.. ich darf kein Fahrzeug mehr führen (hat der Herr Neurologe getan!) ist das bindend für mich? Also rechtlich? Ich mein.. auch wegen der Ausbildung..:(
 
Was glaubst du denn was passiert, wenn du während der Fahrt einen epileptischen Anfall bekommst und du jemanden überfährst?
Ist das dein ernst, dass du danach auch noch fragen mußt?

Schon mal dran gedacht, davon abgesehen, dass du andere Menschen gefährdest, deine Versicherung wohl kaum einen Schaden übernehmen dürfte, wenn du trotz ärtzlicher Anordnung Auto fährst und es zu einem Unfall kommt?
Es braucht nicht viel, damit es bei einem Unfall zu einem Millionenschaden kommt.
 
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Ich kann zwar verstehen, dass man an einem Job hängen kann, aber ich verstehe hier die beiden (TE und Mister.X) überhaupt nicht!
Wie kann man denn auf die Idee kommen Fahrzeuge zu lenken, wenn man keine Kontrolle (Gesundheitsbedingt) über sich hat?
Mal abgesehen vom fehlenden Versicherungsschutz und der daraus für einen selbst entstehenden Konsequenzen - denk doch mal an die anderen Verkehrteilnehmer! Und dann noch als Berufskraftfahrer - mir fehlen echt die Worte!!!
 
Ich bin seid 2 Jahren Anfallsfrei und vom Neurologen spricht nichts dagegen. Die gleiche Frage können sich alle Leute mit Sekundenschlaf, Herzinfaktsrisiko und sehr alte Leute im allgemeinen auch stellen ob sie n och fahren sollten. ich möchte meinen Führerschein für private Zwecke wieder haben. Ich wollte nur wissen, ob Einsicht in die Krankenakte besteht ohne meine Einstimmung. Außerdem besteht Versicherungschutz. Es gibt gewisse Grundlagen die erfüllt sein müssen um mit Epelepsie ein Fahrzeug zu lenken, die sind bei mir alle locker erfüllt. Ich würd da mal ganz vorsichtig sein mit deiner Behauptung mich unverantwortlich zu nennen. Nicht jeder Epeleptiker rennt mit nem Fahrradhelm rum und hat immer zu Anfälle. Bevor der Führerschein mal weg musste hatte ich über 7 Jahre keinen Anfall. Außerdem muss ich ein Fachärztliches Gutachten beibringen, dieses wird dann auch bestätigen (oder auch nicht) ob ich meinen Führerschein wieder erhalten darf. Dein Kopf kann übrigens auch Krampfanfälle produzieren, bei starkem Schlafentzug und Stress und so weiter. Jeder Kopf kann das. Ich hätte mir meinen Führerschein auch schon nach einem Jahr wiederholen können, habe aber extra zwei Jahre gewartet.
 
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Na, dann ist doch alles bestens. Übrigens haben Ärzte Schweigepflicht bis zur Aufhebung.
@Lars: In der Augenheilkunde gelten ab Juli diesen Jahres aufgeweichte Fahrtauglichkeitsbeschränkungen. Die sehen z.B. folgendermaßen aus, dass ein Rot-Grün-Blinder jegliche Schienenfahrzeuge führen darf etc.
 
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Mal zum Verständnis, das Verkehrsamt kann natürlich nicht von Deiner Krankenkasse oder Deinen behandelnden Ärzten Unterlagen ohne Deine Zustimmung anfordern. Es kann aber die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis versagen wenn Du nicht zustimmst. In der Regel reicht denen aber das Fachärztliche Gutachten, denn die Menschen im Verkehrsamt sind keine Ärzte.
Allerdings wird der Facharzt Einblick in Deine Krankenakte haben wollen.
 
Ich habe zwar so gut wie keinerlei Ahnung vom Recht.

Aber könnte diese "Falschaussage" nicht im Falle des Falles zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen, da du evtl. den Führerschein gar nicht wiedererlangen hättest dürfen? Weil das würde dann sowohl dich, wie auch den anderen Beteiligten ziemlich in die *** reiten.

Deswegen wäre es meiner Meinung nach das einzig korrekte die Aussage wahrheitsgemäß auszufüllen. Sofern du wirklich fahrtüchtig bist wie du es beschreibst, sollte es dabei auch zu keinerlei Komplikationen führen.
 
Ich würd an deiner stelle auch die ganze Wahrheit auf den Tisch legen,
ich denke wenn du Falschangaben machst und es dann später wirklich zu einem Unfall kommt und die Ursache dafür dann herausgefunden wird, dann wirst du ein weitaus größeres Problem haben als keinen Führerschein mehr...
 
@easyVic: Anfangs konnte deine Frage durchaus als unverantwortlich missverstanden werden. Jedoch scheint dies nach deinem letzten Post gerade nicht der Fall zu sein! Respekt! Da du nach eigener Aussage ohnehin ein Gutachten beibringen musst, wird offensichtlich wirklich dein Einzelfall geprüft; standardisierte Antwortmöglichkeiten in Formularen sollten da nicht überbewertet werden. Übrigens könnte dein Neurologe Erfahrungen besitzen im Umgang mit solchen Formularen! Wenn er dich unterstützt, wird er dich auf Nachfrage auch beraten.

@Mister.X: Wenn man dir einen sachlichen Rat geben kann, vor allem einen: Klär erstmal mit deinem Neurologen, ob deine Fahrtauglichkeit dauerhaft oder nur vorübergehend nicht mehr gegeben ist!
 
@dA_s0uL
Ich denke darum geht es hauptsächlich.
Wenn der Arzt dir sagt, dass du Führerscheintauglich bist, dann liegt die Verantwortung bei ihm.
Sagt er jedoch du bist Fahruntauglich und du fährst trotzdem, dann liegt die Verantwortung für einen Unfall bei dir mit allen Konsequenzen, Versicherungsschutz usw.
Im übrigen ist es durchaus möglich, dass bei einem Unfall, auch wenn die Krankheit nicht die ursache war, die Schuld trotzdem auf diese geschoben wird.
Ein gutes Beispiel ist da eine Alkoholfahrt. Auch wenn ein Unfall durch Fremdverschulden vorliegt, bekommt der unschuldige alkoholisierte Fahrer eine Teilschuld, ganz automatisch.
 
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