News Netzneutralität: Bundesregierung plant Bußgelder von bis 500.000 Euro

Das ist deutlich zu wenig.
Solche Dinge sollten immer Individualstrafen sein, die Konzerngröße, Dauer des Verstoßes, Härte des Verstoßes, etwaige Schäden und durch den Verstoß erzielte Gewinne betrachten.

Über maximal 500.000€ lachen sich eine Telekom oder Telefonica doch kaputt.
 
Ja gut aber man muss ja nicht wie zb. in den USA eine Firma sofort quasi zerstören...
 
Eine Strafe muss auch als Strafe erkennbar und somit fühlbar sein. Ich sehe das ähnlich wie KlaasKersting.
 
KlaasKersting schrieb:
Das ist deutlich zu wenig.
Solche Dinge sollten immer Individualstrafen sein, die Konzerngröße, Dauer des Verstoßes, Härte des Verstoßes, etwaige Schäden und durch den Verstoß erzielte Gewinne betrachten.

Über maximal 500.000€ lachen sich eine Telekom oder Telefonica doch kaputt.

Genau, das holen die doch wahrscheinlich mit einem Spotify Deal mehrfach wieder rein.
Aber wie oft kann denn eine Firma dafür bestraft werden?
 
Wenn ein Internetanbieter nun den Datenverkehr auf eine unzulässige Weise beschränkt, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Ist davon auch so etwas betroffen, wie Telekom-YouTube? Höre öfters, dass die das drosseln sollen.
 
Sie Drosseln den Youtube-Traffic nicht "aktiv", sie leiten ihn einfach über überlastete Knotenpunkte. Wer extra bezahlt, dessen Traffic läuft über freie Knotenpunkte: https://wiki.hetzner.de/index.php/Double_Paid_Traffic

Dieses "Verhalten" sollte ebenfalls verboten werden, wird wohl nur schwer sein.
 
BMWi schrieb:
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, so können Bußgelder bis zu 500.000 € verhängt werden.

Mit dieser Einschränkung ist das, was erst mal gut klingt und vielleicht auch so gedacht war, wieder nutzlos, denn es erlaubt das Beschränken des Datenverkehrs in zulässiger Weise nach wie vor.

Ich kann mir auch schon vorstellen, wie die Vorgaben für Spezialdienste aussehen werden, wenn sie von Leuten stammen, die von Überholspuren im Internet reden. Klassische Salamitaktik, erst mal nur Ausnahmefälle erlauben, dann die Defintion von Ausnahmefall aufweichen und nach und nach immer mehr Dienste genehmigen.
 
Siggi bekommt wie immer mal nichts auf die Reihe. Netzneutralität ist ja schön und gut, aber Premiumdienste wie der Spotify Deal sind voll OK und kein Verstoß dagegen. Eine nichtanrechnung von Volumen ist was ganz anderes als bewusste Drosselung anderer Inhalte!
 
wahlmeister schrieb:
Siggi bekommt wie immer mal nichts auf die Reihe. Netzneutralität ist ja schön und gut, aber Premiumdienste wie der Spotify Deal sind voll OK und kein Verstoß dagegen. Eine nichtanrechnung von Volumen ist was ganz anderes als bewusste Drosselung anderer Inhalte!

Nein ist es nicht, schließlich wird der Traffic der Konkurrenz ja nicht gleichwertig behandelt. Ein klarer Wettbewerbsnachteil gerade für kleinere Anbieter und dadurch auch für die Kunden.
 
KlaasKersting schrieb:
Das ist deutlich zu wenig.
Solche Dinge sollten immer Individualstrafen sein, die Konzerngröße, Dauer des Verstoßes, Härte des Verstoßes, etwaige Schäden und durch den Verstoß erzielte Gewinne betrachten.

Über maximal 500.000€ lachen sich eine Telekom oder Telefonica doch kaputt.

Absolut richtig. Wenn ich sowas machen würde, zahle ich schon fünfstellig mit Anwaltskosten...
 
