Neues Smartphone bestellt - aber auch wirklich neu?

MightyAlbatross

Cadet 4th Year
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Hallo,

ich habe (nach einer halben Ewigkeit) seit wenigen Tagen ein neues Handy. Es ist mein erstes Smartphone, das Sony Xperia XZ. An sich bin ich super zufrieden, allerdings stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt ein neues Gerät ist/war, wie es bei meiner Amazon-Bestellung hieß. Ich habe es über einen Anbieter mit vielen, sehr guten Bewertungen bezogen. Vielleicht bin ich auch nur paranoid, aber ich würde gern eure Meinungen dazu lesen!

Mir sind folgende Dinge aufgefallen:

* Laut Unboxing Videos und Bedienungsanleitung müssten Schutzfolien hinten und vorn auf dem Dispay sein. Mein Handy war allerdings nur in eine Plastiktüte gesteckt. Dementsprechend waren hinten 2 minifeine Kratzerchen drauf, die eigentlich nicht der Rede wert wären, aber es geht jetzt mal ums Prinzip.

* Die Plätze für das Zubehör wie Kopfhörer, Ladekabel etc. waren vertauscht.

* Die Kopfhörer waren nicht in Folie gepackt, wie ich es in Videos gesehen habe, sondern mit einem Draht zusammengewickelt.

* Der Klebestreifen "Do not accept if seal is broken" war i.O., es sieht aber so aus, als wären Kleberreste eines größeren Streifens, der zuvor einen Teil des "Etiketts" sozusagen mit abgerissen hat, drauf. (Ergibt der Satz Sinn?)

* Auf der Verpackung ist ein roter runder Sticker mit einem kleineren gelben runden Sticker auf dem Bereich des abgerissenen Ettikets. Vielleicht bedeutet das, das Handy war ein Rückläufer?

* Es fehlt ein Zettel mit "SAR Informationen".

* Unter der Einstellungen des Handys finde ich die Information, dass die Garantie bis 15.11.18 gültig ist, anstatt 24 Monate, wie es eigentlich laut Sony angeboten wird. Die Garantie müsste also bis 11.03.2019 sein. Nur ein Anzeigefehler?

Bei Bedarf kann ich auch Fotos machen und einstellen. Was denkt ihr dazu? Am Anfang hab ich mir die Kleinigkeiten schön geredet, aber je mehr ich drüber nachdenke, desto unsicherer werde ich. :(
 
Das wäre mir zu heikel. Einpacken und zurück damit. 14 Tage Rückgaberecht stehen dir ja zu.

Direkt von Amazon kaufen ist bei sowas auch immer von Vorteil.
 
Wenn keine Schutzfolie drauf war, dann war es definitv nicht fabrikneu.
 
Rechtlich gesehen weiß ich nicht, ob ein Verkäufer einen über Widerruf zurückgesendeten Artikel ohne Gebrauchsspuren nicht mehr als Neuware verkaufen darf.

Evtl. findest du in einem Hersteller- oder sonstigen Support-Forum zu deinem Gerät nähere Infos.
 
Klingt für mich merkwürdig.

Wie viel war es denn günstiger als bei einem vertrauensvollen Händler?
 
Wo hast du es denn gekauft?
GGf. Link zum Artikel
Vielleicht hast du ein "Generalüberholtes Gerät" gekauft, oder ein Gerät das jemand zurückgeschickt hat nach dem Testen.
 
klingt seltsam. ohne folien? ich gehe mal davon aus, dass selbst generalüberholte eine folie bekommen.

zurückschicken und lieber direkt bei amazon kaufen (oder sonstigen vertrauenswürdigen händler)
 
Sind wohl zwei Jahre Herstellergarantie und die ROM/das Gerät wurde wohl am 15.11.2016 installiert/hergestellt.
Mit dem Datum deiner (Endkunden)Rechnung hast du zwei Jahre Herstellergarantie in dem Fall.
 
Ist eindeutig eine Rücksendung eines anderen Kunden gewesen.

Wenn das Gerät schon in einer Tüte war ..wäre das Thema da bereits für mich durch gewesen bzw. ich hätte den Verkäufer kontaktiert.

