Quo vadis BTMG?

A415 schrieb:
Benzin war immer so 25 bis 35 Cent günstiger (bzw. ist es trotz Tankrabatt immer noch).
Nö, seit dem "Tankrabatt" ist das nicht mehr der Fall...
Ergänzung ()

'Xander schrieb:
Wie lsng wsr die Pause?
Die längste? 2 Jahre.
Ist aber auch irrelevant; nach den ersten wenigen Wochen ist man halt übern Berg... ;)
Ergänzung ()

NotNerdNotDau schrieb:
Bisher war der Anbau zum Eigenbedarf zwar auch rechtswidrig, wurde aber in der Regel toleriert.
???
Wenn für dich ein Gerichtsprozess samt Verurteilung als Tolerierung zu bewerten ist, läuft doch was völlig falsch.

Also in Deutschland wurde der Anbau noch nie toleriert, egal in welcher Größenordnung...
 
Hatte dann wohl Pech- bei mir waren die Pausen max. 1/2 Jahr.

Habe vor 2 Jahren komplett aufgehört und hatte das erste Mal die beschriebenen Probleme.

Immerhin bin ich jetzt komplett rauchfrei und fühle mich wirklich besser.


Gruss

Edit:
Vllt. war‘s auch die Angst, dass ich dieses Mal endgültig aufhöre und Tabak ebenfalls eingestellt wurde..
 
Ob es für manche ungleich schwerer ist, den Konsum einzustellen, wenn man klassisch "kifft" statt z.B. zu verdampfen und/oder generell ob man Raucher oder Nichtraucher ist? "Entwöhnungserscheinungen" stellen sich ja bei vielen oft auch beim Tabakkonsum ein, wenn man rauchfrei werden möchte. Nach meiner Kenntnis soll zum Beispiel Verdampfen die empfohlene Aufnahmeform für medizinisches Cannabis sein - klar, man würde den Betroffenen wohl kaum empfehlen, zur Tüte zu greifen. Wie war's denn bei euch?
 
Novar schrieb:
Also in Deutschland wurde der Anbau noch nie toleriert, egal in welcher Größenordnung...
Ich glaube da gab es mal ein paar Ausnahme fälle bei Leuten die medizinisch darauf angewiesen waren, und die Erlaubnis hatten sich das selber anzubauen.
 
Novar schrieb:
???
Wenn für dich ein Gerichtsprozess samt Verurteilung als Tolerierung zu bewerten ist, läuft doch was völlig falsch.
Ich zitiere dazu mal den § 29 (5) BtmG:

(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Ein Richter hat da also schon vom Gesetz her einen Spielraum.
Wie dann die Entscheidung im Einzelfall getroffen wird, hängt von den Umständen ab.
Ob Ersttäter, ob verschwindend geringe Menge usw.

In Frankfurt am Main pflegen die Gerichte grundsätzlich Gnade vor Recht in solchen Kleinfällen walten zu lassen.
Weiter südlich ist das schon wieder ganz anders.

In der Regel werden solche Straftaten erst gar nicht zur Gerichtssache und vom ermittelnden Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beim legalen Tabakanbau zum Eigenbedarf ist zu berücksichtigen, dass Tabak anders und aufwändiger bearbeitet werden muss, bis ein verbrauchsfertiges Produkt draus wird, welches auch den Erwartungen der Raucher entspricht.
Auf deutsch ... habt ihr schon mal eine Zigarrette aus selbst angebautem Tabak geraucht?
Meist schmeckt das grauslich, weil die Privatproduzenten eben nicht das liefern können, was in z.B. Camel, JPS oder Marlboro drin ist.
Dazu müsste man schon mehrere verschiedene Sorten anbauen, sie sorgfältig fermentieren und in einem angenehmen Verhältnis mischen.

Bei Cannabis ist der ganze Verarbeitungsprozess viel einfacher zu managen ... das geht auch in der Privatwohnung wunderbar. Auch Cannabis muss fermentiert werden ... aber dafür gibt es genug hanhabbarte Methoden (auch im kleinen Maßstab ... z.B. bei einer einzelnen Pflanze). Für den Rest der Vorbereitung reicht eine Nagelschere.
Für den normalen Feinschnitt für Zigarretten ist weit mehr nötig. Denn Tabakblätter sind nunmal "voll die Lappen".
Tabak darf für den Eigenbedarf angebaut werden, aber es wird recht selten gemacht, weil dabei eben nicht der Geschmack herauskommt, den die Tabakindustrie bietet.

