Quo vadis BTMG?

Momo-CN schrieb:
Wenn der Konsum eines Stoffes im Status Quo sanktioniert wird und dieser Status Quo geändert wird, indem die Sanktionierung gänzlich abgeschafft wird, ist das doch selbstverständlich als Befürwortung des Konsums anzusehen.

Ich sehe da keine Diskussionsgrundlage, wie man das anders drehen möchte.
Das ist nach wie vor eine subjektive Schlussfolgerung und kein Beleg. Es wäre das gleiche wie wenn ich sagen würde (nein, das tue ich nicht wirklich):
Da du gegen die Teillegalisierung bist, befürwortest du den Schwarzhandel und die kriminellen Strukturen.

Edit, ontopic:
Der Gesetzentwurf wurde angenommen, Quelle: Livestream auf bundestag.de

Edit2:
Bundestag beschließt kontrollierte Cannabis-Freigabe

Edit3:
Abstimmung Bundestag
 
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Tatsächlich geschafft, mit 407 Pro- und 226 Contra-Stimmen wurde für den Gesetzesentwurf gestimmt. Ein erster und wichtiger Schritt. Freue mich schon draußen in der Sonne einen zu Rauchen zu können :)

Auf die paar Miesepeter hier im Forum gehe ich gar nicht erst ein. Hat in der Praxis/Realität eh keine Relevanz.
 
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wilk84 schrieb:
Freue mich schon draußen in der Sonne einen zu Rauchen zu können
Bitte rauche zu Hause, ich habe keine Lust demnächst nicht mehr bei schönem Wetter am See spazieren gehen zu können ohne in süßlichen Nebelschwaden zu versinken. Das war jetzt trotz Verbots teilweise schon schlimm genug.
 
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Nee, darum geht es doch u.a. bei dem Gesetz. Wir können endlich (auch draußen) rauchen, ohne kriminalisiert zu werden. Wenn dir das nicht passt, musst du wohl zu Hause bleiben :)
 
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Wir suchen dich dann auf und dübeln uns einen neben dir. 😈😂
 
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Es lebe das Miteinander und die Rücksicht. Ich dachte Kiffer seien so gelassene und ihre Mitmenschen nicht nervende Gesellen?
 
Rauchen in der Öffentlichkeit find ich mindestens genauso störend wie du, @Incanus, keine Sorge. Für mich wäre der Vaporizer das Mittel der Wahl. Und überall Rauchen darf man ja auch nach der Legalisierung ebenso nicht - da sind Zigarettenraucher immer noch der größere Nervfaktor.
 
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Der eine findet Raucher störend, der eine ballspielende Kinder, der nächste laute Kinder, und wieder einer findet Autolärm und Abgase nervig. Da ist und wird Kiffen das kleinste Problem sein. In meiner Stadt ist ca. 80 % der Fläche für Kiffer freigegeben.
 
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Erathosti schrieb:
Plausible Gegenargumente wären toll. Nur habe ich noch keine gesehen.
Naja, das Gesetz in dieser Form ist aber auch Müll.

Das wird den Schwarzmarkt nicht eindämmen, denn in einen Cannabisclub eintreten oder selber anbauen werden wohl nur die wenigsten tun.

Es macht den illegalen Verkauf nur leichter. Wenn man einen Dealer jetzt mit 25g auf der Straße erwischt wird nichts passieren, außer man erwischt ihn auf frischer Tat. Aber es reicht ja wenn man 50g zu hause liegen hat und die Kunden kommen einfach mal so auf einen Besuch vorbei. Und wenn bei dir 4 Kumpels sitzen, dann wären in der Wohnung 150g legal. Dir gehören 50 und den anderen jeweils 25.

Wie will man das nachweisen?

Das man von seinem eigenen Weed - sei es aus dem Club oder Privat nichts abgeben darf ist die blödeste Idee die es gibt. Wer nur gelegentlich kifft hat gar keine andere Möglichkeit als sich das Zeug auf der Straße zu besorgen.

Der Preis könnte sinken, das wäre das einzige was passieren würde. Aber ob das so im Sinne des Erfinders war bezweifele ich mal ganz stark.
 
Incanus schrieb:
das kann kein Mensch nachvollziehen, geschweige denn kontrollieren.
Das wird keiner kontrollieren. Wie bei Alk und Kippen auch, wird das in der Regel der gesunde Menschenverstand regeln und wer sich trotzdem vor eine Schule stellt und sich dann drüber beschwert wird, bekommt zu Recht eins auf den Deckel.
Wenn später nun jemand 85m entfernt von Schule/Spielplatz/whatever kiffen wird, wird da kein Hahn nach krähen.
 
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Dann darf aber im Umkreis von 160m keine Schule, Spielplatz, Kindergarten und was auch sonst noch sein.

Und Spielplätze gibt es mehr als man denkt.
 
Ja, schon falsch. Solltest das Gesetz genau lesen. Ist auch der umstrittene Teil in dem Sinne, dass das Gesetz recht kompliziert und kleinteilig gemacht ist. Da steht was von im Eingangsbereich.

§5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten 1. in Schulen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen,-14 2. auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Kinderspielplätzen 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Kinder- und Jugendeinrichtungen 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen. (3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wie der Bundesrat das Gesetz noch verzögern, aber nicht aufhalten kann. Kann das jemand erklären?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok, ich habe die Antwort. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: BR24

Kann der Bundesrat das Gesetz noch stoppen?​

Das neue Cannabis-Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Wenn es am 22. März 2024 dann im Bundesrat behandelt wird, kann dieser in einzelnen Punkten zwar Einwände erheben und damit die Umsetzung verzögern, aber nicht gänzlich stoppen.
 
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Das Gesetz wurde doch eh genau so verfasst das es bei der Prüfung zurück genommen wird.

Die Prüfung wird ergeben, das der Schwarzmarkt davon profitiert hat und mehr Jugendliche kiffen als zuvor. Zack und Weg. Koalitionsvertrag erfüllt, hat leider nicht geklappt.

Ende der Geschichte.
 
Soweit ich noch weiß, zählt zuerst mal die Sichtlinie und nicht der Radius. Im Entwurf hieß es dazu sinngemäß in Sichtweite verboten, wobei Sichtweite regelmäßig nicht weiter wie 100m sind. Und wenn ich an den modernen Vatertag denke, da ziehen sie auch volltrunken an jeder Schule und Kindergarten vorbei. Aufklärung durch Abschreckung, oder was ist das dann?

IlluminatusUnus schrieb:
Aber soweit ich gelesen habe, könnte der Bundesrat am 22.3. noch beschließen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der tagt dann unregelmäßig und soll nicht schnell sein.
 
Samurai76 schrieb:
Und wenn ich an den modernen Vatertag denke, da ziehen sie auch volltrunken an jeder Schule und Kindergarten vorbei. Aufklärung durch Abschreckung, oder was ist das dann?
Die holen doch nur ihre Kinder ab. ;)
 
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