News Irreführende Preisangaben: Verbraucherschützer setzen sich gegen Saturn durch

@boonstyle
Deswegen habe ich ja den Autovergleich gebracht.

Gerade Amazon tut gerne über die UI so, als wenn man nach 30 Tagen (neuerdings wohl teilweise oder ganz nur noch 14 Tage) kein Recht auf irgendwas mehr hat.

Also daher kommt meine persönliche Auslegung des Rechts (ob die nun 100% deiner Meinung entspricht, oder nicht) sicherlich nicht.
 
tiga05 schrieb:
Gerade Amazon tut gerne über die UI so, als wenn man nach 30 Tagen (neuerdings wohl teilweise oder ganz nur noch 14 Tage) kein Recht auf irgendwas mehr hat.
Das interpretierst du falsch. Es geht nur um Rücksendungen, wenn es einem doch nicht gefällt.
 
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ruthi91 schrieb:
Ist das nicht schon von vornherein ein Schuss ins eigene Knie von Saturn gewesen? Normalerweise geht ja einer der ersten Blicke auf Preisschild und wenn der Preis künstlich höher liegt, nimmt man doch eher davon Abstand.
das wundert mich auch.
Ich finde es auch schlimmer, niedrigere Preise zu suggerieren, das ist eine viel abstoßendere Praktik.
 
boonstyle schrieb:
Die Mehrheit hat schlicht nicht die Lust/Kapazität sich zu informieren ob der Preis überhaupt "höher" ist.
Wobei sich dann die Frage stellt, bis zu welchem Punkt man diese Leute dann schützen muss und ab wann man eigenständige Verantwortungsübernahme vorraussetzt.

Einen Vergleichspreis nachzuschauen ist in ein, zwei Minuten mit dem Smartphone erledigt. Ich würde mal behaupten, 99% der Kunden in Elektromärkten haben Zugang zu Smartphone/Internet und können google bedienen.
Wer dazu keine Lust hat, der zahlt dann halt den Aufpreis für Faulheit. Sind ja keine Grundnahrungsmittel, auf die jeder angewiesen ist, sondern Luxuskram, den man haben will aber nicht zwingend braucht.
 
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Incanus schrieb:
Die Logik verstehe ich nicht. MediaMarkt/Saturn sind zudem keine Elektronikläden und daher nur schwer mit K&M zu vergleichen.
Also bzgl. der Aussage, dass MM/Saturn keine Elektronikläden sind solltest du vielleicht mal schauen mit welchem Wortlaut beide werben 😂
 
Also haben die nun das gleiche Sortiment, wie früher Conrad, K&M, Arlt etc. oder nicht? Das war doch schließlich das Thema.
 
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habla2k schrieb:
Darum gehts dabei auch nicht, sondern um korrekte Bezeichnungen. So wie das N-Wort, das M-Wort und das E-Wort anstattt Inuit.
Kanufahrer machen nach wie vor die Eskimo-Rolle und ich esse immer noch gerne Negerküsse oder kaufe Medizin in der hiesigen Mohrenapotheke. Was ist daran so verwerflich? Pipi Langstrumpfs Vater wird von ihr ja auch als Negerkönig bezeichnet, ohne dass man Astrid Lindgren gleich als Rassistin beschimpfen muss.
habla2k schrieb:
Es ist einfach ein überholter und nicht korrekter Begriff. Aber wenn man eben zu festgefahren ist um sich da einfach an etwas neues zu gewöhnen, kann man wohl nix machen. ;)
Ich nutze die alten Wörter nicht verletzend, sondern einfach aus Gewohnheit.
Ergänzung ()

