Moto G Garantiefall - Wegen Custom ROM keine Reparatur

(-_-)

Commander
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Hi,

ich war mir nicht sicher ob ich eher im Rechtsforum oder hier poste.
Doch denke ich hier schauen eher Leute mit Ahnung bei Root usw. rein.

Folgendes:

Ich habe ein neues Moto G 2014 gekauft.
Geliefert wurde es mit einem Hardwaredefekt: Es führt Berührungen aus wo keine sind - mal mehr, mal weniger schlimm.
Da ich aber unbedingt erstmal ein Handy brauchte habe ich mir mit der Rücksendung Zeit gelassen.
Direkt nachdem mir der Fehler aufgefallen ist entsperrte ich den Bootloader und zog Cyanogenmod 11 drauf, hätte ja auch ein Softwarefehler sein können.
Nun ja, dem war nicht so, mittlerweile ging es an den Händler zurück, von dort wurde es zu Motorola geschickt.
Heute kam es unrepariert zurück mit dem Kommentar "Garantie erloschen, da Softwaremodifikationen vorgenommen wurden."

Soweit ich weiß erlischt die Garantie aber nur für Schäden, die durch die Modifikation verursacht wurden, was ja ganz offensichtlich nicht der Fall ist.

Da ich mit Garantiefällen bisher noch nie etwas zu tun hatte - Habt ihr Tipps zur weiteren Vorgehensweise?
 
Hast du das Moto G mit Cyanogenmod eingeschickt oder die Stock wieder aufgespielt?
 
Grundsätzlich kann ich dir mal so viel sagen: Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller,
der kann seine Garantiebedingungen so gestalten, wie er will (z.B. Ausschluss bei Softwaremods).
Rechtlich gesehen würdest du warscheinlich sogar die besseren Karten haben, aber in der Praxis
wird wohl kaum jemand wegen einer Handyreparatur vor Gericht ziehen.

Andere Sache ist die gesetzliche Gewährleistung: Der Händler, bei dem du das Gerät gekauft hast,
muss dir im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Fehler an deinem Produkt nicht beim Kauf
vorhanden war. Wenn die Garantie abgelehnt wird, würde ich auf die Gewährleistung setzen.
Hier steht also dein Händler in der Pflicht, vorausgesetzt das erste halbe Jahr nach Kauf ist noch
nicht rum.
 
Ich habe es mit CM11 eingeschickt und, um es den Technikern einfacher zu machen, die Berührungsanzeige in den Optionen aktiviert.
Ob Custom oder Stock spielt beim Moto G keine Rolle, da man den Bootloader nur entsperren kann, wenn man bei Motorola den Unlockcode anfordert.
Die können das also sowieso im System sehen.
 
Der Händler/Hersteller ist erstmal fein raus. würde ich sagen, du hast das Gerät modifiziert, das kann man prima als Ausrede nehmen und in den meisten Garantiebedingungen steht geschrieben, dass die Garantie bei Modifikationen erlischt.
Mit dem Kauf des Gerätes akzeptierst du diese Bedingungen.

Ob das so mit dem deutschen Recht vereinbar ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Händler in diesem Fall von der Beweislastumkehr gebrauch macht. Du hast das Gerät modifiziert, der Händler behauptet dadurch ist der Schaden entstanden, also ist es deine Pflicht, zu beweisen, dass die Modifikationen nicht zu dem Defekt geführt haben. Das dürfte so ziemlich unmöglich sein.

Ob dieses Vorgehen ebenfalls rechtmäßig ist, haben ebenfalls wieder Juristen zu beurteilen.
So oder so, du wirst dich streiten müssen, möchtest du das Gerät ersetzt haben.

Zu Recht wie ich finde, schließlich hast du von dem Defekt gewusst und dir bewusst Zeit gelassen, ja sogar eine Modifikation durchgeführt. Nimm es als Lehrgeld und mach den Gleichen Fehler nicht noch einmal. Du bekommst defekte Ware? Sofort tauschen und nicht erst Wochen später und schon gar nicht selbst versuchen etwas zu richten.
 