Solange der industrielle Markt lefert, besteht einfach keine Gefahr, dass die Leute massiv auf Eigenanbau umsteigen.
NotNerdNotDau schrieb:
Es bleibt abzuwarten, ob das dann auch für Cannabis erlaubt sein wird.
Es wird schwierig, Infrastrukturen trockenzulegen, welche seit Jahrzehnten im Verborgenen operieren. Und das bedeutet, das der legale Handel attracktive Bedingungen bieten muss ... sonst ziehen die Leute halt weiter zuhause ihr Gras und kifen am Staat vorbei.
Der größte Vorteil (Kontrolle der Anbaubedingungen und der Inhaltsstoffe ... natürlich ohne genaues wissen über den prozentualen THC-Gehalt) ist auch bei Eigenanbau gegeben. Denn ICH weiß letztlich ziemlich genau, was ich mit meinem selbst angebauten Gras angestellt habe, bevor es in der Tüte gelandet ist.
Zucker, Glasstaub oder Autolack kommt da bei mir jedenfalls nicht dran ... und es verdient sich auch kein Mafioso eine goldene Nase an diesem Gras.

Aber wo du recht hast, da hast du recht ... bei der Steuer versteht der Staat keinen Spass.

Ich bin auch gegen die Legalisierung, denn aus meiner Perspektive bringt mir das keinerlei Vorteile. Wenn ich kiffen will, dann kann ich das schon heute sehr einfach realisieren.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Das ändert doch daran nichts, dass der Anbau von Cannabis (auch zum Eigenbedarf) in der Praxis nie tolleriert wurde, sondern stets geahndet.
Deine Aussage, der Anbau(!) wurde bisher "in der Regel toleriert" ist halt einfach Unfug - denn das wurde er nicht.

NotNerdNotDau schrieb:
Ein Richter hat da also schon vom Gesetz her einen Spielraum.
Wie dann die Entscheidung im Einzelfall getroffen wird, hängt von den Umständen ab.
Ob Ersttäter, ob verschwindend geringe Menge usw.
In den meisten Bundesländern hört eine "geringe Menge" bereits ab 6 Gramm auf; in Bayern wird mit 0,5g schon eine Strafverfolgung samt Verhandlung und Verurteilung unumgänglich.

Wer beim Anbau also erwischt wird und sei es nur eine einzige Pflanze, ist also bezogen aufs Gewicht automatisch schon um mehrere Faktoren über einer möglichen "geringen Menge".
 
Novar schrieb:
Deine Aussage, der Anbau(!) wurde bisher "in der Regel toleriert" ist halt einfach Unfug - denn das wurde er nicht.
Da ich viele Jahre lang beruflich in diesem Bereich tätig war, zeigt die Erfahrung eben diese Bild, das ich geschildert hatte.
Üblicherweise wird immer ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das dann kurze Zeit später wieder eingestellt wird.

Toleriert ist vielleicht der falsche Begriff, aber es besteht bei solchen Fällen nun mal kein öffentliches Interesse.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Da ich viele Jahre lang beruflich in diesem Bereich tätig war, zeigt die Erfahrung eben diese Bild, das ich geschildert hatte.
Eine Einstellung des Verfahrens, wenn jemand beim Anbau(!) erwischt wurde?
Nee... ganz sicher nicht... ;)

Das wäre maximal vorstellbar, wenn jemand sowieso die Berechtigung hat medizinisches Cannabis einzunehmen. Und selbst dann... eher nicht...
 
Okay, lassen wird das. Ich habe meinen Standpunkt, der aus beruflicher Erfahrung abgeleitet ist, jetzt mehrfach erläutert.
Wir sind uns wenigstens in dem Punkt einig, dass wir uns nicht einig sind. :D
 
Zum Entzug:
Wann immer man eine Subtanz primär nimmt, um ein ganz bestimmtes Ziel zu erreichen, neigt man dazu, dieses Ziel in den Vordergrund zu stellen. Und der Entzug äussert ich dann auch darin, dass dieses Ziel unerreichbar erscheint.
Das ist leider ein Teil der Suchtmechaniken (Sucht schützt sich selbst).

Wer also kifft, um einschlafen zu können, der hat ohne kiff natürlich massive Schlafprobleme.

Ich habe die nicht, denn ich kiffe nicht, um besser einschlafen zu können, sondern um meine Welt etwas anders wahrzunehmen. Ich kiffe auch nicht direkt vorm ins Bett gehen (da habe ich ja von dem Rausch garnichts mehr).
Für die "nötige Bettschwere" verlasse ich mich auf Müdigkeit ... ich arbeite ebenfalls Schichtdienst und das Prinzip Müdigkeit funktioniert für mich bisher bestens.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Ich habe meinen Standpunkt, der aus beruflicher Erfahrung abgeleitet ist, jetzt mehrfach erläutert.
Er ist halt Realitätsfern und wird auf angebliche berufliche Erfahrungen - die mutmaßlich frei erfunden sind - gebaut...
 
