Mietrecht ? Verbieten der Waschmaschine in der Wohnung?

Amiga500

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Hi,kennt sich hier wer mit Mietrecht aus ?
In der jetzigen Wohnung wohne ich schon seit 6 Jahre . Hier stand bei Einzug eine Einbauchküche drin in der auch eine Waschmaschine angeschlossen ist (in/an der Einbauküche).

Morgen kommt meine neue Vermieterin wegen den neuen Mietsvertag.Ssie hat mir schon angedeutet das sie möchte, das ich die Waschmaschine eine Etage tiefer in den Kabuff stelle. Das möchte ich aber nicht ! Zumal würde in der Einbaucküche auch eine Lücke entstehen , wie würde das denn ausschauen?

Hat die neue Vermieterin das Recht, von mir zu verlangen das ich die Waschmaschine aus der Wohnung stelle ?
 
Du wohnst dort schon länger und hast bisher einen Mietvertrag der dir nicht verbietet eine Waschmaschine in der Wohnung zu haben. Nun hat scheinbar dein Vermieter die Wohnung verkauft und du hast ne neue Vermieterin. Und diese will jetzt das du einen neuen Mietvertrag unterzeichnest?

Meines Erachtens kann dir das am Arsch vorbeigehen. Der bisherige Mietvertrag behält seine Gültigkeit und die neue Vermieterin ist an diesen gebunden. Einen neuen würde ich nur unterschreiben, wenn ich darin keinen Nachteil für mich sehe. Ich bin kein Jurist, also es musst nicht unbedingt so sein, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher.


Achso, noch etwas: Selbst wenn der bisherige Mietvertrag schon eine Waschmaschine verbietet, könnte es sogar sein das deine neue Vermieterin sogar dann keine Handhabe hat. Da gibt es sowas wie Gewohnheitsrecht. Wenn der bisherige Vermieter das sechs Jahre duldet, hast man irgendwann ein Recht darauf. Wobei du in diesem Fall nochmal recherchieren solltest, denn da kenne ich mich nicht mehr so aus....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also verstehe ich das jetzt richtig das sie das nicht darf wenn es nicht vertraglich vereinbart wurde ? was ist wenn in dem neuen Mietsvertrag steht das ich keine Waschmaschine in der Wohnung führen darf? Den Mietvertrag nicht unterschreiben und meinen Anwalt vorlegen?

Kallenpeter schrieb:
Du wohnst dort schon länger und hast bisher einen Mietvertrag der dir nicht verbietet eine Waschmaschine in der Wohnung zu haben. Nun hat scheinbar dein Vermieter die Wohnung verkauft und du hast ne neue Vermieterin. Und diese will jetzt das du einen neuen Mietvertrag unterzeichnest?

Meines Erachtens kann dir das am Arsch vorbeigehen. Der bisherige Mietvertrag behält seine Gültigkeit und die neue Vermieterin ist an diesen gebunden. Einen neuen würde ich nur unterschreiben, wenn ich darin keinen Nachteil für mich sehe. Ich bin kein Jurist, also es musst nicht unbedingt so sein, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher.


Danke,dann werde ich erstmal nichts unterzeichen wenn irgendwas in der richtung in den Vertrag steht
 
Soll sie es verbieten. Hinnehmen muss man das nicht. Es gibt genug mieterfreundliche Urteile, die sogar das Waschen der Wäsche Sonntags (auch in der Wohnung) erlauben.
 
Amiga500 schrieb:
Was ist wenn in dem neuen Mietsvertrag steht das ich keine Waschmaschine in der Wohnung führen darf? Den Mietvertrag nicht unterschreiben und meinen Anwalt vorlegen?

Du brauchst keinen neuen Mietvertrag. Der alte gilt weiter.
 