Macerkopf schrieb:
Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, gerade so ein Unternehmen wie Media-Markt/Saturn, die nicht unwesentliche Umsätze generieren. Beispiel, bei Defekten/Reklamationen innerhalb der ersten 12 Monate hast du lieber Hersteller das Gerät anstandslos zurückzunehmen.
Soweit ich weiß, existiert in Deutschland und der EU kein allgemeine Verpflichtung, eine Garantie anzubieten (die ist freiwillig). Wenn der Händler das weiß, zahlt er am Ende drauf, weil er vom Hersteller nichts zu erwarten hat.
Macerkopf schrieb:
Dann haben auch die Hersteller ein Interesse daran Ihr Qualitätsmanagement zu hinterfragen und die Qualität bestenfalls zu steigern.
Man müsste einfach die Kunden besser informieren über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Dann würden sie vermutlich um Produkt mit keiner Garantie eher einen Bogen machen, was auch dem Händler zugute käme.
Macerkopf schrieb:
Und wenn die Hersteller nicht mitspielen schmeiss ich sie aus dem Sortiment, dann können sie sich überlegen was höher wiegt, die paar Reklamationen für die sie selber Verantwortlich sind oder der Umsatzverlust wenn sie bei Media Markt/Saturn nichtmehr gelistet sind.
Je nachdem, ob der "Garantieverweigerer" ein Global Player ist oder nur ein kleiner Krauter, ist es schwierig, einen Weltkonzern zu verbannen.
Macerkopf schrieb:
Ich würde die Märkte komplett umorganisieren, wer Beratung braucht soll nen Termin buchen und alle anderen können über ein Terminal die Ware auswählen und bekommen diese dann direkt vom Lager über irgendein automatisiertes System geliefert (wie bei Apotheken), also eine Art Self-Service. Man spart Personal und der Kunde hat trotzdem noch die Möglichkeit den Artikel sofort vor Ort zu bekommen.
Da werden dann vor allem die Älteren, die das Terminbuchungstool nicht bedienen können, diskriminiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Weyoun
Ich sehe du hast keinen Willen das aus anderen Perspektiven zu betrachten, daher macht eine weitere Diskussion an der Stelle keinen Sinn und ist ja sowieso OT und wird wahrscheinlich verschoben. Trotzdem schade. Schönen Tag noch :)
 
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calippo schrieb:
Wobei sich dann die Frage stellt, bis zu welchem Punkt man diese Leute dann schützen muss und ab wann man eigenständige Verantwortungsübernahme vorraussetzt.
Diese Frage ist schon seit Jahrzehnten geklärt und die Antwort lautet im deutschen Recht immer:

Es ist der zu Schützen, wer der Schützenswertere (schwächere) ist. Im Falle von Verbrauchern im Verhältnis zu professionellen (Händlern in dem Fall) ist immer der Verbraucher zu schützen. Dies hat mehrere Gründe unter anderem:

1. Der Händler hat i.d.R. viel größere Ressourcen in einem Rechtsstreit
2. Der Händler hat einen massiven Informationsvorteil gegenüber dem Kunde
3. Der Händler hat mehr Zeit um sich der Sache zu widmen (ein Händler ist den meisten Fällen eine juristische Person)

Zu sagen "du bist volljährig und muss ja wissen was du tust" ist keine erstrebenswerte Haltung, da diese schlicht der Übervorteilung von Verbrauchern Vorschub leisten würde. Der durchschnittlich intelligente und gebildete Deutsche ist nicht in der Lage die Rechtsauslegung zu leisten geschweige zu verstehen und da es der Durchschnitt ist muss man berücksichtigen, dass die hälfte aller noch weit weniger Möglichkeiten hat. Würden wir derart vorgehen hätten wir hier Zustände wie in den Vereinigten Staaten von Amerika, in denen jeder jeden versucht übers Ohr zu hauen und Menschen ihre Existenzen, aufgrund einer uninformierten Entscheidung, verlieren.
Ergänzung ()

tiga05 schrieb:
@boonstyle
Also daher kommt meine persönliche Auslegung des Rechts (ob die nun 100% deiner Meinung entspricht, oder nicht) sicherlich nicht.
Persönliche "Meinungen" sind für das Recht irrelevant, daher heißt es auch Recht und nicht Wunschbestrebung.
 
Macerkopf schrieb:
Und wenn die Hersteller nicht mitspielen schmeiss ich sie aus dem Sortiment, dann können sie sich überlegen was höher wiegt, die paar Reklamationen für die sie selber Verantwortlich sind oder der Umsatzverlust wenn sie bei Media Markt/Saturn nichtmehr gelistet sind.
Du bist sicher nicht im Handel tätig, sonst würdest Du das nicht schreiben.
Eine Großhandelskette (Saturn, Medimarkt, Expert, ...) hat bindende Verträge mit den Herstellern.
Die kann man nich einfach "rausschmeißen aus dem Sortiment".
Da hagelt es Strafen.