Das ist leider ein recht gebräuchlicher Umgang mit Rücksendungen von Kunden. So versucht der Händler wenig Verlust durch die mögliche Rückgabe auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes zu erleiden. Es funktioniert ja auch bei vielen Kunde, weil sie es entweder nicht merken oder der Aufwand zu hoch ist.
 
Danielson schrieb:
Das wäre mir zu heikel. Einpacken und zurück damit. 14 Tage Rückgaberecht stehen dir ja zu.

Es gibt kein Rückgaberecht. Es kann ihm also nichts zustehen was es nicht gibt.


Einhörnchen schrieb:
Rechtlich gesehen weiß ich nicht, ob ein Verkäufer einen über Widerruf zurückgesendeten Artikel ohne Gebrauchsspuren nicht mehr als Neuware verkaufen darf.

Siehe hierzu: http://shopbetreiber-blog.de/2008/01/08/ag-rotenburg-widerrufsware-darf-als-neu-verkauft-werden/
 
Zuletzt bearbeitet:
founti schrieb:
Das ist leider ein recht gebräuchlicher Umgang mit Rücksendungen von Kunden. So versucht der Händler wenig Verlust durch die mögliche Rückgabe auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes zu erleiden.
Und, wie ich mich soeben informiert habe, ein auch rechtlich einwandfreier Vorgang, solange das Gerät nach dem Widerruf weiterhin alle Anforderungen an Neuware erfüllt. Letztendlich ist das auch dem asozialen Verhalten vieler Verbraucher geschuldet: Man bestellt 5 CPUs, GPUs, whatever, schaut welche das beste OC hat und schickt 4 zurück (Kleidung nach passend/nicht passend zu prüfen ist natürlich was anderes). Oder 5 Monitore, schaut welcher die beste Ausleuchtung hat und schickt 4 zurück. Es kann schlecht allen Händlern zugemutet werden, solche Artikel pauschal nur noch als Gebrauchtware versenden zu können.

Nein ich bin nicht im Verkauf tätig ;) aber habe mittlerweile mit vielen Händlern Mitleid.
 
mediafrost schrieb:
Es gibt kein Rückgaberecht. Es kann ihm also nichts zustehen was es nicht gibt.

Stimmt, es gibt kein Rückgaberecht. Aber ein Widerrufrecht.
 
Einhörnchen schrieb:
Man bestellt 5 CPUs, GPUs, whatever, schaut welche das beste OC hat und schickt 4 zurück (Kleidung nach passend/nicht passend zu prüfen ist natürlich was anderes). Oder 5 Monitore, schaut welcher die beste Ausleuchtung hat und schickt 4 zurück.

Interessant, wusste gar nicht, dass ihr Käufer sowas macht. Finde ich ganz schön dreist, Daumen runter.

Hätte ich mir nicht mal ausmalen können... 5 CPUs bestellt und 4 zurückschicken, echt nicht Ok Einhörnchen, bah.
 
Noch nie etwas im Versandhandel gekauft?

Die Gewährleistung gilt ab Kaufdatum. Egal ob das Gerät vorher schon mal ausgepackt wurde. Eine zusätzliche Garantie kann an ein bestimmtes Herstellungsdatum gebunden sein.
Es gibt kein Recht auf ein noch nie ausgepacktes Produkt. Außer der Verkäufer würde genau das, aus welchen Gründen auch immer, in der Artikelbeschreibung anmerken.
Wenn dein Gerät, obwohl es als Neuware verkauft wurde Gebrauchsspuren aufweist, setz dich mit dem Verkäufer in Verbindung. Wenn dich sowas stört, frag ob sich vielleicht noch am Preis was machen lässt oder bitte um einen Umtausch falls das Gerät deutliche Gebrauchsspuren aufweist.
 
Zuletzt bearbeitet:
mMn ist es auch ein "zumindest" schon mal ausgepacktes Gerät"... von Gebraucht zu sprechen ist sehr gewagt aber es ist zumindest nicht "jungfräulich"...

wenn dich der Rest nichtstört ruf da an und handel eine preisminderung aus bzw schick es zurück...