Hardwaredefekt ... hätteste sofort einschicken mussen oder vom Kauf zurücktreten
muss "borizb" "Dr. MaRV" zustimmen

hast verloren duch Cyanogenmod

zu beweisen das es schon vorher war unmöglich
und selbst wenn mod. - Garantie weg...
 
Da ich aber unbedingt erstmal ein Handy brauchte habe ich mir mit der Rücksendung Zeit gelassen.
Direkt nachdem mir der Fehler aufgefallen ist entsperrte ich den Bootloader und zog Cyanogenmod 11 drauf, hätte ja auch ein Softwarefehler sein können.

Also erstmal selbst pfuschen, bevor man den Support bei einem Neugerät nutzt - nicht sehr schlau.

Garantie ist wie gesagt eine Kulanzleistung, und wenn du an "seinem" Gerät selbst herumspielst, kann der Hersteller diese natürlich verweigern.
 
"Soweit ich weiß erlischt die Garantie aber nur für Schäden, die durch die Modifikation verursacht wurden"

Das ist schlichtweg falsch, allein die modifizierung kann das erlöschen der Garantie zur Folge haben. Das du es mit der CM eingeschickt hast war ein Fehler.
 
Dr. MaRV schrieb:
Zu Recht wie ich finde, schließlich hast du von dem Defekt gewusst und dir bewusst Zeit gelassen, ja sogar eine Modifikation durchgeführt. [...] Du bekommst defekte Ware? Sofort tauschen und nicht erst Wochen später und schon gar nicht selbst versuchen etwas zu richten.
Da gibts auch den Ausdruck: "Ohne schuldhaftes Zögern". Ich glaub das macht
deinen Fall sehr schwer zu gewinnen, aber wie bereits gesagt, niemand zieht
wegen nem Handy vor Gericht. Versuchen kannst es, aber es wird eher nicht
klappen. Wenn du nicht beweisen kannst, dass der Fehler nicht durch deine
Modifikation entstanden ist, und das kannst warscheinlicht nicht, ist es fast
unmöglich.
 
Hmm, da kommen mir eher gemischte Gefühle auf.

Nachweisen, dass der Defekt schon vorher Bestand:
Ich habe ca. 2 Stunden bevor ich den Bootloader entsperrt habe das Problem auf Android-Hilfe geschildert.
Aber ob das ein handfester Beweis ist glaube ich nicht.
Und auch wenn nicht, dass durch ein anderes ROM ein derart gravierender Hardwarefehler entstehen kann wage ich mal anzuzweifeln.
 
janosch schrieb:
Garantie ist keine Kulanz.
Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Du hast keine Ahnunh. Bitte verbreite diese falsche Aussage nicht weiter und lerne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
 
In der Tat, schlimm wie selbst heute noch die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander gewürfelt werden.

Zum konkreten Fall:
Die Garantie ist erloschen, darauf weist auch Motorola beim anfordern des Unlock Codes hin. Dies ist ihr gutes Recht, da die die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und er sie an bestimmte Bedingungen (z.B. unmodifizierte Software) knüpfen darf.
Gewährleistungsansprüche bleiben davon jedoch erst einmal unberührt. In den ersten sechs Monaten müsste der Verkäufer dir nachweisen, dass der Fehler durch die Modifizierung der Software zustande gekommen ist, was bei dem angegebenen Fehler wohl sehr unwahrscheinlich ist.
 
Einfach mal hierzu das lesen : Klick

Da noch immer nicht genannt wurde, wann das Gerät genau gekauft wurde muss sich der TE selbst helfen. Notfalls, falls vorhanden Rechtschutzversicherung kontaktieren.