Sie Drosseln den Youtube-Traffic nicht "aktiv", sie leiten ihn einfach über überlastete Knotenpunkte. Wer extra bezahlt, dessen Traffic läuft über freie Knotenpunkte: https://wiki.hetzner.de/index.php/Double_Paid_Traffic

Dieses "Verhalten" sollte ebenfalls verboten werden, wird wohl nur schwer sein.

Sehe ich ähnlich, für mich ist das exakt das selbe und sollte ja eigentlich verhindert werden.

Wurde jetzt die Drosslung im Mobilfunk beschräkt? Da war es ja teilweise der Fall das man so wenig Leitung bekommen hat das 99% der Seiten ausgetimed sind. Ich sehe ja gerade noch ein dass mobil gedrosselt werden muss wenn viel trafic herscht aber "eigentlich" würde ja eine Abstufung auf den nächst niedrigeren Verbindungstyp oder dessen Trafic ausreichen oder? Also von lte auf 3g usw. Aber das wäre ja nutzerfreundlich....
 
500.000 Euro ist ja wohl ein Witz, das nimmt doch ein großer Konzern gerne in kauf. Lachhaft.
Naja unsere Politiker...was will da schon erwarten.
 
Für die Nicht-Einhaltung eines derart Verbraucher-unfreundlichen Gesetzes hohe Geldstrafen festzulegen, ist der größte Hohn, den man sich überhaupt vorstellen kann.

Das Gesetz sollte sowieso Konzern-Netzneutralitäts-Gesetz heißen!

Nachtrag:
Oder auch Ratespiel-Gesetz, weil nicht definiert wird, was genau ein 'Spezial-Dienst' ist.
Und darf dieser 'Spezial-Dienst' eine bezahlte Überholspur kaufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bringt doch rein gar nichts mit dem tollen Zusatz, den er sich da hat einfallen lassen.

"Sofern das Datenvolumen gedrosselt wird, ohne die Kunden vollständig über den Schritt zu informieren, können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden."

Das ist wie: "Du sollst nicht töten, ohne es vorher anzukündigen"
 
Kudel schrieb:
"Sofern das Datenvolumen gedrosselt wird, ohne die Kunden vollständig über den Schritt zu informieren, können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden."
Das Beste daran: schon seit mindestens10 Jahren steht im Kleingedruckten der entsprechenden Verträge eine Klausel, mit der JEDER ISP aus dem Schneider ist ... Da wird nämlich "ausdrücklich" darauf hingewiesen, dass sich der ISP auslastungsbedingte Drossellungen Vorbehält und den Kunden auch im Detail NICHT darüber informieren muss.
Es ist bekanntermaßen juristisch unerheblich, ob man einen Vertrag vor Unterschrift gelesen und verstanden hat ... mit der Unterschrift sind beide Vertragsparteien an die nicht gesetztes- oder sittenwidrigen Paragrafen gebunden.

Und damit ist die gesamte EU-Richtlinie für den Hintern, denn auf eine Drosselung wird zumindest offiziell jeder Kunde schon VOR Vertragsabschluss hingewiesen (dafür, dass die Leute nicht lesen/verstehen, was sie da Unterschreiben, kann der ISP ja nix - zumindest offiziell) ...

Damit dieser Papiertiger ein paar Zähne bekommt, muss die Standard-Drosselungsklausel zunächst für ungültig (gesetzes- oder sittenwidrig) erklärt werden, was beim derzeitgen Netzausbau in DE schlicht unsinnig wäre (denn der macht diese Klausel zu einer sinvollen Rückversicherung gegen zu erwartende Engpässe).

Die 100.000 Strafe sind OK, solange es dabei um Individualfälle geht (also 100k PRO gedrosseltem Kunden fällig werden) ... da kommen dann schnell mal ein paar Millionen bei rum.
Entsprechender zukünftiger Netzausbau vorrausgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Es ist bekanntermaßen juristisch unerheblich, ob man einen Vertrag vor Unterschrift gelesen und verstanden hat ... mit der Unterschrift sind beide Vertragsparteien an die nicht gesetztes- oder sittenwidrigen Paragrafen gebunden.
Gab es da nicht noch eine weitere Ausnahme mit "unerwarteten" Klauseln? Sprich, Dinge mit denen der Verbraucher normalerweise nicht zu rechnen hat.
 
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