Amiga500 schrieb:
Danke,dann werde ich erstmal nichts unterzeichen wenn irgendwas in der richtung in den Vertrag steht
Auch sonst wäre ich sehr vorsichtig ohne Zwang etwas neues zu unterschreiben. Es wurden in den letzten Jahren zahlreiche Mietvertragsklauseln als unwirksam erklärt. Besonders was Renovierung und Schönheitsreparaturen angeht. Ein neuer Vertrag wird solche Klauseln höchst Wahrscheinlich an die aktuelle Rechtsprechung angepasst haben. Ein alter Vertrag kann einem Mieter im Zweifelsfall sehr entgegen kommen.

Und so oder so, nicht direkt auf Konfrontation gehen, leg deine Sichtweise dar und bleib nett ;)
 
Auch in einem neuen Mietvertrag halte ich eine derartige Klausel für sehr bedenklich.

Ich habe eine entsprechende Klausel in unsere Werkwohnungsverträge aus guten Gründen explizit nicht aufgenommen.



Dem oben genannten Link folge ich inhaltlich nicht. Da muss man sich auch gerade nicht auf ein LG berufen.

@ Kallenpeter

Die neuen Regelungen sind extrem mieterfreundlich, zum Teil schlicht die gesetzliche Regelung.
 
Also sie hat einen neuen Mietvertrag fertig gemacht es geht auch darum das sie von der Hausverwaltung los kommen will weil die Familie alles anstehende dann selber löst so wie sie mir das sagte . Wäre für mich soweit dann kein Problem, auch wird eine Mieterhöhung folgen und mit den Nebenkosten fing sie auch an die ihr zu niedrig erschienen

Okay wenn da irgendwas zu meinen nachteile drin steht , werde ich nichts unterschreiben.

Kallenpeter schrieb:
Und so oder so, nicht direkt auf Konfrontation gehen, leg deine Sichtweise dar und bleib nett ;)

freundlich bleibe ich sowieso ..nur werde ich dann halt nichts unterschreiben wenn was drinne steht was mir nicht passt
 
Amiga500 schrieb:
Den Mietvertrag nicht unterschreiben und meinen Anwalt vorlegen?

Danke,dann werde ich erstmal nichts unterzeichen wenn irgendwas in der richtung in den Vertrag steht
Egal was da drin steht, ich würde den neuen Vertrag auf gar keinen Fall einfach so unterschreiben, sondern allenfalls erst nachdem der Anwalt den neuen und den alten Mietvertrag gesehen und beide vergleichen hat. Es gibt keine Grund einen neuen Mietvertrag abzuschließen und wenn die neue Vermieterin dies möchte, wird sie eine Grund dafür haben und der dürfte kaum so sein, dass es für Dich von Vorteil ist, sondern sehr wahrscheinlich so, dass sie sich dadurch einen Vorteil verschafft. Welcher dies ist, kann Dir aber am Besten der Anwalt erklären, wozu er beiden vergleichen muss.
 
Ich würde grundsätzlich mal freundlich nachfragen, wieso ein neuer Vertrag nötig ist. Die Hausverwaltung hat damit ja nicht wirklich etwas zu tun - Mieterhöhungen usw. sollten im alten Vertrag geregelt sein und Nebenkosten sind so hoch wie die angefallenen Kosten. Das kann ein Vermieter einfach nachlesen und muss sich nicht auf sein Gefühl verlassen ;)
Auch solltest du eine etwaige neue Hausordnung beachten.

Sofern du einen unbefristeten Vertrag hast, würde ich ohne gute Erklärung und ohne ausführlichen Vergleich nichts unterschreiben und das auch so kommunizieren.
 
Die neue Hausordnung muss wirksam in den (alten) Mietvertrag einbezogen sein. Und dann auch noch in sich wirksam sein.

Das sind gefühlte 90% aller Hausordnungen nicht.
 
Amiga500 schrieb:
AOkay wenn da irgendwas zu meinen nachteile drin steht , werde ich nichts unterschreiben.
Die Sache ist ja das du das vielleicht garnicht erkennst. Da kann es um kleine Formulierungen gehen, die du für gleichbedeutend hälst oder es könnte sogar sein du manche Änderungen sich so lesen, das sie für dich von Vorteil sind, obwohl es umgekehrt ist.