Aber ganz ehrlich : Der TE ist hier selber Schuld. Erstens schickt man NIE, WIRKLICH NIE ein Gerät mit Custom-Rom zur Reparatur. In den meisten Fällen wird nicht geprüft, ob das Gerät Root hat, da es zu Partnerwerkstätten geht.
Zweitens hättes du es "Unrooten" können vorher, einmal kurz Google bemüht : Klick. Hätte vielleicht auch geholfen, geschadet hätte es definitiv nicht.

Das HTC von meinem Bruder wurde damals auch repariert, trotz entsperrten Bootloader über HTCdev.
 
Illunia schrieb:
Ich habe es mit CM11 eingeschickt

Das war definitiv der Knackpunkt. Wenn du nur ein gerootetes Handy einschickst, aber sonst nichts an der Software modifiziert wird es zu 90% durchgewunken und repariert.

Aber wenn der Techniker dein Gerät hochfährt, und ein fremdes Betriebssystem drauf läuft, sind die Chancen bei Null das der das angreift. Die Garantie Chance ist somit dahin.

Wie gesagt hast vl noch ne Chance mit der Gewährleistung. Bring alles auf original retour, und probiers mal über den Händler. Aber in deinem Fall wäre Lehrgeld auch nicht schlecht. Vor allem aufgrund der Aussage "um es dem Techniker einfacher zu machen"... Lol
 
Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung muss der Verkäufer nachweisen das der Mangel durch den Käufer entstanden ist.. Erst nach Ablauf von 6 Monaten greift die Beweislastunkehr. Hat alles nichts mit der freiwilligen Garantie zu tun.

Wenn Dein Gerät noch keine 6 Monate alt ist solltest Du es über die Gewährleistung machen. Auch mit CM11.

Ich glaube ja inzwischen das die freiwillige Garantie nur noch deshalb gewährt wird um von den ersten 6 Monaten Gewährleistung abzulenken die in solchen Fällen ja deutlich besser greift als irgendeine Garantie.

Nachtrag: Nicht vergessen, die Gewährleistung gilt gegenüber dem Verkäufer, nicht gegen den Hersteller!
 
Zuletzt bearbeitet:
[klugscheiß]
Eigentlich muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Telefon zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelfrei war. Welches quasi unmöglich ist, außer es hat Schäden die auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden hinweisen, wie z. B. Kratzer, Displaybruch oder Wassereintritt. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel innerhalb der 6 Monate aufgetreten ist.
Quelle: §476 BGB
 
racer320kmh schrieb:
[klugscheiß]
Eigentlich muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Telefon zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelfrei war. Welches quasi unmöglich ist, außer es hat Schäden die auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden hinweisen, wie z. B. Kratzer, Displaybruch oder Wassereintritt oder das aufspielen eines von Hersteller zertifizierten Betriebssystems. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel innerhalb der 6 Monate aufgetreten ist.
Quelle: §476 BGB

Hab da mal was ergänzt.....
 
Abgefahrn^^ Meinst jetzt CM11 damit, was ist da von Motorola zertifiziert worden? Weils Android ist?
 
nee, eben nicht,... mit dem aufspielen dieses Betriebssystems hat er auch seine Garantie, und auch seine Gewährleistung verwirkt. Auch wenn das in dem Fall nicht die Ursache war, denn der Fehler lag nach seinen Aussagen ja schon vor dem Rooten vor,... aber mit dem ändern des Betriebssystems hat sich das erledigt.
 
Der Knackpunkt ist weniger CM als das Entsperren des Bootloaders, bei dem Motorola ausdrücklich auf den Garantieverlust hinweist:
You have only yourself to blame. Unless you have a Developer Edition device, once you get the unlock code, your device is no longer covered by the Motorola warranty; in other words, please don't blame us if things go wrong, even if they appear unrelated to unlocking the bootloader.
Ob dann noch die Gewährleistung gilt, weiß ich nicht, aber vermutlich greift sie bei solchen Modifikationen auch nicht mehr.
 
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