News Oberlandesgericht München: Amazons Dash-Button erneut als rechtswidrig verurteilt

Vindoriel schrieb:
Und ehe man sich versieht, ist man bei Amazon auf der "Blacklist" als unliebsamer Kunde.

Wer ständig ausversehen auf den Button drückt, anschließend zu langsam ist in seiner Email den Link zum stornieren zu drücken, das Zeug dann auch noch aufreißt und aus der OVP nimmt und es dann wieder zurückschickt hat es mit Recht verdient nicht mehr beliefert zu werden...
 
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Klar.... und im Supermarkt kleben die dann auch die Preise zu :evillol:
 
Und wieder eine Bevormundung der Bürger durch den Staat. Viel Spass damit.

Sollte eigentlich jeder selber entscheiden dürfen was er macht und was nicht.

Mogwai
 
Ich finde es eine gute Sache, dass hier durchgegriffen wird und nach immer geltendem Recht entschieden wird. Sobald man anfängt mit einer Ausnahme hier, weil "man weiß ja was das Ding kann oder nicht", öffnet man Tür und Tor für alle anderen.

Auf der anderen Seite verstehe ich Amazon überhaupt nicht, warum die nicht ein bisschen einsichtig sind.
Gute Alternativen zum aktuellen System habe ich hier bereits auf Seite 1 gesehen, "eine Benachrichtigung ans Handy statt direkt bestellen".

So ähnlich lief das letztens doch bei Telekom mit Stream-On auch, die nennen denen fünf Gründe warum es nicht geht und die Stellen sich hinterher vor die Kamera und sagen, "Nein, so ist das nicht".
Was denken die denn eigentlich?
 
Der Button könnte das ja auch in den Warenkorb legen anstatt sofort bestellen.
Wenn man dann innerhalb eines selbst-definierten Zeitraumes nicht bestellt hat, könnte man sich per Mail und AmazonApp Notification erinnern lassen.
 
Enteignet schrieb:
Sobald man anfängt mit einer Ausnahme hier, weil "man weiß ja was das Ding kann oder nicht", öffnet man Tür und Tor für alle anderen.
Was ist so schlimm, wenn das Tor für alle anderen geöffnet wird? Die Teile können ganz nützlich sein.


Enteignet schrieb:
Gute Alternativen zum aktuellen System habe ich hier bereits auf Seite 1 gesehen, "eine Benachrichtigung ans Handy statt direkt bestellen".
Die Alternative ist nicht gleichwertig.
Lieber aktuellen Preis auf den Button, wobei das aber wohl die Batterielaufzeit deutlich schmälern würde.
 
Ich kaufe seit mehr als 5 Jahren nicht mehr bei Amazon. Gründe gibt es mehr als genug. Daher, wirklich nicht schlimm für mich persönlich, wie weit Amazon, den Kunden noch weiter splittet und gängelt.
 
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Dann braucht es eine Upgrade Version mit kleinem Display wo man den Preis sieht wenn man drauf drückt und zur Bestätigung nochmal drücken muss, das sollte doch das reichen oder ?
 
lächerlich unnötig das Teil. Wer zu faul ist kurz sein Smartphone in die Hand zu nehmen um was zu kaufen hat ganz andere Probleme.
 
new Account() schrieb:
Was ist so schlimm, wenn das Tor für alle anderen geöffnet wird? Die Teile können ganz nützlich sein.

Die Tatsache, dass "Kunden Produkte kaufen würden, ohne dass AGB, Lieferdaten oder der aktuelle Preise eingesehen werden können."

So jetzt sagt das Gericht "Ja aber das macht ja nichts, weil die Kunden wissen ja was das Produkt kann", dann kommt Aldi und sagt, "Eigentlich brauchen wir ja nicht immer ein Preisschild, reicht ja wenn wir einmal im Monat schreiben was Waschmittel kostet", usw.

Vor allem ist Amazon bei den Kleinartikeln schrecklich! Da schwanken die Preise wie verrückt und je nach dem wer gerade der günstigste Anbieter ist, variieren auch die AGBs. Daher ist es insbesondere an dieser Stelle nicht verkehrt.
 
duke1976 schrieb:
Ich sprach von Kindern. Noch Fragen?