Als kleiner Krauter habe ich es bei HP hinbekommen, bei Vobis und Medimax aber niemals.
 
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@tiga05

Kuristina schrieb:
Das interpretierst du falsch. Es geht nur um Rücksendungen, wenn es einem doch nicht gefällt.

Dies ist korrekt, die Frist bei Amazon entspricht den nach BGB (BGB §§ 312) gültigen Fristen für Fernabsatzgeschäfte und hat absolut gar nichts mit Vertragserfüllung/Mängelgewährleistung nach BGB oder individueller Garantiezusagen im Rahmen des Kaufvertrages zu tun.
 
@wuselsurfer Offensichtlich scheinst du nicht verstanden zu haben worum es mir gegangen ist, Media-Markt muss Marke XYZ nicht vertreiben und ein Vertrag kommt nur dann zustande wenn beide den Bedingungen zustimmen, ganz einfach. Es kann halt nicht sein das bei Reklamationen der Händler jedes Mal der dumme ist und der Hersteller der für die Qualität seiner Produkte verantwortlich ist, sich aus der Affäre zieht. Aber es obliegt Media-Markt entsprechende Verträge auszuhandeln, wenn sie das nicht machen, selber Schuld. Ich als Kunde sehe es nicht ein bei einem fast neuen Produkt 4 Wochen Reperaturzeit hinzunehmen, dass soll der Verkäufer mit seinem Lieferanten/Hersteller klären. Und Media-Markt hat die Marktmacht um einzelnen Marken gewisse Bedingungen zu diktieren. Ich sag nicht das es bei allen Marken/Lieferanten umsetzbar ist. Edeka vertreibt seit über einem Jahr keine Pepsi mehr, geht also offensichtlich schon. Und Verträge können jederzeit gekündigt werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich erachte ich dieses Urteil als gut. Natürlich liesse sich darüber streiten, ob der Preis jetzt irreführend ist, oder irgendwie anderweitig nicht korrekt aufgeschlüsselt war. Für mich ist dieses Preisschild klar verständlich und ich spreche hier nur von meiner Person. In freier Wildbahn gibt es eben nicht nur uns Foristen, die genaue Vergleiche anstellen und darüber hinaus auch noch genau wissen was wir wollen.

Das Thema Plusgarantie ist jedoch absolut fragwürdig, denn der Vertrag dazu schließt sich in Teilen selbst schon aus und ist intransparent. Probleme sind damit vorprogrammiert. Damit bin ich auch nicht der Einzige.

Ich hatte 2019 als die LG OLED C9 Serie erschienen ist, einen solchen in 65 Zoll bei Saturn erworben. Natürlich mit besagter Plusgarantie auf 5 Jahre. Da ich nicht warten konnte und wollte, hat mich der Spaß ca 3.200 Euro gekostet.
Anfang diesen Jahres habe ich bemerkt, dass sich rund um das Display plötzlich tote Pixel anhäuften. Erst waren es wenige und binnen 6 Wochen sicher viele Tausend. Es sah aus wie ein gepunkteter Rahmen. Da es den Saturn Markt nicht mehr gab, bei dem ich seinerzeit den TV erworben habe, habe ich mich direkt an die Versicherung gewandt. Aussage: Kein Problem, es ist wirtschaftlich nicht reparierbar. Ein Team kommt, holt den TV ab und sie bekommen eine Gutschrift in Höhe der versicherten Summe. So weit so gut…. Das Team kam 1 Woche später, hat den TV geholt und mir eine Abholbestätigung in die Hand gedrückt. Mit dieser solle ich doch in den nächsten Media Markt oder Saturn laufen und meinen Anspruch geltend machen. Ich Stand nun im Service Center in einem mir nahen Media Markt und wartete dort knapp 1,5 Stunden bis der dortige Mitarbeiter meinen Fall zum 30x mal gelesen und irgendwie verstanden hat. Irgendwann kam dieser und erzählte mir, dass die Versicherung nicht die versicherte Schadenssumme, sondern nur ein Vergleichsgerät erstattet. So wurde mir ein Gerät für 1.149 Euro angeboten. Nach mehreren Anwaltsschreiben, etc pp…. blieb es bei dem besagten Betrag zuzüglich eine kleinere Gutschrift. Wirklich geholfen hat mir dann ein Mitarbeiter aus diesem Markt, der per Cashback, Rabattaktion, Treuerabatt usw, den Preis für einen würdigen Nachfolger (Der hoffentlich länger als 5 Jahre hält) so reduzieren konnte, dass ich für ca. 800 Euro Zuzahlung einen LG C4 in 77 Zoll bekommen habe. Laut eigener Aussage kennt er das Gebaren und findet es selbst auch nicht gut. Er hat mir nicht mal eine neue Plusgarantie angeboten. Vielleicht sollte sich der Verbraucherschutz mal diese Plusgarantie genauer ansehen. Sorry für OT
 
