Mietaufhebungsvereinbarung vs. Vertrag und Gesetz

Müs Lee

Commodore
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Feb. 2007
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Hallo zusammen,

meine Freundin und ich ziehen bald aus unserer momentanen Wohnung aus, die von einer Gesellschaft verwaltet wird. Nun haben wir ein paar Besichtigungstermine abgehalten und es wurden zwei Personen gefunden, die hier eine WG gründen wollen. Nun zum Problem:

Ich habe damals die Wohnung unrenoviert übernommen, sprich weder gestrichen noch frisch tapeziert noch sonstwas - kurz nix wurde gemacht. Im Vertrag wurde vereinbart, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen vorzunehmen, SOFERN die betroffenen Bereiche vor Einzug in renoviertem Zustand waren. Desweiteren steht im nachfolgenden Vertragspunkt, dass wir nicht verpflichtet sind, Maßnahmen vorzunehmen die zu einem besseren Zustand der Wohnung führen würden, als bei Übernahme vorlagen. Dies wäre gemäß der aktuellen Gesetzeslage.

Die Kündigung würde regulär Ende Januar wirksam werden, ich habe jedoch um vorzeitigen Austritt für Ende Dezember gebeten was auch bewilligt wurde. Nun wurde uns heute die Mietaufhebungsvereinbarung zugestellt, in welcher das vorzeitige Auszugsdatum abermals bestätigt wurde. Zusätzlich dazu steht drin, dass wir uns verpflichten würden, die Wohnung in einen frisch renovierten Zustand zu versetzen und die Vereinbarung bis zu dem Tag zurückzusenden, an dem die Renovierungsbesichtigung seitens der Verwaltung stattfinden soll. Sprich ohne dass die Verwaltung den Zustand kennt, sollen wir uns anscheinend zu einer Renovierung verpflichten.

Es kamen im Laufe der Benutzung ein paar normale Gebrauchsschäden dazu, zusätzlich ein paar durch Kaninchen angeknabberte Tapeten. Beides wäre ich selbstverständlich bereit auszubessern, aber nichts was über die betroffenen Stellen hinausginge. Nun schmeckt mir das natürlich gar nicht, da ich eine andere Wohnung vorzubereiten habe und gleichzeitig ein Jobwechsel ansteht, sodass ich mir so wenig Arbeit hier wie möglich machen will. Was gilt in diesem Fall also? Aufhebungsvereinbarung oder Vertrag/Gesetz?

Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich eine Vereinbarung mit den Nachmietern, da sie eine Menge Möbel übernehmen wollten und man sich im Preis einig werden könnte, sofern sie die Arbeiten übernehmen würden. Dennoch möchte ich sichergehen, was tatsächlich gültig ist.

Vielen Dank euch allen im Voraus.
 
Ja gibts schon eine Vereinbarung, dass du früher raus darfst? Nachträglich kann man keine Renovierungsklausel aufnehmen, außer mit einer neuen Vereinbarung, der man nicht zustimmen sollte. Vereinbarungen gehen normal vor dem Gesetz.
 
Nein, es gibt noch keine vorherige Vereinbarung. Lediglich eine Bestätigung der Kündigungserhaltung mit vertraglichem sowie gewünschtem Auszugsdatum. Die Befürchtung ist halt, dass die den Auszugswunsch nicht berücksichtigen, falls wir die Vereinbarung nicht unterschreiben.
 
Das wird eine Standard Vereinbarung sein die euch gechickt wurde. Sagt denen, dass laut eurem Vertrag ein unrenovierter Zustand vereinbart wurde (ich hoffe ihr habt das irgendwo schriftlich) und das sie die Vereinbarung anpassen sollen.

Wenn sie dem nicht zustimmen, kannst du eh nix machen. Ich nehme an renovieren ist teurer als eine Monatsmiete?
 
Es existiert ein Übernahmeprotokoll, aber ich glaube dass ich keine Kopie (mehr) besitze. Sprich die Verwaltung hätte das Protokoll, allerdings gibt es eine handschriftliche und unterschriebene Vereinbarung mit der Vormieterin bzgl Möbel und der unrenovierten Übernahme der Wohnung. Den Renovierungsbesichtigungstermin habe ich vorhin auf den morgigen Nachmittag gelegt, danach wissen wir sicher mehr. Und ja, eine Monatsmiete wäre voraussichtlich günstiger als eine komplette Renovierung.
 
Man kann bei zugesandten Verträgen natürlich auch einfach Teile streichen und diese dann angepasste Version zurückschicken.
Die andere Seite muss diese natürlich dann nicht akzeptieren.
 
Das wäre auch eine Möglichkeit, jedenfalls wird morgen erstmal diskutiert und dann gebe ich den Status bei Interesse durch.
 
Eine Vereinbarung mit den Vormietern zur unrenovierten Übergabe ist aber doch in Bezug auf den Vermieter nichts wert, oder?
 
Höchstwahrscheinlich nicht, nein.

So, Update: Alles war wesentlich zahmer und umgänglicher als befürchtet. Damals bei Einzug wurde die Küche umsonst übernommen, im Gegenzug übernahmen wir die Renovierungspflicht der Vormieter. Dieser Punkt war mit entfallen. Da wir die Renovierung demzufolge (wahrscheinlich) eh übernehmen müssten, haben wir die Mietaufhebungsvereinbarung nun unterschrieben und werden mit den Nachmietern über Renovierung, Möbel etc verhandeln, sodass nachher alle zufrieden sind. Der Verwaltung ist der Zustand der Wohnung fast egal, solange alles einigermaßen in Ordnung ist, sprich es wären - wenn überhaupt - nur leichte Reparaturen der Tapete und Ausbessern der Farbe notwendig, unter Voraussetzung einer Einigung mit den Nachmietern. Darüber hinaus entstand vor kurzer Zeit unverschuldet ein Wasserschaden an einer Decke, weswegen dieser Raum vollständig auf Kosten der Verwaltung renoviert wird. Also Ende gut, alles gut.
 
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