Gefühlt ist amazon ( drittanbieter), auch nicht mehr das was es war. also wenn kein namenhaftes Versandhaus dahinter steht
 
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! Ihr seid super! :)

Der Verkäufer war INONLINE, dort ist das Handy regelmäßig ausverkauft. Durch die vielen, guten Bewertungen bin ich davon ausgegangen, der Händler wäre vertrauensvoll.
Hier der Link:

https://www.amazon.de/Sony-Smartpho...=merchant-items&ie=UTF8&qid=1489497629&sr=1-1

Bei dem günstigsten Händler mit Versand über Amazon wäre es "nur" 30-40 € teurer gewesen.

Was generalüberholt bedeutet, muss ich gleich mal googlen.

Wie es aussieht, werde ich das Handy wohl zurückschicken bzw. den Verkäufer kontaktieren. Stehen mir in diesem Fall auch die Rücksendekosten zu? Weiß das jemand? Denn es ist anscheinend nicht so neu wie es angepriesen wurde. Ich denk mal aber trotzdem nicht, da es dem Händler rechtlich wohl zusteht, das Produkt wieder als "neu" zu verkaufen, wie ich verstanden habe. Aber, wozu gibt es denn dann eigentlich die Kategorie "Gebraucht - wie neu"? :/
 
Es ist in der Tat rechtlich sauber... nur ist es ein schmaler Grad zwischen Neuware mit geöffneter OVP und offensichtlicher Gebrauchtware.

Hab selber im E-Commerce gearbeitet und kenne das Leid aus erste Hand. Immerhin hat Amazon mal angefangen Konten zu sperren wenn eine zu hohe Rückgabequote vorhanden ist.

Man sollte sich bei seinem Verhalten halt einfach mal Gedanken darüber machen was die Konsequenz daraus ist.
Es gibt leider viele die es sehr exzessiv praktizieren. Schau dir nur mal die Threads zum PG278 an... da kaufen teilweise Leute 10+ Monitore nur wegen minimalen Unterschieden im BLB ...
 
Licht_Reflexx schrieb:
Dementsprechend waren hinten 2 minifeine Kratzerchen drauf

Und genau das ist der Ansatzpunkt. Denn feine Kratzerchen passen nicht zu Neuware.
Also wenn du damit leben kannst, hebe die Kratzerchen hervor und schau was der Verkäufer dir anbietet.
Wenn du nicht damit leben kannst, schick das Gerät aufgrund des offensichtlichen Mangels zurück.
Such as easy...
 
Zuletzt bearbeitet:
Licht_Reflexx schrieb:
Ich denk mal aber trotzdem nicht, da es dem Händler rechtlich wohl zusteht, das Produkt wieder als "neu" zu verkaufen, wie ich verstanden habe. Aber, wozu gibt es denn dann eigentlich die Kategorie "Gebraucht - wie neu"? :/
Doch, siehe: https://www.google.de/search?q=google widerruf neuware

Gibt zahlreiche Artikel und Urteile dazu. Siehe auch:
https://www.heise.de/resale/artikel/Gebrauchte-Neuware-274390.html

Gebraucht wie Neuware: Artikel kann nicht mehr als Neuware verkauft werden, weist aber keinerlei Gebrauchsspuren auf.

Edit: Nur damit die Diskussion hier nicht OT wird: Der Umstand, dass Waren widerrufener Veträge als Neuware verkauft werden dürfen, heißt nicht automatisch, dass das immer so ist. Davon nicht berührt sind dein Recht auf mangelfreie Ware (das dürfte bei den von dir genannten Kratzern nicht mehr der Fall sein -> Recht auf Nachbesserung) und auch nicht dein Recht deinerseits zu widerrufen.
 
Licht_Reflexx schrieb:
Was generalüberholt bedeutet, muss ich gleich mal googlen.
Das sind Geräte die defekt waren oder einen Mangel hatten. Diese wurden von Hersteller repariert und werden als generalüberholt verkauft.
Wie es aussieht, werde ich das Handy wohl zurückschicken bzw. den Verkäufer kontaktieren. Stehen mir in diesem Fall auch die Rücksendekosten zu? Weiß das jemand? Denn es ist anscheinend nicht so neu wie es angepriesen wurde.

Du hast das Recht auf ein mängelfreies Produkt. Das heißt du könntest es im Zuge der Gewährleistung auf Kosten des Händlers zurückschicken. Der hat aber das Recht auf Nachbesserung und schickt ein neues Gerät.

Wenn du den Kauf widerrufen willst, so trägst du die Versandkosten.

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