Macerkopf schrieb:
@wuselsurfer Es kann halt nicht sein das bei Reklamationen der Händler jedes Mal der dumme ist und der Hersteller der für die Qualität seiner Produkte verantwortlich ist, sich aus der Affäre zieht
Natürlich kann das sein, wie du selbst schreibst obliegt es dem Händler entsprechende Verträge auszuhandeln und du als Konsument hast daher die Freie Wahl dort zu kaufen wo du willst. Entsprechende Informationen (AGB) haben alle Händler ausliegen / aushängen. Dort kannst du dich auch (i.d.R.) über entsprechende Regelungen informieren.


Macerkopf schrieb:
4 Wochen können, je nach Produkt, völlig zureichend und zulässig sein. Was du erachtest oder nicht ist irrelevant in den meisten Fällen. Dir steht natürlich immer der Rechtsweg offen, aber Erfahrungsgemäß übersteigen hier die Streitkosten den Streitwert und deine Erfolgsaussichten sind eher gering.

Mal als konkretes Beispiel, sagen wir du hast eine der ersten PS5 ergattert bei Release und diese ist defekt, dann sind eine Wartezeit von 4 Wochen schlicht angemessen und ein Rechtsstreit eher sinnbefreit.

Insgesamt ist dass Problem, welches ich wahrnehme, eher, dass Leute heute durch "Next Day Delivery" etc. schlicht keinen Bezug mehr dazu haben wie lange etwas dauern kann/darf.
 
boonstyle schrieb:
Der durchschnittlich intelligente und gebildete Deutsche ist nicht in der Lage die Rechtsauslegung zu leisten geschweige zu verstehen und da es der Durchschnitt ist muss man berücksichtigen, dass die hälfte aller noch weit weniger Möglichkeiten hat.
Ja, richtig. Aber es passt halt nicht zusammen, dass es offenbar zumutbar ist, bei Abschluss alltäglicher Verträge wie Mobilfunkvertrag oder bei einfachen Finanzprodukten wie Konto oder Zahlungsdienste seitenweise Kleingedrucktes durch den Verbraucher zu akzeptieren ist, aber auf der anderen Seite so eine bereits auf dem Preischild sichtbare Einpreisung einer Versicherung als nicht zumutbar gilt.

Irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden, komplett in Watte hüllen geht nicht und selbst wenn, das führt zu komplett unselbständigen Menschen, denen man alles vorkauen muss und noch viel schlimmer, auch alles vorkauen kann, ohne dass es hinterfragt wird. (z.B. extreme politisch/gesellschaftliche Positionen und Fake News, etc)
 
boonstyle schrieb:
Natürlich kann das sein, wie du selbst schreibst obliegt es dem Händler entsprechende Verträge auszuhandeln und du als Konsument hast daher die Freie Wahl dort zu kaufen wo du willst. Entsprechende Informationen (AGB) haben alle Händler ausliegen / aushängen. Dort kannst du dich auch (i.d.R.) über entsprechende Regelungen informieren.
Du hast den Sinn, geschweige denn den Zusammenhang meiner Posts nicht verstanden. Mir ist es völlig egal was Media-Markt macht oder nicht macht, es ging nur darum das es heutzutage nichtmehr ausreicht einfach nur das nötigste zu machen (was sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist), ist das so schwer zu verstehen? Mein Gott.
 
Zuletzt bearbeitet:
Incanus schrieb:
Also haben die nun das gleiche Sortiment, wie früher Conrad, K&M, Arlt etc. oder nicht? Das war doch schließlich das Thema.
Deine Aussage war MM/Saturn sind keine Elektronikläden.

