Quo vadis BTMG?

Novar schrieb:
Bereits eine einzige Hanfpflanze übersteigt von der Dimension her schon mehrfach die "geringe Menge".
Diese Behauptung auf derartig pauschale Weise geäußert ist einfach falsch.
Es kommt in der Hauptsache auf den THC-Gehalt an und nicht auf das Gewicht, oder die Anzahl der Pflanzen.

Deshalb ist die Behauptung, 6 Gramm sei die Obergrenze für eine geringfügige Menge, einfach unzutreffend und das steht auch so nirgends geschrieben.
 
Kommt auf die Ermittlungsbeamten an.

Einige lassen einfach die ganzen Pflanzen wiegen ... andere lassen genau den THC-Gehalt feststellen und wiegen auch nur die Teile, die normalerweise im Verkauf landen (Blüten). Wieder andere merken nichtmal, dass die Blüten an den Pflanzenresten nicht mehr dran hängen.

Manche Staatsanwälte und Richter sind halt auch einfach Arschlöcher (denen leider Macht gegeben wurde), die einen riesen Spass dran haben, kleine Kiffer zu ärgern bzw Machtgefälle auszunutzen.
Damit muss man leider leben, denn solche Leute kann man nicht per Gesetz verbieten.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Diese Behauptung auf derartig pauschale Weise geäußert ist einfach falsch.
Nein, denn:

NotNerdNotDau schrieb:
Es kommt in der Hauptsache auf den THC-Gehalt an und nicht auf das Gewicht, oder die Anzahl der Pflanzen.
Die Polizei wiegt die nicht erlaubten Substanzen; und auch in jeder Verhandlung vor Gericht samt Urteil wird sich stets(!) auf das Gewicht bezogen.

Der THC-Gehalt wird doch für das Urteil überhaupt nicht herangezogen.
Andernfalls... lege auch nur ein einziges Urteil vor, bei dem das doch passiert ist.

NotNerdNotDau schrieb:
Deshalb ist die Behauptung, 6 Gramm sei die Obergrenze für eine geringfügige Menge, einfach unzutreffend
In den meisten Bundesländern ist das schlichtweg so.
Einfach nur lol...
 
DerOlf schrieb:
Kommt auf die Ermittlungsbeamten an.
Bei einem Aufgriff im Drogenbereich hat man als Ermittlungsbeamter keinen gesetzlichen Spielraum. Einen moralischen schon mal gar nicht.
Man muss immer, auch bei einem einzigen kleinen Joint, ein Strafverfahren einleiten. Ansonsten begeht man selbst eine Straftat, nämlich eine Strafvereitelung im Amt.

Ich kenne keinen aus meiner 15-jährigen Erfahrung in diesem Bereich, der das auch nur annähernd in Erwägung gezogen hatte. Ich auch nicht.

Bei der Durchsuchung eines Fahrzeugs oder dem Abtasten einer Person konnte es natürlich vorkommen, dass man etwas übersehen hatte. Aber das darf man noch nicht einmal laut denken.

Novar schrieb:
In den meisten Bundesländern ist das schlichtweg so.
Einfach nur lol...
Woher willst du das wissen?
Ja klar, einfach nur lol.
 
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Ich bin sehr froh, dass sich die Eigenbedarfdebatte nach der Legalisierung ändern wird.

Ich konnte schon damals nur den Kopf schütteln, dass sich einige Kiffer so darüber gefreut haben.
Daran, dass ich der Polizei mit Kiff in den Taschen nicht auffallen möchte, hat sich nicht das geringste geändert.
Dadurch war also nichts erreicht ... dumme Dealer sind dadurch nur etwas unvorsichtiger geworden.
NotNerdNotDau schrieb:
Bei einem Aufgriff im Drogenbereich hat man als Ermittlungsbeamter keinen gesetzlichen Spielraum.
Das ist klar. Findet jemand Gras in deinen Taschen, dann ist das definitiv weg ... auch wenn das Verfahren dann eingestellt wird, weil es zu wenig war.

Ermittlungsbeamte müssen einfach ALLES sicher stellen, was irgendwie Verfahrensrelevant sein könnte ... es geht dabei ja um die Beweismittel, an denen gezeigt werden muss, dass eine Straftat vorliegt ... da ist die Polizei in der Bringschuld.
 
Novar schrieb:
Weil ich offensichtlich mehr weiß, als du... :0
Ja, so wird es sein. Es sei dir gegönnt.
Wikipedia ist natürlich eine einschlägige Quelle, genauso wie dieses ehemalige Kifferforum.
Dagegen kann ich nicht anstinken.

Aber jetzt ist Ende mit uns beiden. Suche dir jemand anderen für den Austausch der Weisheiten und vermeintlichen Wahrheiten und deshalb jetzt bitte kein Zitieren mehr meiner Beiträge.
Ansonsten kann es ungemütlich werden und das wollen wir doch im Grunde nicht.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Ja, so wird es sein.
Quellen liegen dir vor; und natürlich gibt Wikipedia wiederum Quellen an.
Fakt ist, ob du diese Realität nun akzeptierst oder nicht; in den meisten Bundesländern geht die "geringe Menge" bis 6 Gramm.

Weiter hätte ich von dir noch gerne einen Nachweis dahingehend, dass nicht das Gewicht ausschlaggebend sei, sondern der THC-Gehalt.
Verhält es sich nämlich in der Realität und Praxis doch so, dass eben sehr wohl alleine das Gewicht ausschlaggebend ist.

Aber eine Verhandlungsmitschrift oder ein Urteil, aus dem hervorgeht, ein Gericht würde den THC-Gehalt bewerten, wirst du halt nicht vorlegen können.
Mitunter auch deshalb denke ich, dass ich deine Behauptung über angebliche "Erfahrungen" ebenso ins Reich der Fantasie einsortieren darf wie deine anderen falschen und zum Teil widerlegten Aussagen.
 
