Wenn ich ein Gerät öffne, muss ich damit rechnen, dass mir der Hersteller die Garantieleistungen verweigert, weil er nicht mehr sicher sein kann, dass wir nicht erst mit der Öffnung und dem selbstständigen Rumfummeln etwas kaputt gemacht haben. Dafür übernimmt kein Hersteller die Garantie.
Und auch bei einem Gewährleistungsanspruch macht die Öffnung des Gerätes vor Abwicklung über den Händler natürlich das nachweisen, dass der Defekt auf einen bereits seit Auslieferung vorhandenen Fehler zurückzuführen, wesentlich schwieriger