Novar schrieb:
und wird auf angebliche berufliche Erfahrungen - die mutmaßlich frei erfunden sind - gebaut..
Jetzt nicht persönlich werden, Freundchen, nur weil du keine Argumente mehr vorbringen kannst.
Du darfst mir gegenüber gerne deine kontroverse Meinung vorbringen, aber nicht auf diesem Niveau!

Dann erhelle mich doch mal und schildere mir, woher du deine Erkenntnis nimmst und so tust, als ob du die Weisheit mit Schaumlöffeln gefressen hättest.
 
Es kommt für den "Ermessensspielraum zur Verfahrenseinstellung" auch auf die Dimension an.

EIn paar Pflanzen auf dem Balkon oder in einem Schrank sind eine andere Liga, als ein Kellerraum von 30m² mit professioneller Beleuchtung und -lüftung, in dem offensichtlich auf das Prinzip der kontinuierlichen Ernte gesetzt wird.
Ersteres ist klar Privat ... letzteres ist wahrscheinlich eher kommerzieller Natur.
Ersteres kann fallen gelassen werden (mangelndes öffentliches Interesse) letzteres ist zu Verfolgen.
Noch wegen BTMG, nach einer Legalisierung dann wohl eher aus steuerrechtlichen Gründen.
Es gibt eine ausgedehnte Grauzone, in der mit den Mitteln eines Gerichtes im Grunde nicht festgestellt werden kann, ob es sich dabei lediglich um Anbau für den Eigenbedarf handelt.
Wegen einer einzelnen Pflanze geht keiner in den Bau ... aber es ist natürlich gerade für Kiffer schon eine Strafe, wenn das Gras dann weg ist ... und das passiert Mengenunabhängig.
Wenn die Polizei was findet, ist es weg und nur Menschen mit Cannabisrezept (medizinische Indikation) haben überhaupt eine Chance, es wiederzubekommen.

Der Rest landet beim nächsten Polizeifest im Lagerfeuer :lol: (nur ein Scherz ... natürlich ist der Umgang mit Beweismitteln streng geregelt).
 
Zuletzt bearbeitet:
NotNerdNotDau schrieb:
Jetzt nicht persönlich werden, Freundchen, nur weil du keine Argumente mehr vorbringen kannst.
Schlicht und einfach: Es gibt abertausende Urteile zu Verfahren gegen privaten Anbau von nur ein bis wenigen Plfanzen...
Mir ist jedoch nicht eine einzige Einstellung dazu bekannt - nicht eine. Kennst du die ehemalige Community "Hanfburg", bei der man in den letzten 10 Jahren nur Mitglied werden konnte, wenn ein bestehendes Mitglied dafür gebürgt hat? Da gab es unzählige Berichte mit vorgelegten Dokumenten.

Wenn deine "Argumente" nur auf angeblichen "Erfahrungen" beruhen ist das dein Problem; aber eine Verfahrenseinstellung dazu wirst du wohl nicht vorlegen/belegen können.
 
DerOlf schrieb:
EIn paar Pflanzen auf dem Balkon oder in einem Schrank sind eine andere Liga, als ein Kellerraum von 30m² mit professioneller Beleuchtung und -lüftung, in dem offensichtlich auf das Prinzip der kontinuierlichen Ernte gesetzt wird.
Genau das ist der Punkt und das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen, die ich ja angeblich nur vorgeschoben habe.
Das ist die Praxis und nicht irgendwelche Erkenntnisse von jemandem aus einem Internetforum, der seine Weisheiten über die Google-Suche erworben hat.

Novar schrieb:
Kennst du die ehemalige Community
Nein, aber jetzt ist mir alles klar. Ein Forum im Internet, das gar nicht mehr existiert, ist deine Quelle.
Ich brauche keine weiteren Erläuterungen mehr von dir.
 
DerOlf schrieb:
Es kommt für den "Ermessensspielraum zur Verfahrenseinstellung" auch auf die Dimension an.
Bereits eine einzige Hanfpflanze übersteigt von der Dimension her schon mehrfach die "geringe Menge".
So einfach ist das...
Ergänzung ()

NotNerdNotDau schrieb:
Nein, aber jetzt ist mir alles klar.
Was ist dir denn klar? Dass du für deine Aussage nicht ein einziges Dokument vorlegen kannst? Es also nur auf Behauptungen baut? :D

NotNerdNotDau schrieb:
Ein Forum im Internet, das gar nicht mehr existiert
Es war immerhin über ~20 Jahre lang die größte deutsche Community für Kiffer, Züchter usw...
 
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