AW: Cannabis Legalisierung
Wenn es dir egal ist, wieso hat dich die scheinbar hohe Zahl von 30 Fällen pro Tag so entrüstet?
Ja Anzeigen wegen Verstoß gegen das BtmG - hier Besitz - sind in Berlin zahlreich vertreten. ich würde schätzen mindestens 30 am Tag.. mindestens..!!
P.S.: Dass die Hochrechnung analog eine Kriminalitätsuhr auf Fälle pro Tag kriminologischer Unsin ist, ist dir hoffentlich bewusst?
Drogenkriminalität ist ebenso ein reines Kontrolldelikt. Dass Leistungserschleichung deswegen innerhalb der PKS überrepräsentiert ist,
weil es eben ein Kontrolldelikt ist und von Seiten der Verkehrsbetriebe konsequenter und nachhaltiger verfolgt wird, ist mir bekannt. Das mein Beispiel angesichts dessen (und meiner Formulierung) nicht ganz ernst gemeint war, sollte daher klar sein. Wenngleich ich natürlich mit der Aufführung dieses Delikts, und zusätzlich Diebstahl, die Intention verbunden habe, u.a. auch darauf hinzuweisen, dass reine Zahlen (z.B. an Hand der PKS), vor allem bei Delikten mit einem exorbitant hohem Dunkelfeld (oder zumindest einem vermuteten) nichts aussagen. Das in Verbindung mit der realitätsverzerrenden Herunterrechnung auf 30 Fälle / Tag bringt mich dann auch zum Kern meiner Aussage als Reaktion auf deinen Post: "Der Aussagegehalt deines Posts tendiert kriminologisch gesehen gen 0. Denn er belegt schlicht gar nichts und beantworte so nichtmal die Frage, auf welche dein Post als Antwort diente."
Und wenn wir schon dabei sind uns etwas kriminologisch auszutauschen, dann erzähl' mir doch mal welche Fakten dir zur Beschaffungskriminalität bekannt sind? Insbesondere die nicht statistisch erfasste indirekte Beschaffungskriminalität würde mich da interessieren. Denn die direkte wird ja in der PKS erfasst - wenn auch statistisch mit unklaren Befunden.
Hierzu vllt ein Zitat aus dem 2. Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2006: S. 281):
Davon abgesehen liegt die vordringliche Problematik illegaler Drogen in der direkten und
indirekten Beschaffungskriminalität, was aber nur begrenzten Niederschlag in den amtlichen
Statistiken findet.
Auch wenn der PSB (wie in obigem Zitat angeführt) - zu Recht (!) -, die Beschaffungskriminalität trotzdem deutlich wichtiger als die eigentliche Drogenkriminalität bewertet, so interessiert mich doch nun stark welche Intention Du mit deiner Aussage verfolgst. Schließlich suggerierst Du, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Gesamtkriminalität bzw. Diebstahlsdelikte reine Beschaffungskriminalität ist. Folgt man den Ausführungen des PSB weiter, kann man durch die PKS (2005) nachweisen, dass 8,1% aller aufgeklärten Taten durch Konsumenten harter Drogen begangen werden (S. 300). Dies stellt zumindest einen schwachen Indikator fpr die Beschaffungskriminalität dar, da diese Konsumenten nur an Hand ihrer polizeilichen Vorgeschichte als solche innerhalb der PKS identifiziert werden und nicht an Hand ihres "Zustandes" bei der polizeilichen Festnahme. Auch ist durch diesen Wert nicht der intentionale Hintergrund klar. (Ergänzung: ihr Anteil am einfachen Diebstahl: 8,9% und beim schw. Diebstahl: 16,3% - Vorsicht (!); der Anteil bezieht sich auf alle aufgeklärten Taten, beinhaltet also auch die direkte Beschaffungskriminalität)
Wie Du siehst ich habe mir Gedanken gemacht und komme somit wie der PSB zu dem Schluss, das klare Aussagen über Beschaffungskriminalität und deren Anteil an einzelnen Delikten oder auch dem Gesamtaufkommen nicht möglich sind. Was mich zusammen mit dem Punkt, dass es hier im Thread um Cannabis geht, was üblicherweise weniger durch Beschaffungskriminalität begleitet wird (geringerer Suchtdruck), zu der Aussage führt:
Deine Verweise auf das anteilige Kriminalitätsaufkommen in bestimmten Deliktsbereichen sind hier nicht zielführend. Die PKS unterliegt so vielen Verzerrungen, statistischen Ungenauigkeiten und Problemen, dass sie immer nur als Indiz dient.
Schließen möchte ich daher mit zweit Zitaten, die wohl anschaulich das kriminologische Ergebnis statistischer Auswertungen und Befragungen in einer Gesamtschau wiederspiegeln:
Unter der Hypothese der Konstanz dieser Abschöpfungsrate würde das heißen, dass es bislang nicht
gelungen ist, den Drogenmarkt entscheidend zu schwächen.
Quelle: 2. PSB 2006: S. 307
Die prohibitiven Maßnahmen bzw. Strafrechtsbestimmungen, die über das 20. Jahrhundert hinweg verschärft wurden, haben ihr Ziel, (illegalen) Drogenumgang und damit Drogenkriminalität zu reduzieren oder zu unterbinden, im Wesentlichen nicht erreicht; das Strafrecht hat keine Möglichkeit, eigenständig eine Moral herauszubilden.
Quelle: KrimLex online