Incanus
Fleet Admiral
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Das mit den Maßkrügen habe ich auch nie verstanden, bin halt Kölner und daher 0,2l gewohnt
.
Den Unterschied mit Alkohol als Genuss- oder Rauschmittel und beispielsweise Cannabis als reinem Rauschmittel habe ich im Verlaufe dieses Threads ja auch schon erwähnt.
Was ich am Gesetzentwurf -aber auch das hatten wir schon- bis heute nicht verstehe ist:
Den Unterschied mit Alkohol als Genuss- oder Rauschmittel und beispielsweise Cannabis als reinem Rauschmittel habe ich im Verlaufe dieses Threads ja auch schon erwähnt.
Was ich am Gesetzentwurf -aber auch das hatten wir schon- bis heute nicht verstehe ist:
Warum muss ich erst legalisieren und dann Aufklären, anstatt die Legalisierung erst nach einer ausführlichen Aufklärung voranzutreiben? Weil dann die Legislaturperiode schon vorbei ist? Das ist dann aber eine rein politische Entscheidung, um das Gesicht zu wahren und keine, die der Sinnhaftigkeit des Vorhabens geschuldet ist.Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.
Wieso das denn? Ich kann also nicht aufklären indem ich sage, das Zeug ist für Euch Heranwachsende gefährlich, daher ist es verboten und zur Sicherheit auch für Erwachsene? Bei Alkohol und Nikotin schaffen wir das eventuell auch noch, aber das kommt erst später.Samurai76 schrieb:Zum Jugendschutz: Wenn Cannabis nicht mehr flächig verboten ist, kann man viel entspannter mit Kindern darüber reden, geht ja bei Alkohol auch.