Kindergeld-Auszahlung

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

cardinal

Lt. Junior Grade
Dabei seit
Mai 2010
Beiträge
462
Hallo Community,

da ich bald in eine eigene Wohnung ziehe (noch bei meinen Eltern), studiere und noch unter 25 bin, beziehen meine Eltern Kindergeld.
Ich habe mit meinen Eltern geklärt, dass ich das Kindergeld bekomme wenn ich ausgezogen bin.

Nun wollte ich mal fragen wie ich es regel, damit das Kindergeld direkt auf mein Konto überwiesen wird??

Muss ich man zum Arbeitsamt und es dort beantragen?
Brauche ich eine schriftliche Zustimmung meiner Eltern?
Müssen das meine Eltern beantragen oder ich?
... etc

Hoffe Ihr wisst da genauer Bescheid ;)
MfG,
Lui

Hoffe mal das ist das richtige Unterforum ;)
 

TalBar

Captain
Dabei seit
Nov. 2008
Beiträge
4.024
wieso überweisen dir deine eltern nicht die höhe des kindergeldes?
wäre doch am einfachsten, als dauerauftrag natürlich
 

Grotesk

Cadet 3rd Year
Dabei seit
Jan. 2007
Beiträge
56
ab zum zuständigem Amt dort kannste alles soweit Regeln. Da das "Dein" Kindergeld ist benötigst du soweit mir bekannt, keine erlaubnis deiner Eltern.

Oder deine Eltern überweisen es dir einfach?^^
 

der_kerki

Lieutenant
Dabei seit
Aug. 2007
Beiträge
939
du musst bei der zuständigen Familienkasse einen so genannten "Abzweigungsantrag" stellen. Den müssen deine Eltern, bzw. der Kindergeldberechtigte, unterschreiben und schon wandert das Kindergeld auf dein Konto...
 

Jace

Rear Admiral
Dabei seit
Feb. 2007
Beiträge
5.481
Am einfachsten ist es, das Geld von den Eltern überweisen zu lassen. Das spart auch die Bürokratie.

Sich das Kindergeld auszahlen zu lassen ist eher was für Streitfälle.

Auszug von der Seite der Arge.

Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden

Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.

Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.
 
Dabei seit
Jan. 2002
Beiträge
8.048
Zitat von Grotesk:
Da das "Dein" Kindergeld ist benötigst du soweit mir bekannt, keine erlaubnis deiner Eltern.
es ist nicht "sein" kindergeld. die eltern (bzw. unterhaltspflichtigen) haben anspruch auf das kindergeld. ich weiss nicht, warum sich dieser hirnlose quatsch so hartnäckig hält....

zahlungen an die kinder sind nur in ausnahmefällen vorgesehen. die sinnvollste lösung ist die von jace beschriebene: er soll sich das geld von den eltern überweisen lassen.

wie siehts eigentlich mit den einkommensverhältnissen aus? wenn er auswärts wohnt und arbeiten muss um sich ne wohnung leisten zu können, kann das kindergeld auch schnell wegfallen ;)
 

Airbag

Fleet Admiral
Dabei seit
Aug. 2008
Beiträge
12.190
@Heretic Novalis

Dann müsste er ja ein Einkommen von mehr als 740 pro Monat haben (Werbungskostenpauschale schon drinne). Tendenziell sogar mehr ,weil man sich als Student unteranderem auch Studiengebühren, Weg zur Uni und Bücher als Werbungskosten absetzen kann.
http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php?seite=2#p4b
 

JurChris

Cadet 4th Year
Dabei seit
Jan. 2009
Beiträge
75
@Airbag
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es dürfte sich um einen alten Rechtsstand handeln. So hat der Gesetzgeber mittlerweile bestimmt, dass Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung keine Werbungskosten sind. Da ein Ausbildungsmehrbedarf nur für jene Aufwendungen abziehbar ist, die dem Grunde nach bei Erzielen von Einkünften nach dem Einkommensteuerrecht als Werbungskosten anzusehen wären, halte ich dies nicht mehr für zutreffen. Es wird meiner Erfahrung nach auch nicht mehr seitens der Familienkassen angewandt, auch die Durchführungsanweisung der Familienkasse ist (wie häufiger im Steuerrecht / steuerrechtlichen "Nahbereich") veraltet.
 

Bauer23

Newbie
Dabei seit
Nov. 2010
Beiträge
4
ich machs auch so und lass mir das Kindergeld von meinen Eltern überweisen :p Ist am einfachsten gewesen
 

Smockil

Commander
Dabei seit
Feb. 2004
Beiträge
2.631
Zitat von Heretic Novalis:
es ist nicht "sein" kindergeld. die eltern (bzw. unterhaltspflichtigen) haben anspruch auf das kindergeld. ich weiss nicht, warum sich dieser hirnlose quatsch so hartnäckig hält....

zahlungen an die kinder sind nur in ausnahmefällen vorgesehen. die sinnvollste lösung ist die von jace beschriebene: er soll sich das geld von den eltern überweisen lassen.

wie siehts eigentlich mit den einkommensverhältnissen aus? wenn er auswärts wohnt und arbeiten muss um sich ne wohnung leisten zu können, kann das kindergeld auch schnell wegfallen ;)

Das Geld geht zwar an die Eltern ist aber für die Kinder vorgesehn, eltern dürfend das geld nicht für sich selber ausgeben, wen das kind nichtmehr zuhause wohnt oder es berechtigte zweifel gibt kann das geld auch direkt an die kiner ausgezahlt werden
 
S

Sinthuria

Gast
Zitat von Smockil:
Das Geld geht zwar an die Eltern ist aber für die Kinder vorgesehn, eltern dürfend das geld nicht für sich selber ausgeben, wen das kind nichtmehr zuhause wohnt oder es berechtigte zweifel gibt kann das geld auch direkt an die kiner ausgezahlt werden

Das Kindegeld steht in erster Linie den Eltern zu, auch wenn das Kind im Rahmen einer Ausbildung nicht mehr zuhause lebt. Das Kind kann erst dann das Kindergeld direkt einfordern wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dann kann man dies mit Hilfe eines Abzweigungsantrags einfordern.
Das Kindergeld ist allerdings wirklich eine Leistung, die als finanzieller Ausgleich für die Eltern gedacht ist. Zieht das Kind z.B. im Rahmen einer Ausbildung aus, und zahlen die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Unterhalt an das Kind, so kann das Kind nicht noch zusätzlich das Kindergeld einfordern.
 

Noxiel

Moderator
Moderator
Dabei seit
Mai 2007
Beiträge
4.806
Nach über fünf Jahren wird es der TE wohl hinbekommen haben. Beim nächsten Mal aufs Datum achten.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top