Dann bekommen die Eltern plötzlich 10 Mails auf einmal. Diese zu ignorieren obliegt jedem einzelnen dann. Wenn man so kleine Kinder hat, gibt es auch die Möglichkeit, die Buttons außer Reichweite anzubringen.
 
Hat Amazon wirklich zuviel Geld?

Es ist unnötig, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das Urteil entspricht deutschem Recht, während Kaufverträge ohne Einigung über vertragswesentliche Eigenschaften, darunter insbesondere der Preis, nichtig sind.

Amazon könnte dieses System durch kleine Änderungen jedoch rechtskonform machen:
Wenn nämlich erst durch die App und nicht schon durch den Button ein Kaufvertrag zustande käme, die App ferner vor der Bestätigung durch den Kunden alle vertragswesentlichen Eigenschaften offen legen würde, wäre dieser Punkt nämlich bereits ausgeräumt.

Dass eine Klausel, Vertragsbedingungen einseitig durch Diktat ändern zu können, rechtsunwirksam ist, dürfte bereits juristischen Laien klar sein... .
 
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Haggis schrieb:
Völlig überflüssige Regulierung.
Wer sich so einen Button installiert, sieht selbst, dass er den Preis nicht sieht.
Kann ich nur unterschreiben.
Und wer Kinder hat muss sich überlegen wo er was anbringt.

Ironie an <Auf der Milchtüte im Markt steht auch nicht extra drauf, das es teurer wird, wenn ich stehle und ich dann vorbestraft bin. Darf man mich dann eigentlich, bei Diebstahl belangen?> Ironie aus.
 
SirSilent schrieb:
lächerlich unnötig das Teil. Wer zu faul ist kurz sein Smartphone in die Hand zu nehmen um was zu kaufen hat ganz andere Probleme.

Meine Oma hat kein Smartphone und keinen PC. So einen Button könnte sie aber drücken, damit sie eigenständig an ihre Verbrauchsgüter kommt. Niemand anderes muss dann für sie ins Auto und losfahren. Sie fühlt sich weniger als eine Belastung für ihre Lieben sondern eigenständig und unabhängig. Und alle anderen haben auch weniger Stress.
 
Tomsenq schrieb:
Der Preis an der Ware (Regal) ist egal. Es zählt der Preis welchen die Kasse anzeigt.

Der Satz ist so nicht ganz korrekt ("egal"). Nur als Beispiel, man darf nicht bewusst im Schaufenster 9,99 € an die Ware schreiben um Kunden anzulocken und an der Kasse dann 59,95 € verlangen.
 
Die verstoßen halt gegen unsere Gesetze. Das war's. Eigentlich gibt's dem überhaupt nichts hinzuzufügen, es sei denn, ich wär Anwalt.
 
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Ich finde das Problem ist bei som Button auch dass Konkurrenzprodukte gar keine Chance mehr haben. Bestellt man normal im Internet oder kauft es im Laden, hat man Links und Rechts immer noch Werbung stehen. Habe ich son Button fällt das komplett weg.
Also sowohl an das Produkt bindet man sich hier als auch an Amazon.
Die Frage ist dann wie sollen andere Hersteller noch an solche Kunden herantreten wenn die bereits vor der Waschmaschine schon ihre Bestellung aufgeben.
 
Acrylium schrieb:
Ich bin ja in der Regel für Verbraucherschutz, aber hier übertreiben die es. Ich muss doch als Kunde auch selbst in der Lage sein dürfen zu sagen "Mir egal was so Kleinkram kostet, ich will keine Preise vergleichen können sondern einfach schnell kaufen."

Klar, ist aber nicht mit der PAngV vereinbar. Auch und besonders im elektronischen Bestellverfahren nicht.

Tomsenq schrieb:
Der Preis an der Ware (Regal) ist egal. Es zählt der Preis welchen die Kasse anzeigt.

Und diese Aussage ist.... FALSCH! Genau deswegen gibt es die PAngV.
 
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