Diese Aussage ist einfach falsch. Das kannst du drehen wie du willst.


Die Sache mit dem gleichen Sortiment ist auch Quatsch, genau gleich war sich da niemand (am Ähnlichsten wohl noch Arlt zu K&M), Überschneidungen beim Sortiment gab es immer.
 
calippo schrieb:
Irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden,
Diese Grenze ist doch gezogen. Im Handel, also dem Präsenzgeschäft, ist die PAngV gültig und an diese hat sich der Händler zu halten oder muss mit entsprechenden Urteilen und Strafen rechnen.

Und du vergleichst hier einen Vertrag der explizit unterschrieben wird mit einem Kaufvertrag im Einzelhandel. Diese haben eine andere Qualtität. Weiterhin gilt auch "im Kleingedruckten", dass Klauseln, welche den Verbraucher ungerecht benachteiligen anfechtbar sind und sollten diese direkt gegen BGB verstoßen sogar ungültig (keine AGB Klausel kann gesetzliche Vorschriften überschreiben).

Das Ziel des Staates ist es, Verbraucher vor eben diesen Dingen zu schützen.

EDIT:
Und das bedeutet aber nicht die von dir umgekehrte Übertreibung, dass jeder "unselbstständig" ist. Jeder ist für sich selbst verantwortlich was seine Entscheidungen angeht sofern diese ihn nicht übervorteilen. An dieser Stelle tritt der Gesetzgeber auf. Es hat z.B. auch seinen Grund, warum Glücksspiel, Alkohol und Mariuhana erst ab einem bestimmten Alter freigegeben sind.

Es ist der gleiche Grund, warum z.B. Installationen von Elektrik in Gebäuden von Fachunternehmen abgenommen werden müssen und nicht selber jeder rumpfuschen darf. Es geht darum, dass man als Staat davon ausgehen MUSS, dass der durchschnittliche Bürger hiervon nichts versteht und somit eine Gefahr mindestens für sich selber darstellt wenn er selber seine Bude verkabelt.
 
Macerkopf schrieb:
@wuselsurfer Offensichtlich scheinst du nicht verstanden zu haben worum es mir gegangen ist,
Doch, habe ich ganz genau.
Du bist nicht im Handel tätig.

Macerkopf schrieb:
Media-Markt muss Marke XYZ nicht vertreiben und ein Vertrag kommt nur dann zustande wenn beide den Bedingungen zustimmen, ganz einfach.
Schöne Welt, die Du Dir da zusammenzimmerst, aber der Handel läuft nicht so.

Macerkopf schrieb:
Es kann halt nicht sein das bei Reklamationen der Händler jedes Mal der dumme ist und der Hersteller der für die Qualität seiner Produkte verantwortlich ist, sich aus der Affäre zieht.
So ist die Praxis.
HP wirft Dich aus der Garantie, wenn Du 3 Tage drüber bist.

Macerkopf schrieb:
Aber es obliegt Media-Markt entsprechende Verträge auszuhandeln, wenn sie das nicht machen, selber Schuld.
Nochmal: so läuft der Handel nicht.
Als große Handelskette mußt du alle wichtigen Marken im Sortiment haben, sonst läuft der Kunde zur Konkurrenz.


Macerkopf schrieb:
Ich als Kunde sehe es nicht ein bei einem fast neuen Produkt 4 Wochen Reperaturzeit hinzunehmen, dass soll der Verkäufer mit seinem Lieferanten/Hersteller klären.
Das kommt selten vor, gibt es aber.

Die durchschnittliche Reparaturzeit beträgt 7 ... 10 Tage.

Macerkopf schrieb:
Und Media-Markt hat die Marktmacht um einzelnen Marken gewisse Bedingungen zu diktieren.
Nein.

Macerkopf schrieb:
Edeka vertreibt seit über einem Jahr keine Pepsi mehr, geht also offensichtlich schon.
Das hat wohl andere Gründe.

Macerkopf schrieb:
Und Verträge können jederzeit gekündigt werden...
Du kennst Dich nicht sehr gut aus im Vertragsrecht, wie es scheint.
Da zahlst Du heftige Vertragsstrafen.
 
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