Novar schrieb:
Mitunter auch deshalb denke ich, dass ich deine Behauptung über angebliche "Erfahrungen" ebenso ins Reich der Fantasie einsortieren darf wie deine anderen falschen und zum Teil widerlegten Aussagen.
Zum letzten Mal: Gib endlich Ruhe und kein Zitieren meiner Beiträge mehr, ansonsten landest du auf der Ignorierliste.

Es ist mir, auf deutsch gesagt, scheiß egal was du von mir denkst, was du meinst zu glauben oder zu wissen, oder was du forderst.
Ich akzeptiere durchaus andere Meinungen, aber nicht auf diesem Niveau.

Du bist heute bereits der zweite merkwürdige Vogel, der meint, sich hier wie die Axt im Walde benehmen zu dürfen und mir seine Lebensweisheiten aufs Auge drücken zu müssen. Und der Tag ist noch nicht vorbei.

Ich hoffe, das war deutlich genug.
 
@NotNerdNotDau
Ich fürchte, @Novar hat recht. Vor Gericht interessiert die Bruttomenge ... und das kann bei einer einzelnen Pflanze eben schnell mal ein halbes Kilo sein ... ganz egal, ob der Ertrag dieser Pflanze nun bei 5g, 50g oder jenseits der 250g liegt. Vor Gericht geht es um die 500g der Pflanze inkl. Blattwerk, Geäst (und Wurzelballen). Es ist schon fast kulant, dass die den Topf und die Erde weglassen.

Allerdings kann ein Verfahren nicht nur vor Gericht eingestellt werden. Zwischen der polizeilichen Ermittlung (die kann aus rechtsstaatlichen Prinzipien nicht abgebrochen werden) und der Gerichtsverhandlung landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die meisten geringfügigen BTM-Verfahren werden durch die Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Gerichte und Gefängnisse sind zu teuer, um sie mit Kleinstkriminellen zu belasten.
Die Gründe für diese Einstellungen findet man nur leider nicht online.
Ergänzung ()

Vor Gericht gehts ums Gewicht.
Daher hat der Schnitzer des Holsteinischen Richters ja auch solche Wellen geschlagen ... denn der Sprach in seinem Eigenbedarfs-Urteil von 100g reinem THC ... als ich das gelesen habe, hatte ich fast Pipi in den Augen vor Lachen über so viel Unwissenheit. Hätte er das "rein" weggelassen, dann wäre das Urteil nicht ganz so leicht zu kassieren gewesen ... aber 100g reines THC reichen halt für ein Kilogramm Gras.
Und das hat sich quasi von selbst kassiert.

In diesem Sinne:
"Die Zeugin hat entbunden und kann neu geladen werden".
 
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Warum müsst ihr auch Drogen nehmen, wenn es verboten ist? Für mich ist das eine Form der unnötigen Rebellion. Ich bin froh, dass die jenigen, die gepackt werden ihren Lappen für lange Zeit verlieren.
 
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unnötige Rebellion :D
den Begriff hätte sicher auch Honecker gut gefunden :p
 
Wieso? Man weiss, dass es verboten ist, macht es aber trotzdem. Und dann ist das Geheule gross, wenn man eine MPU aufgebrummt bekommt...
 
Also davon sehe ich hier bei den letzen Beitragen wenig. Aber ich habe nie den ganzen Thread gelesen.
Aber das ist ein Aspekt der sich vermutlich auch bei einer Legalisierung kaum aendern wird. Ich gehe ganz stark von einer "Null-Promille" Regelung aus.
Es stellt sich nur die Frage wie das dann nachgewiesen wird, denn von allem was ich so weiss sind die Tests im Moment sehr empfindlich. Geruechteweise reicht ja schon ein Mohnbroetchen um durch einen Drogentest zu fallen :D
 
@Ranayna
das Mohnbrötchen eher nicht, aber mein Bruder hat vor paar jahren nach dem verzehr von 2 Mohnschnecken beim Drogenschnelltest mehrmals hintereinander auf Optiate positiv reagiert.

Dann kommt das komplette Prozedere mit Blutabnahme & Co, aber im Blut sieht man ja das du nix drin hast. Er hat nichtmal mehr Post bekommen, was ich sehr seltsam fand.

Lauterbach hat ja schon gesagt das man da auch das Verkehrsrecht anpassen muss.
Wenn aktives THC im Blut -> Strafe wäre vollkommen ok.

Aber nicht das man freitags einen dübelt und Montags Probleme bekommt, das würde dem verantwortungsvollen Konsumenten exakt nix bringen.
 
Dann muss ich mich halt entscheiden, entweder Drogen konsumieren oder ein Fahrzeug führen. Beides geht eben nicht.
 
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Corto schrieb:
Aber nicht das man freitags einen dübelt und Montags Probleme bekommt, das würde dem verantwortungsvollen Konsumenten exakt nix bringen.
Ja, genau auf sowas wollte ich hinaus. In diesem Thread bin ich damals mit genau dieser Frage reingesprungen.

Auch wenn es bald freigegeben werden sollte, solange das nicht geklaert ist wie nachgewiesen wird, und wielange man dann nach Konsum "nuechtern" sein muss, werde ich es sein lassen, meinen Lappen brauche ich :D
 
ich würde das so handhaben aktuell:

man besorgt sich schnelltests mit 25ng cut-off, das sind die gleiche die auch die Polizei verwendet.
man wartet nach konsum ca 3 Tage und macht dann nen Test, ist der noch positiv muss man nochmal nen tag warten.
 
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