Zum Beispiel wurde es vor einigen Jahren vom BGH Verboten, wenn man dem Mieter im Vertrag Pauschal sagt, nach wie viel Jahren er welche Renovierungsarbeiten durchzuführen hat. Diese Renovierungsklauseln waren aber Standard und in Millionen Mietverträgen drinne (und sieht es oft bis heute). Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Grundsatzentscheidungen -praktisch über Nacht- bewirkt das Millionen Mieter gar nichts Renovieren müssen.

Schon kleine Umformulierungen drehen das aber wieder um. Verboten wäre zu schreiben "Der Mieter muss nach fünf Jahren die Heizkörper lackieren". Erlaubt wäre es aber zu schreiben "Der Mieter sollte in der Regeln die Heizkörper nach fünf Jahren lackieren". Entweder den neuen Mietvertrag mit einem Experten durchgehen (Anwalt, Mieterbund, Verbraucherzentrale) oder gar nicht unterschreiben. Ich würde übrigens eher zum Mieterbund als zum Anwalt, bei letzteren weiß man nie an was für einen Hansel man kommt.
 
Ich würde aber auf jeden Fall versuchen die Geschichte im freundlichen Dialog zu klären. Selbst wenn du im Recht bist, sollte das Verhältnis zum neuen Vermieter ja nicht von Anfang an angespannt sein. Das kann einem dann hinterher viel Ärger bereiten.
 
Sie sagte mir am Telefon das ab jetzt mit der Hausverwaltung ncihts mehr zu tun wäre . Also sie löst sich sozusgen von der hausverwaltung und regelt die Nebenkostenabrechnung usw von selbst. Auch wolle sie denn Wasserstand usw bei mir ablesen.

Sie will definitiv die Miete erhöhen das hat sie mir gesagt. Da ich hier noch nie eine Mieterhöhung hatte , werde ichdagegen wohl nicht viel machen können. Die Frage ist jetzt,wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe und der alte noch wirksam ist..wie macht sie das dann mit der Mieterhöhung? Die muß doch vertraglich fixiert werden !? Ich hatte so ein Fall von Vermieterwechseln noch nie.

:edit
ich laße morgen noch einen Bekannten dabei sein..der sich das auch mal anschaut . Der hat da mehr Ahnung als ich
 
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Es gibt Regeln was Mieterhöhungen angeht. Sie darf auf jeden Fall nicht beliebig erhöhen. Aber da bin ich gerade auch überfragt
 
Einen Zeugen dabei zu haben, ist sicher hilfreich. Trotzdem würde ich morgen keineswegs etwas unterschreiben, sondern freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man sich da erst noch Rat von jemanden einholen muss der sich damit auskennt und keine Verträge unterschreibt die nicht vorher geprüft wurden. Sie wird den neuen Mietvertrag ganz sicher auch nicht aufgesetzt haben ohne sich entsprechend auszukennen oder beraten worden zu sein. Daher gebietet es die Fairness Dir die Chance dazu ebenfalls einzuräumen und wenn sie abstreitet den Vertag mit entsprechender Unterstützung entworfen zu haben, würde ich das Argument bringen, dass es in dem Fall ja auch in ihrem Interesse sein eine Fachmann draufschauen zu lassen um grobe Fehler zu vermeiden. Da kann Sie dann nichts mehr dagegen sagen, außer sich selbst gleich als Lügnerin zu outen.
 
Der neue Vermieter kann und darf die Miete unter denselben Voraussetzungen wie der alte erhöhen.
Wenn der Alte hätte erhöhe können darf also auch der Neue.
 
Wie sieht es denn mit der ursprünglichen Frage bzgl. der Waschmaschine aus? Wenn die Einbauküche offensichtlich nicht dem Mieter gehört: darf ein Vermieter dann nicht daran Änderungen (im Zweifelsfall unter dem Deckmantel "Renovierung"/"Instandhaltung") vornehmen (wie am Rest der Wohnung – seines Eigentums – ja auch)?
 
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